Zulassungsvoraussetzungen
Inhaltsverzeichnis
Einige Studiengänge der Fakultät Sprach-, Literatur und Kulturwissenschaften sind zulassungsbeschränkt. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich nach Ihrem gewählten Studiengang und den gewählten Studienfächern entsprechend der jeweiligen Studienordnung.
Bei Kombinationen mit Fächern aus dem Angebot der Philosophischen Fakultät – z. B. Geschichte und Anglistik und Amerikanistik – müssen Sie zusätzlich die dort geforderten Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Informieren Sie sich über die jeweiligen Anforderungen in den Studienordnungen auf den Seiten der Philosophischen Fakultät.
Hinweis: Beachten Sie, dass die Anmeldungstermine zu den sprachlichen und künstlerischen Eignungstests bereits im Frühjahr noch vor dem eigentlichen Immatrikulationszeitraum liegen können!
Fachwissenschaftlicher Bachelorstudiengang
Anglistik und Amerikanistik
- Bestehen eines sprachlichen Eingangstests
Germanistik
- Frühzeitige Bewerbung bis zum 15.07. im Falle, dass die germanistischen Fächer im Numerus clausus Verfahren der TU Dresden zulassungsbeschränkt werden. Weitere Informationen zum Numerus clausus Verfahren erhalten Sie beim Immatrikulations-Amt.
Klassische Philologie
- Nachweis des Latinums
- Kenntnis einer modernen Fremdsprache auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
Fachachwissenschaftliche Masterstudiengänge
Grundsätzliche Voraussetzung für die Einschreibung in die fachwissenschaftlichen Masterstudiengänge der Fakultät SLK ist der Abschluss eines Bachelorstudiengangs mit einem entsprechenden fachlichen Bezug oder eines mindestens gleichwertigen Studiengangs.
Literatur und Kultur im gesellschaftlichen Wandel
- Beratungsgespräch mit dem verantwortlichen Koordinator und mit einem weiteren für den Studiengang verantwortlichen Hochschullehrer (Eignungsgespräch) Studienfachberater MA LiKWa
Europäische Sprachen
- Beratungsgespräch mit dem verantwortlichen Koordinator und mit einem weiteren für den Studiengang verantwortlichen Hochschullehrer
Doppelabschluss Dresden-Trento – doppia laurea
- Über die Bewerbungsbestimmungen zum weiterführenden Master Doppelabschluss informiert Sie die Broschüre Doppelabschluss.
Lehramtsstudiengänge mit staatlichem Abschluss (für alle Schultypen)
Deutsch
- Frühzeitige Bewerbung bis zum 15.07. im Falle, dass das Fach Deutsch im Numerus clausus Verfahren der TU Dresden zulassungsbeschränkt wird. Weitere Informationen zum Numerus clausus Verfahren erhalten Sie beim Immatrikulationsamt.
Englisch
- Bestehen eines sprachlichen Eingangstests
Französisch
- Bestehen eines sprachlichen Eingangstests
Latein
- Nachweis des Latinums
- Kenntnis einer modernen Fremdsprache auf Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens