Abschlussarbeiten
Auf den folgenden Seiten finden Sie:
- Hinweise zum Vorgehen bei der Themenfindung für Ihre Abschlussarbeit
- Hinweise zur Anmeldung Ihrer Abschlussarbeit
- Hinweise zur Verteidigung Ihrer Bachelor-Arbeit
- Hinweise zur formalen Gestaltung Ihrer Abschlussarbeit
- Hinweise für empirische Abschlussarbeiten
Bitte lesen Sie sich diese aufmerksam durch. Sollten danach noch Fragen offen geblieben sein, können Sie sich gern an Ihre Fachstudienberaterin, an Ihre:n Erstgutachter:in oder die/den Sie unterstützende:n Mitarbeiter:in wenden.
Gutachter:innen und Unterstützung
Als Erst- oder Zweitgutachter:in stehen Ihnen derzeit Prof. Engesser, Prof. Hagen, und Dr. Etzrodt zur Verfügung.
Der/die Erstgutachter:in ist der/die Prüfer:in, der/die Ihre Arbeit inhaltlich begleitet, betreut und am Ende auch deren Erfolg beurteilt und bewertet. Erst- und Zweitgutachter:innen müssen promoviert, prüfungsberechtigt und Mitglied der TU Dresden sein. Als Zweitgutachter:innen sind auch Externe auf Antrag beim Prüfungsausschuss möglich.
Bei Ihrem/Ihrer Erstgutachter:in sollten Sie circa zwei Termine im Rahmen Ihrer Abschlussarbeit wahrnehmen: Im ersten Gespräch bestimmen Sie das Thema und halten das Ergebnis u.a. im Anmeldeformular fest. Das zweite Gespräch ist insbesondere für empirische Arbeiten wichtig. Hier stellen Sie das Messinstrument vor und besprechen das weitere Vorgehen. Die Zahl der Termine ist nicht verpflichtend vorgeschrieben.
Sofern Ihr Erstgutachter Prof. Engesser oder Prof. Hagen ist, können Sie zusätzlich eine:n wissenschaftliche:n Mitarbeiter:in anfragen, die/der Ihnen bei Ihrer Arbeit unterstützend zur Seite steht. Achten Sie bei Ihrer Anfrage bitte auf thematische Passung Ihrer Abschlussarbeit zu den Forschungsschwerpunkten der Mitarbeiter:innen. Üblicherweise sind sie dem Lehrstuhl der Erstgutachter zugeordnet.
Mit dem/der wissenschaftlichen Mitarbeiter:in haben Sie circa zwei Termine, auch hierbei handelt es sich um Empfehlungen und keine obligatorischen Vorgaben. Sie müssen also nicht zwingend eine Unterstützung auf Mitarbeiter:innen-Ebene anstreben, es wird jedoch empfohlen. Bitte planen Sie die Termine mit den Mitarbeiter:innen so, dass diese jeweils nach den Konsultationsterminen mit Ihrem/Ihrer Erstgutachter:in stattfinden. In dem Termin mit dem/der Erstgutachter:in geht es vor allem um grundlegende Aspekte, während Sie Details und Feinabstimmungen (z.B. zum Erhebungsinstrument) im Anschluss mit dem/der unterstützenden Mitarbeiter:in besprechen können.
Auf dem Deckblatt geben Sie bitte ausschließlich Erst- und Zweitgutachter:in an. Beachten Sie dazu auch die Seite Formales.
Sollte Dr. Etzrodt Ihre Erstgutachterin sein, übernimmt diese die vollständige Betreuung. Dann suchen Sie sich also keine Unterstützung auf Mitarbeiter:innen-Ebene.