FORMULARE
Inhaltsverzeichnis
Für Incomings
Learning Agreement (Incomings)
Es handelt sich hierbei um einen Studienplan für das Studienvorhaben im Ausland, welcher gemeinsam mit dem/der Erasmus-Koordinator*in vor dem geplanten Auslandsaufenthalt erstellt und von den Koordinator*innen der Heimat- wie der Partneruniversität unterschrieben werden muss. Allgemeiner Richtwert für den Umfang der zu erzielenden Credits sind 30 ECTS pro Semester.
Leistungsnachweise
Nachweise über die erbrachten Leistungen bei den jeweiligen Dozent*innen, bei denen Kurse belegt worden sind, müssen Ende des Semesters ausgefüllt und unterschrieben bei den Erasmus-Koordinator*innen der Institute eingereicht werden. Sie sind die Voraussetzung für die Ausstellung des Transcript of Records.
Transcript of Records
Es handelt sich hierbei um die Dokumentation der erbrachten Studienleistungen und ECTS-Credits für die Anerkennung an der Heimatuniversität. Das Dokument wird auf der Basis der zuvor eingereichten Leistungsnachweise ausgestellt. Bitte geben Sie am Ende des Semesters die gesammelten Leistungsnachweise bei Ihrer/Ihrem Erasmuskoordinator*in ab.
Bitte beachten Sie: Falls Prüfungsleistungen zum Zeitpunkt der Abreise noch nicht abgeschlossen sind oder noch nicht alle Leistungsnachweise vollständig vorgelegt werden können, informieren Sie die/den Koordinator*in rechtzeitig darüber und hinterlassen Sie unbedingt ihre aktuellen Kontaktdaten!
Für Outgoings
Online-Formular zur Bewerbung um einen Erasmus-Platz
Für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz muss ein Online-Formular erstellt und ausgefüllt werden. Das Online-Formular ist gemeinsam mit den entsprechenden Bewerbungsunterlagen bei der/dem Erasmus-Koordinator*in des jeweiligen Instituts einzureichen.
Learning Agreement (Outgoings)
Es handelt sich hierbei um einen Studienplan für das Studienvorhaben im Ausland, welcher gemeinsam mit dem/der Erasmus-Koordinator*in vor dem geplanten Auslandsaufenthalt erstellt und von den Koordinator*innen der Heimat- wie der Partneruniversität unterschrieben werden muss. Allgemeiner Richtwert für den Umfang der zu erzielenden Credits sind 30 ECTS pro Semester.
Confirmation of Attendance/ Letter of confirmation (TUD)
Nach ihrem Studienaufenthalt im Ausland müssen sich Studierende der TU Dresden von der Gastuniversität einen Nachweis über ihren Aufenthalt an der Partneruniversität ausstellen lassen und diesen beim Akademischen Auslandsamt zusammen mit dem unterschriebenen Learning Agreement und dem Transcript of Records einreichen.
Transcript of Records
Es handelt sich hierbei um die Dokumentation der erbrachten Studienleistungen und ECTS-Credits an der Gasthochschule zur Anerkennung an der Technischen Universität. Das Dokument muss am Ende des Auslandsaufenthalts von der jeweiligen Partnerhochschule ausgestellt werden.
Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen
Das nach dem Auslandsaufenthalt gemeinsam mit dem/der Erasmus-Koordinator*in auszufüllende Formular muss dem Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät vorgelegt werden.