Studienablauf und Organisation
Inhaltsverzeichnis
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungsverfahren, zur Immatrikulation von internationalen Studierenden an der TU Dresden und Eckdaten zum Erstellen Ihres individuellen Stundenplans.
Die Ansprechpartner*innen der Fakultät sowie des Akademischen Auslandsamtes und die Erasmus-Koordinator*innen der Institute stehen Ihnen hierbei gerne beratend zur Seite.
Bewerbungsverfahren und Fristen
BEWERBUNGSFRISTEN |
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für das Sommersemester (Studienbeginn zum 1. April): Anfang Oktober bis Mitte Januar für das Wintersemester (Studienbeginn zum 1. Oktober): Anfang April bis Ende Juni |
Um sich an der Technischen Universität Dresden als Austauschstudent*in zu bewerben, müssen Sie zunächst ein Online-Formular ausfüllen und mit den geforderten Unterlagen per Post an das Akademische Auslandsamt senden.
Ihre Bewerbung wird dann dem/der zuständigen Fachkoordinator*in vorgelegt. Nach einer positiven Entscheidung erhalten Sie postalisch einen Zulassungsbescheid zum Studium sowie das unterschriebene Learning Agreement.
Folgende Formulare werden für die Bewerbung verlangt:
- ausgedrucktes Antragsformular der Online Registratur (mit Passbild/ Foto)
- Learning Agreement, welches über Ihr Studienvorhaben an der TU Auskunft gibt
- Transcript of Records/Leistungsnachweis der bisherigen Studienleistungen (i.d.R. Formular der Heimathochschule)
- Nachweise der erforderlichen Sprachkenntnisse (B1 Deutsch oder für Studienvorhaben in englischer Sprache Englischkenntnisse B1/B2)
In dem Fall, dass Sie bereits an einem Institut der TU Dresden oder an einer wissenschaftlichen Dresdner Einrichtung akzeptiert wurden, sind folgende Unterlagen einzusenden:
- ausgedrucktes Antragsformular der Online Registratur (mit Passbild/ Foto)
- Betreuungsbestätigung der jeweiligen Einrichtung/Fakultät
- Immatrikulationsbescheinigung der Heimathochschule
- aktueller Leistungsnachweis (bei Doktoranden die Masterurkunde)
Ihre Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:
Ina Deutsch-Gorski Technische Universität Dresden Akademisches Auslandsamt D - 01062 Dresden |
Immatrikulation und Semesterbeitrag
Die Immatrikulation an der Universität erfolgt vor Ort Ende März (für das Sommersemester) und Ende September (für das Wintersemester). Die genauen Daten und alle weiteren Informationen finden Sie dann in dem Zulassungsbescheid, der Ihnen zugesendet wird.
Dieser enthält auch Informationen zu dem Semesterbeitrag, dessen Bezahlung Sie bis zur Immatrikulation nachweisen müssen. Es handelt sich hierbei nicht um eine Studiengebühr, sondern um eine Abgabe für das Studentenwerk, die Studentenschaft und das Semesterticket, mit dem Sie Verkehrsmittel in Dresden und Sachsen kostenlos nutzen können (Busse, Straßenbahnen, S-Bahnen und Regionalbahnen). Diese muss von allen regulär immatrikulierten Studierenden und Austauschstudierenden in jedem Semester bezahlt werden.
Erstellen des Learning Agreements und Informationen zur Creditvergabe
Mit ihrer Bewerbung müssen Sie auch ein Learning Agreement, das ihr Studienvorhaben während ihres Aufenthaltes in Dresden dokumentiert, einreichen. Dieses muss von dem/der Koordinator*in der Heimatuniversität unterzeichnet werden, bevor es mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht wird. Der/Die Fachkoordinator*in prüft dann, ob das Learning Agreement umsetzbar ist.
Das Lehrangebot wird in Form von Vorlesungsverzeichnissen auf den Seiten der einzelnen Institute der Philosophischen Fakultät veröffentlicht. Aus diesen wählen Sie die gewünschten Lehrveranstaltungen aus und tragen sie in Ihr Learning Agreement ein. Da diese oftmals erst kurz vor Semesterbeginn verfügbar sind, muss der Stundenplan möglicherweise nochmals geändert oder korrigiert werden. Wichtige Hinweise und ausführliche Informationen zu allen Formularen finden Sie hier.
Was Fragen zum Studienangebot der jeweiligen Institute und Fachrichtungen betrifft, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Erasmus-Koordinator*innen (die Kontaktdaten finden Sie hier).
Weiter können Sie sich auch auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes über die Bewerbungsmodalitäten und das Erstellen des Learning Agreements informieren.
Insgesamt sollten 20 – 30 ECTS pro Semester erbracht werden. Eine individuelle Anzahl von Credits kann in Absprache mit dem/der Koordinator*in der Heimatuniversität und der/dem jeweiligen Erasmus-Beauftragten in Dresden vereinbart werden.
Austauschstudierende der Philosophischen Fakultät müssen keine Module belegen. Die verschiedenen Leistungen werden jedoch mit einer unterschiedlichen Anzahl von Credits bewertet. Diese können auch in Absprache mit dem/der Erasmus-Beauftragten bzw. mit dem/der jeweiligen Dozent*in angeglichen werden. In der Regel erfolgt die Creditvergabe unter Einbezug dieser Richtwerte:
Besuch/ Vor- und Nachbereitung einer Lehrveranstaltung à 2 SWS |
2 Credits |
mündliche Prüfung oder Referat | 3 Credits |
Klausur | 3 Credits |
Seminararbeit | 3 - 6 Credits |
Übersicht zum Ablauf und zur Organisation
Vor dem Auslandsaufenthalt
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Während des Auslandsaufenthalts
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Gegen Ende des Auslandsaufenthaltes
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