Promotion
Inhaltsverzeichnis
- +++Aktuelles+++
- Voraussetzungen (Promotions- und Studienordnung)
- Promovendus
- Annahme als Doktorand:in
- Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- Immatrikulation an der TU Dresden
- Immatrikulation ins Promotionsstudium
- Zusatzleistungen
- Das Promotionsverfahren
- Führungszeugnis
- Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Wir freuen uns, dass Sie an der Fakultät Informatik promovieren möchten. Auf dieser Webseite finden Sie alle wichtigen Informationen zu diesem Vorhaben.
+++Aktuelles+++
Erlass der neuen Promotionsordnung vom 21.04.2023
Bitte beachten Sie, dass unsere Fakultät am 21.04.2023 eine neue Promotionsordnung erlassen hat.
Alle zukünftigen und bereits zugelassenen Promotionsverfahren werden gemäß der neuen Ordnung durchgeführt. Alle Promovierenden, die nach der alten Promotionsordnung als Doktorand:in angenommen wurden, werden auch weiterhin an unserer Fakultät als angenommene:r Doktorand:in geführt.
Lediglich die bereits eröffneten Promotionsverfahren werden nach der alten Ordnung zu Ende geführt.
Von allen Promovierenden, die angenommen sind, aber deren Promotionsverfahren noch nicht eröffnet wurde, sind folgende Neuerungen besonders zu beachten:
Sollten Sie innerhalb von 6 Monaten ab amtlicher Bekanntmachung der neuen Promotionsordnung einen Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens bei der Fakultät Informatik vorlegen, so können Sie zusätzlich beantragen, dass Ihr Verfahren nach der alten Ordnung durchgeführt wird. Über die Eröffnung sowie die anzuwendende Promotionsordnung entscheidet der Promotionsausschuss.
In allen anderen Fällen gilt für Ihr Verfahren die neue Promotionsordnung. Beachten Sie dabei bitte insbesondere folgende Neuerungen:
- Die aktuelle Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen gilt für alle Mitglieder und Angehörige der TU Dresden und ist somit auch für Sie als Promovierende:n bindend. Sie sind nunmehr verpflichtet, mindestens eine Schulung in digitaler Form oder als Präsenzveranstaltung zum Thema gute wissenschaftliche Praxis zu absolvieren. Genaue Festlegungen dazu finden Sie in unserer neuen Promotionsordnung. Mit dem Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens ist die Teilnahme an einer solchen Schulung nachzuweisen. Schulungen werden zum Beispiel von der Graduiertenakademie angeboten.
- Darüber hinaus sieht die Satzung vor, dass die Dissertation von mindestens einer bzw. einem hauptamtlich außerhalb der TU Dresden tätigen Gutachter:in beurteilt werden muss. Genaue Festlegungen dazu finden Sie in unserer neuen Promotionsordnung.
Voraussetzungen (Promotions- und Studienordnung)
Die Anforderungen der Fakultät Informatik an die Bewerber für eine Promotion sind in §6 der Promotionsordnung formuliert. Die Zulassung zur Promotion setzt grundsätzlich ein abgeschlossenes Hochschulstudium in einem universitären Studiengang mit einer mindestens achtsemestrigen Regelstudienzeit voraus (in der Regel ein Diplom- oder Masterstudium mit einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit). Zudem benötigen Sie eine:n Hochschullehrer:in/Young Investigator der Fakultät Informatik, der:die sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen.
Promovendus
Alle Vorgänge die Ihr Promotionsvorhaben betreffen (bspw. Annahme als Doktorand:in) werden über das Online-System Promovendus erledigt.
Um sich in Promovendus einloggen zu können, benötigen Sie ein gültiges ZIH-Benutzerkonto. Mitarbeiter:in oder immatrikulierte:r Student:in erhalten automatisch ein ZIH-Benutzer-Login. Sofern Sie noch kein ZIH-Benutzer-Login an der TU Dresden besitzen, können Sie über Ihre:n betreuende:n Hochschulprofessor:in, der Ihr Promotionsvorhaben betreut, einen ZIH-Gast Login beantragen. Ihr Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden.
