14.09.2023
PhilFak: Einreichung von Abschlussarbeiten - digitale Abgabemöglichkeit wird weiter verlängert (Beschluss des Prüfungsausschusses vom 13.09.2023)
1. Der Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät hat am 13.09.2023 beschlossen, auch weiterhin für Abschlussarbeiten ein digitales Einreichen - besonders als Option zur Fristwahrung - zuzulassen. Druckexemplare wären hier nur erforderlich, wenn einer oder beide Gutacher:innen auf der Druckform bestehen, weil sie die Arbeit nicht am Bildschirm lesen können/möchten. Darüber informieren wir Sie aber, nachdem Sie eingereicht haben.
Sollten Sie sich also für diese Form des Einreichens entscheiden, dann senden Sie uns bitte von sich aus erst einmal keine Druckexemplare zu.
Bitte verfahren Sie im Falle einer digitalen Einreichung wie folgt:
Senden Sie spätestens am festgelegten Abgabetag eine E-Mail-Adresse an das Prüfungsamt und hängen Sie die Datei mit Ihrer Arbeit als Anlage an. Bitte verwenden Sie (auch in Ihrem Interesse – Stichwort Formatierungen) als Dateiformat die PDF-Variante. Sollte das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich sein, dann können Sie auf eine Word-Datei ausweichen. Als 2. Anlage Ihrer E-Mail senden Sie uns bitte einen Scan/ein Foto der Rückseite des „Informationsblattes zur Anfertigung der Arbeit“ Es geht hier um die unterschriebene zusätzliche Selbstständigkeitserklärung und bei Masterarbeiten zusätzlich um die Entscheidung zur Einsichtnahme Dritter. Bitte überprüfen Sie, ob uns die Zusage Ihrer Zweitgutachterin/Ihres Zweitgutachters schon vorliegt. Wenn nicht, dann hängen Sie auch diesen Nachweis (Unterschrift auf der Zulassung oder E-Mail) noch mit an.
2. Natürlich ist auch ein persönliches Einreichen im Prüfungsamt möglich. Dafür müssen Sie allerdings unbedingt vorab einen Termin über das Terminbuchungsformular buchen!
3. Druckexemplare können auch postalisch oder über den Fristenbriefkasten eingereicht werden (s. unten).
Was ist hier zu beachten? So wie auf dem Informationsblatt, das Sie bei der Anmeldunge der Arbeit erhalten haben, beschrieben, reichen Sie bitte zwei gebundene Exemplare mit jeweils einer eingebundenen Selbstständigkeitserklärung mit Originalunterschrift, zwei digitale Exemplare (CD-ROM - können im Copy-Shop gebrannt werden) sowie die Selbstständigkeitserklärung mit Originalunterschrift für die Prüfungsakte auf der Rückseite des Info-Blattes ein. Auch hier wäre eine evtl. noch fehlenden Zusage Ihrer Zweitgutachterin/Ihres Zweitgutachters beizufügen.
Beim postalisches Einreichen gilt zur Fristwahrung der Poststempel. Senden Sie uns bitte vorab per E-Mail einen Scan/ein Foto des Einlieferungsbelegs.
Beim Einreichen über den Fristenbriefkasten der TU Dresden - Sie finden diesen zwischen dem Tillich- und dem Hülsse-Bau (siehe Lageplan) - kann durch eine Klappe, die 0:00 Uhr innerhalb des Kastens fällt, bei der täglichen Leerung genau zugeordnet werden, wann der Einwurf erfolgte. Dieser Tag wird von der Zentralen Poststelle auf dem Umschlag vermerkt. Bitte schreiben Sie auf den Umschlag unsere Postanschrift: Bereich GSW, Studienbüro, Prüfungsamt Philosophischen Fak./Fakultät SLK. Sehr dicke Arbeiten müssen bitte einzeln verpackt werden, damit sie durch den Briefschlitz passen.