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Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung hält die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Ablegen einer Prüfung fest. Hierin findet man z.B. generelle Regeln, Fristen und Termine für das Ablegen einer Prüfung, es wird geklärt, welche Arten von Prüfungsleistungen es gibt und wie diese gestaltet sein müssen, welche Richtlinien es für die Bewertung und die Gewichtung von Noten gibt, was bei Versäumnissen, Krankheit o.ä. passiert, es gibt Informationen zum Wechsel und zur Anerkennung von Studienleistungen, zur Anmeldung der Bachelorarbeit und noch vielen weiteren wichtigen Themenbereichen, die essentiell für ein gutes Gelingen des Studiums sind.
Für Prüfungen, die Sie laut Studienordnung ablegen müssen, ist eine Online-Anmeldung beim Prüfungsamt erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Website des Prüfungsamtes oder Sie können sich direkt im Online-Prüfungssystem HISQIS anmelden.
Prüfungen werden also nicht über Opal angemeldet.
Für die meisten Prüfungen gilt, dass Nachprüfungen für gewöhnlich im nächsten Prüfungszeitraum der entsprechenden Veranstaltung angeboten werden. Dies ist in der Regel das jeweils nächste Jahr. Klausuren & Seminararbeiten u.ä. des Wintersemesters werden also wieder im nächsten Wintersemester als Prüfung abgenommen. Zur Anmeldung für die Wiederholungsprüfung reicht dann die ganz normale online-Anmeldung im HISQIS für reguläre Prüfungen aus. Beachten Sie jedoch, dass sich ggf. die Dozenten der Veranstaltungen geändert haben. Insbesondere bei Seminararbeiten und Referaten organisieren Sie dabei selbstständig die Abstimmung mit dem Prüfer (Thema, Referatstermin und dergleichen mehr).
Unabhängig von dieser regulären Wiederholungsmöglichkeit kann (!) das IfK Prüfungen (vor allem Klausuren) gesondert als Nachprüfung melden. Diese Nachprüfungen finden in der Regel zu Beginn des auf die reguläre Prüfung folgenden Semesters statt. Klausuren des Wintersemesters würden dann also zu Beginn des folgenden Sommersemesters nachgeholt werden können. Für diese gesonderten Nachprüfungen ist auch eine gesonderte online-Anmeldung im Prüfungssystem erforderlich, über die das Prüfungsamt immer informiert.
Sollte das IfK gesonderte Nachprüfungen anbieten, werden Sie darüber auf der Website des IfK informiert. Sollte es keine diesbezüglichen Informationen geben, gibt es auch keine gesonderte Nachprüfung.
Mit der Einführung der neuen Studien- und Prüfungsordnungen zum WS 2012/2013 gibt es die neue Prüfungsleistung "Portfolio". Dies erlaubt eine deutlich flexiblere und dem Inhalt der Lehrveranstaltung angemessenere Prüfungssituation.
In einem Portfolio können verschiedene, kleinere Teilaufgaben in einer Prüfungsleistung zusammengefasst werden. Dies bedeutet jedoch ein verändertes Vorgehen in Bezug auf die Prüfungsdokumentation. Beim Prüfungsamt melden Sie sich ganz normal für die Prüfungen an, das Portfolio zählt dort als EINE Prüfungsleistung, egal wie viele Teilaufgaben das Portfolio nun umfasst. Entgegen der ursprünglichen Information auf dieser Seite ist vorerst keine gesonderte Dokumentation der Portfolio-Leistungen mehr nötig. Die Teilleistungen und deren Bewertungen werden durch die Dozenten institutsintern dokumentiert und nach Abschluss des Portfolios an das Prüfungsamt gemeldet.
Für die Nicht-Erbringung von Teilaufgaben im Portfolio gelten die gleichen Bedingungen wie für "normale" Prüfungsleistungen. D.h., versäumen Sie eine Teilaufgabe bzw. erbringen diese nicht fristgerecht, so wird diese Teilaufgabe mit 5,0 bewertet und geht so in die Gesamtnote mit ein, ausgenommen ist die Nicht-Erbringung durch erwiesene Krankheit (ärztliches Attest notwendig).
Hinweise zur inhaltlichen und formalen Gestaltung Ihrer Abschlussarbeit, sowie zum Prozedere von der Anmeldung bis zur Abgabe finden Sie hier.
Allgemeines zum wissenschaftlichen Arbeiten
Die TUD hat eine solche verbindliche Richtline erstellt. In diesem pdf finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte dieser Richtlinie sowie auch den Link zu eben dieser. Die Richtlininen gelten auch für Studenten und sollten von Ihnen aufmerksam gelesen und beachtet werden!
Wir haben eine Übersicht einiger "Regeln" zum wissenschaftlichen Schreiben erstellt, die beim Verfassen eigener wissenschaftlicher Texte sehr hilfreich sein können.
Diese Richtlinien geben einen grundsätzlichen Überblick über die formale Gestaltung schriftlicher Arbeiten am IfK. Diese müssen ggf. in Absprache mit den Dozenten angepasst werden (z.B. Seitenumfang).
Präsentationen und Poster Studierender im Rahmen von Seminaren, Vorlesungen oder Kolloquien zur eigenen Abschlussarbeit dürfen weder das TU-Logo noch das IfK-Logo beinhalten. Bitte verwenden Sie eine geeignete eigene Vorlage.
Die Nutzung des TU-Corprorate Designs sowie des IfK-Logos ist nur nach expliziter Absprache mit dem Dozenten, den Mitarbeitern oder Professoren des IfK möglich. Bitte achten Sie in diesem Fall darauf, das aktuelle CD der TU Dresden zu verwenden.
Wissenschaftliche Arbeiten am IfK werden nach den Zitations- und Stil-Richtlinien der American Psychological Association (APA) in der jeweils aktuellen Fassung formatiert. Einen Überblick über die genauen Regeln finden Sie auf der Seite apastyle.org, insbesondere im Video-Tutorial. Beachten Sie jedoch die geringfügig abweichende Zitierweise im Deutschen (z.B. Hrsg. statt Ed. und S. statt p.). Die entsprechende Monographie ("Publication manual of the American Psychological Association") finden Sie in der SLUB oder hier. Unter diesem Link finden Sie die gängigsten (aber nicht alle) Regeln.
Um Literaturquellen effizient und strukturiert zu organisieren, bieten sich Literaturverwaltungsprogramme an. Eine Übersicht einiger Programme finden Sie auf den Seiten der SLUB. Die einzelnen Programme haben jeweils Vor- und Nachteile, eine generelle Empfehlung kann daher nicht gegeben werden.