Annahme als Doktorand:in
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät gemäß §7 der Promotionsordnung stellen. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sofern mit der Promotion der Erwerb des Titels „Ph.D.“ angestrebt wird, so ist der Bescheid über die Aufnahme in die Doktorandenliste gleichermaßen Aufforderung zur Immatrikulation ins das Promotionsstudium gemäß Studienordnung (siehe Immatrikulation). Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Verpflichtung des Bewerbers verbunden, innerhalb der nächsten sechs Jahre an der Fakultät Informatik zu promovieren.
- Promotionsordnung Stand 21.04.2023
- Promotionsordnung Stand 27.10.2014
- Richtlinie für publikationsorientierte Dissertationen
- Studienordnung für das Promotionsstudium Informatik
- Ordnung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Promotionsphase an der TU Dresden
- Besetzung des Promotionsausschusses
Zulassung
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand:in erstellt, welches Sie an der Fakultät Informatik einreichen müssen:
A – Q ⇒ Anfangsbuchstabe des Nachnamens
Frau Romy Jarschel
Andreas-Pfitzmann-Bau, Raum 3110
Nöthnitzer Str. 46
01187 Dresden
Telefon: +49 - 351 - 463 - 38263
E-Mail:
R – Z ⇒ Anfangsbuchstabe des Nachnamens
Frau Romy Thieme
Andreas-Pfitzmann-Bau, Raum 2005
Nöthnitzer Str. 46
01187 Dresden
Telefon: +49 - 351 - 463 - 39239
E-Mail:
Briefkasten für Promotionsangelegenheiten
Andreas-Pfitzmann-Bau, Raum 2005
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand:in einreichen müssen:
- amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch sowie von Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses (bei Absolventen der TU Dresden kostenfrei über Beglaubigungsstelle der TU),
- amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlusszeugnisse (bei Absolventen der TU Dresden kostenfrei über Beglaubigungsstelle der TU),
- einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur),
- Betreuungsvereinbarung des fachlich zuständigen und verantwortlichen Hochschullehrers der Fakultät im Original,
- Exmatrikulationsbescheinigung bei vorheriger Immatrikulation an einer anderen deutschen Hochschule,
- aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang, Veröffentlichungsverzeichnis und Unterschrift, sowie
- schriftlicher Nachweis über die Beantragung eines Führungszeugnisses.
Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand:in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Webseite der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand:in von der Fakultät Informatik zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
Immatrikulation an der TU Dresden
Wir empfehlen dringend, dass Doktorand:innen sich an der TU Dresden immatrikulieren. Über die vielfältigen Vorteile der Immatrikulation (z.B. Vergünstigungen beim Deutschlandticket, bei MOBIbike sowie beim Studentenwerk) können Sie sich auf der Website des Immatrikulationsamtes informieren. Dort finden Sie auch den Antrag auf Immatrikulation.
Ein:e Bewerber:in kann nur dann als Promotionsstudent:in an der Fakultät Informatik immatrikuliert werden, wenn er:sie als Doktorand:in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des Immatrikulationsamtes.
Bewerber:innen aus dem Ausland bitten wir, sich zusätzlich auf den Seiten des Akademischen Auslandsamtes der TU Dresden zu informieren.
Die Immatrikulationsordnung der TU Dresden finden Sie hier.
Immatrikulation ins Promotionsstudium
Wenn Sie den Erwerb des akademischen Grades „Ph.D“ anstreben, ist eine Immatrikulation in das Promotionsstudium der Fakultät Informatik verpflichtend. Die Immatrikulation muss innerhalb von 3 Monaten nach Annahme als Doktorand:in erfolgen (§7 der Promotionsordnung), eine Bestätigung ist bei der Fakultät Informatik einzureichen. Andernfalls ist die Immatrikulation freiwillig.
Weitere Informationen zum Promotionsstudium finden Sie in der Studienordnung.
