14.09.2023
PhilFak: Einreichung von Abschlussarbeiten - digitale Abgabemöglichkeit weiter zugelassen
Abgabe/Einreichen von Abschlussarbeiten
Abweichend von der Festlegung in den Prüfungsordnungen hat der Prüfungsausschluss der Philosophischen Fakultät bis auf weiteres für alle Abschlussarbeiten ein digitales Einreichen - besonders als Option zur Fristwahrung – zugelassen. Die Details dazu finden Sie unten.
Natürlich ist auch ein Einreichen von Druckexemplaren und Dateien der Arbeit (wie in den Prüfungsordnungen beschrieben) jederzeit möglich. Das ist persönlich nach Buchung eines Termins über das Terminbuchungsformular möglich oder per Zusendung über Post oder Hauspost der TU Dresden.
Digitales Einreichen
Senden Sie spätestens am festgelegten Abgabetag bis 24:00 Uhr eine E-Mail an das Prüfungsamt () und hängen Sie die Datei mit Ihrer Arbeit als Anlage an. Bitte verwenden Sie (auch in Ihrem Interesse – Stichwort „Formatierungen“) als Dateiformat die PDF-Variante. Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, dann können Sie auf eine Word-Datei ausweichen. Als 2. Anlage Ihrer E-Mail senden Sie uns bitte einen Scan/ein Foto der Rückseite des „Informationsblattes zur Anfertigung der Arbeit“. Es geht hier um eine unterschriebene zusätzliche Selbstständigkeitserklärung für Ihre Prüfungsakte.
Bitte überprüfen Sie, ob uns die Zusage Ihrer Zweitgutachterin/Ihres Zweitgutachters schon vorliegt. Wenn nicht, dann hängen Sie auch diesen Nachweis (Unterschrift auf der Zulassung oder E-Mail) noch mit an. Senden Sie die Arbeit bitte nicht gleichzeitig an Ihre Gutachter:innen! Diese erhalten die Datei mit Ihrer Arbeit offiziell von uns.
Das Nachreichen von ein oder zwei Druckexemplaren wäre beim digitalen Einreichen nur dann erforderlich, wenn einer oder beide Gutachter:innen auf der Druckform bestehen, weil sie die Arbeit nicht am Bildschirm lesen können/möchten. Darüber informieren wir Sie aber, nachdem Sie eingereicht haben. Sollten Sie sich also für diese Form des Einreichens entscheiden, dann senden Sie uns bitte von sich aus erst einmal keine zusätzlichen Druckexemplare zu.
Alternativ zum digitalen Einreichen können Sie Druckexemplare postalisch oder über den Fristenbriefkasten ein einreichen.
Was ist hier zu beachten?
Mailen Sie bitte die Datei mit der Arbeit für die Gutachter:innen, die Archivierung und ggf. für die Fristwahrung an und reichen Sie dann bitte zusätzlich ein:
- zwei gebundene Exemplare mit jeweils einer eingebundenen Selbstständigkeitserklärung mit Originalunterschrift,
- die ausgefüllten 2. Seite des Info-Blattes mit der Selbstständigkeitserklärung und
- ggf. die noch fehlende Zusage Ihrer Zweitgutachterin/Ihres Zweitgutachters
Beim postalischen Einreichen gilt zur Fristwahrung der Poststempel. Senden Sie uns bitte vorab per E-Mail einen Scan/ein Foto des Einlieferungsbelegs zu. Beim Einreichen über den Fristenbriefkasten der TU Dresden - Sie finden diesen zwischen dem Tillich- und dem Hülsse-Bau (siehe Lageplan) - kann durch eine Klappe, die 24:00 Uhr innerhalb des Kastens fällt, bei der täglichen Leerung genau zugeordnet werden, wann der Einwurf erfolgte. Dieser Tag wird von der Zentralen Poststelle auf dem Umschlag vermerkt. Bitte schreiben Sie auf den Umschlag unsere Postanschrift: Bereich GSW, Studienbüro, Prüfungsamt Philosophischen Fak./Fakultät SLK. Sehr dicke Arbeiten müssen bitte einzeln verpackt werden, damit sie durch den Briefschlitz passen.