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Auf dieser und den folgenden Seiten finden Sie wichtige Hinweise zum Ablegen von Prüfungen, etwa zur Prüfungsordnung und -anmeldung (siehe unten) sowie zu Abschlussarbeiten. Außerdem haben wir Ihnen wichtige allgemeine Hinweise für wissenschaftliches Arbeiten zusammengestellt.
Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung hält die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ablegen einer Prüfung fest. Hierin findet man z.B. generelle Regeln, Fristen und Termine für das Ablegen einer Prüfung, es wird geklärt, welche Arten von Prüfungsleistungen es gibt und wie diese gestaltet sein müssen, welche Richtlinien es für die Bewertung und die Gewichtung von Noten gibt, was bei Versäumnissen, Krankheit o.Ä. passiert. Sie enthält desweiteren Informationen zum Wechsel und zur Anerkennung von Studienleistungen, zur Anmeldung der Abschlussarbeit und vielen weiteren wichtigen Themen, die essentiell für ein gutes Gelingen des Studiums sind.
Für Prüfungen, die Sie laut Studienordnung ablegen müssen, ist eine Online-Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Die aktuellen Termine und Fristen für die Prüfungsanmeldung finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes.
Sie studieren im Bachelor und wurden vor dem WiSe20/21 immatrikuliert? Dann melden Sie sich über das Online-Prüfungssystem HISQIS an.
Alle anderen Studierenden (MA oder BA ab WiSe20/21) melden sich über das selma-Portal für Prüfungen an.
Wenn Sie sich zur mündlichen Prüfung im Modul "Angewandte Medienforschung" anmelden wollen, dann sprechen Sie bitte die Prüfer:in Ihrer Wahl an. Zur Zeit nehmen Prof. Hagen, Prof. Engesser, Jun.-Prof. Kümpel und Dr. Möller grundsätzlich Prüflinge an. Alle Prüfer:innen verlangen, dass Sie vor der Prüfung ein Thema mit ihnen abstimmen. Bitte nehmen Sie daher möglichst vor der Anmeldung mit dem/der Prüfer:in ihrer Wahl Kontakt auf.
Nachprüfungen werden am IfK für gewöhnlich im nächsten Prüfungszeitraum der entsprechenden Veranstaltung angeboten . Dies ist in der Regel das jeweils nächste Jahr.
Beispiel: Klausuren, Seminararbeiten usw. des Wintersemesters können im nächsten Wintersemester wiederholt werden. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung läuft ganz normal über HISQIS oder das selma-Portal. Beachten Sie jedoch, dass sich ggf. die Dozent:innen der Veranstaltungen geändert haben. Insbesondere bei Seminararbeiten und Referaten organisieren Sie selbstständig die Abstimmung mit der/dem Prüfer:in (Thema, Referatstermin usw.).
Sollte das IfK gesonderte Nachprüfungen anbieten, werden Sie darüber auf der Website des IfK informiert. Sollte es keine diesbezüglichen Informationen geben, gibt es auch keine gesonderte Nachprüfung.
Unter anderem sind Prüfungsleitungen am IfK durch Klausurarbeiten, Seminararbeiten, mündliche Prüfungsleistungen oder Portfolios zu erbringen. Welche Prüfungsleistungen je Modul zu erbringen sind, ist in den Modulbeschreibungen in der Studienordnung festgeschrieben. In der Prüfungsordnung sind die verschiedenen Prüfungsleistungen definiert.
Hinweise zur Prüfungsleistung Portfolio: In einem Portfolio können verschiedene, kleinere Teilaufgaben in einer Prüfungsleistung zusammengefasst werden. Bei der Prüfungsanmeldung zählt das Portfolio jedoch als als EINE Prüfungsleistung, egal, wie viele Teilaufgaben das Portfolio umfasst. Es ist keine gesonderte Dokumentation der Teilleistungen nötig. Die Teilleistungen und deren Bewertungen werden durch die Dozent:innen institutsintern dokumentiert und nach Abschluss des Portfolios an das Prüfungsamt gemeldet.
Für die Nicht-Erbringung von Teilaufgaben im Portfolio gelten die gleichen Bedingungen wie für "normale" Prüfungsleistungen: Versäumen Sie eine Teilaufgabe bzw. erbringen diese nicht fristgerecht, so wird diese Teilaufgabe mit 5,0 bewertet und geht so in die Gesamtnote mit ein. Davon ausgenommen ist die Nicht-Erbringung durch erwiesene Krankheit (ärztliches Attest notwendig).
Die Gewichtung der Teilleistungen in der Gesamtnote erfahren Sie zu Beginn des jeweiligen Semesters von den Dozent:innen.
Ein besonderer Fall ist das Modul Medienpraxis (PhF-KW-P1, bzw. PhF-MeFoMePra 3 in der alten Studienordnung): Hier werden die Teilleistungen in zwei Seminaren (alte Studienordnung: drei Seminare) erbracht. D.h., es sind zwei unterschiedliche medienpraktische Seminare aus dem Angebot des IfK zu belegen (Empfehlung: im 3. und 4. Fachsemester). In beiden Seminaren ist jeweils eine benotete Prüfungsleistung im Umfang von 30 Arbeitsstunden zu absolvieren. Die Modulnote ergibt sich aus dem Mittelwert der beiden Seminarnoten. Auch hier erfolgt die Anmeldung zur Prüfungsleistung nur einmal mit Beginn des ersten der beiden Medienpraxis-Seminare. Die Gesamtnote wird nach Abschluss beider Seminare von der Studienfachberaterin ans Prüfungsamt übermittelt. Die Teilnoten in den Seminaren erhalten Sie von den jeweiligen Dozent:innen.