Zusatzleistungen
Eine Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit der Erteilung von Auflagen zur Absolvierung von Zusatzprüfungen verbunden werden. Diese werden vom Promotionsausschuss festgelegt und dem Doktoranden mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand:in mitgeteilt. In diesem Fall hat der:die Doktorand:in diese Zusatzleistungen innerhalb von 2 Jahren nach der Annahme als Doktorand:in zu erbringen (§8 der Promotionsordnung).
Das Promotionsverfahren
Statusvortrag
Vor der Eröffnung des Promotionsverfahrens, in der Regel 1 Jahr vor der Verteidigung der Dissertation, muss jede:r angenommene Doktorand:in einen Statusvortrag in deutscher oder englischer Sprache halten (§9 der Promotionsordnung).
Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über Promovendus, welches Ihnen ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, das Sie an der Fakultät Informatik einreichen müssen.
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Promotionsverfahren einreichen müssen (§10 der Promotionsordnung):
- ein gebundenes Exemplar der Dissertation,
- Dissertation als PDF-Datei,
- Kurzfassung (ca. 1-2 Seiten) als PDF-Datei,
- aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang und Unterschrift,
- Veröffentlichungsverzeichnis,
- Original der Bestätigung der Aufnahme in die Doktorandenliste der Fakultät Informatik und der urkundliche Nachweis über die Erfüllung von Auflagen in amtlich beglaubigter Form,
- Original der Bestätigung des Statusvortrages, sowie
- schriftlicher Nachweis (Quittung) über die Beantragung eines Führungszeugnisses.
Sowohl die Dissertation als auch die Verteidigung der Dissertation kann in deutscher oder in englischer Sprache verfasst bzw. durchgeführt werden. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.
Pflichtexemplare
Nachdem das Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen wurde muss innerhalb einer Frist von 1 Jahr nach dem Termin der letzten mündlichen Prüfung (i.d.R. Verteidigung) die von der Promotionskommission angenommene Dissertation der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Sofern die Promotionskommission Auflagen für Ihre Dissertation erteilt hat, müssen die Änderungen durch den:die zuständige:n Hochschullehrer:in geprüft und bescheinigt werden. Ein Nachweis dazu muss beim Promotionsamt eingereicht werden.
Zur Veröffentlichung bei der Sächsischen Landesbibliothek - Staats- und Universitätsbibliothek Dresden (SLUB) ist notwendig:
- eine elektronische Version im Format PDF/A (mit Preflight auf Fehlerfreiheit zu prüfen), übermittelt via Qucosa.
- Bitte beachten Sie die Hinweise zu Dissertationen und die Hinweise zur Veröffentlichung auf den Webseiten der SLUB.
Alternative Einreichungsformen sind § 14 der Promotionsordnung zu entnehmen.
Führungszeugnis
Für die Beantragung der Annahme als Doktorand:in sowie der Eröffnung des Promotionsverfahrens benötigen Sie jeweils einen schriftlichen Nachweis (Quittung) darüber, dass ein an die Fakultät zu übersendendes Führungszeugnis gemäß §30, Abs. 5 BZRG bei der zuständigen Meldebehörde oder beim Bundesamt für Justiz beantragt worden ist. Das Führungszeugnis ist ca. 3 Monate gültig und kann am Tag des Einreichens der Unterlagen für die Aufnahme als Doktorand:in oder für die Eröffnung des Promotionsverfahrens beantragt werden. Bei Beantragung des Führungszeugnisses (z.B. beim zentralen Ortsamt, Theaterstraße 11, 01067 Dresden) muss folgende Empfängeradresse angegeben werden:
Technische Universität Dresden
Fakultät Informatik
Dekanat/Promotionsangelegenheiten
01062 Dresden
Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler:innen kann jederzeit in Promovendus erfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine https://tu-dresden.de/absolventennetzwerk hinweisen.
Eine Liste der erfolgreichen Promotionen aus den Jahren 2013 bis 2017 (bis einschließlich 24.11.2017) finden Sie hier.