Anerkennung
Die Fakultät Maschinenwesen verfügt über ein an der TU Dresden einzigartiges System zur Anrechnung von Studienleistungen aus dem Ausland. Dieses ist nötig, um Studienleistungen und die dazugehörigen Noten anzurechnen. Mit diesem Verfahren kannst du dir Prüfungsleistungen aus dem Ausland als Ersatz für Module deines Studienablaufplans anrechnen. Dabei wird dir vor Beginn deines Auslandaufenthalts garantiert, dass deine Leistungen nach deiner Rückkehr auch angerechnet werden. Darüber hinaus besteht jedoch auch die Möglichkeit, Studienleistungen, die du im Ausland erwirbst, als Zusatzleistungen auf dein Abschlusszeugnis aufzunehmen. Diese werden jedoch nicht bei der Berechnung deiner Abschlussnote verwendet. Wir möchten dir nun jedoch das Verfahren der vorgezogenen Anerkennung erklären, also der Garantie dass deine Leistungen anerkannt werden, bevor du ins Ausland gehst. Wie funktioniert es, wo liegen die Vorteile und was musst du beachten?
Schritt 1 (Vor dem Auslandsaufenthalt)
Um sicher zu gehen, dass deine Prüfungsleistungen, die du im Ausland ablegst, anerkannt werden, musst du dir zunächst einmal sicher sein, welche Vorlesungen bzw. Module du im Ausland belegen möchtest. Dazu brauchst du in der Regel das Modulhandbuch deiner ausländischen Uni. Danach musst du dir im Modulhandbuch unserer Fakultät ähnliche Module suchen, deren Prüfungsleistungen du durch im Ausland erbrachte ersetzen möchtest. Das Problem bei der Sache ist, dass „ähnlich“ einen ziemlich großen Raum zur Interpretation offen lässt, da sowohl der Umfang als auch der Inhalt ähnlich sein muss. Für den Vergleich des Umfangs lässt sich das Dresdner System der Leistungspunkte in das internationale System der Credit-Points (Credits) wie folgt näherungsweise umrechnen: 1 Credit = 1,3 bis 1,4 Leistungspunkte.
Wenn du im Ausland Kurse besuchen möchtest, die nicht in unseren Studienablauf hinein passen, ist dies auch möglich. Diese Leistungen werden auf deinem Abschlusszeugnis als Zusatzleistungen ohne Note aufgelistet und gehen nicht in die Berechnung der Endnote ein.
Schritt 2 (Vor dem Auslandsaufenthalt)
Doch weiter zum Thema Anrechnung: Mit den Informationen über das ausländische und das korrespondierende Dresdner Modul musst du nun die jeweiligen Prüfer:innen der TU Dresden überzeugen. Sie müssen die Ähnlichkeit der beiden Module festlegen. Dazu brauchst du zwingend die Unterschrift der jeweiligen Prüfer:innen auf dem Formular „Vorgezogene Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen“, welches du auf den Download-Seiten des Prüfungsamtes findest. Mit ihrer Unterschrift legen sie die Gleichwertigkeit der Dresdner Prüfung und der im Ausland fest.
Schritt 3 (Vor dem Auslandsaufenthalt)
Das vollständige Formular „Vorgezogene Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen“ musst du im Prüfungsamt abgeben, damit der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dieses unterschreiben kann. Mit seiner Unterschrift ist es rechtskräftig. Du bist auf der sicheren Seite, wenn den Antrag ausreichend zeitig abgibst, damit die Unterschrift vor deinem Gang ins Ausland getätigt wird. Hast du es bis hier her geschafft, tauchen alle Leistungen aus dem Formular auf deinem Diplom- oder Bachelor- Zeugnis auf. Jedoch noch ohne Note. Bewahre dieses Formular gut auf! In Schritt 5 (nach dem Auslandsaufenthalt) brauchst du es noch einmal.
Schritt 4 (Während des Auslandsaufenthaltes)
Während deines Auslandsaufenthaltes musst du deine dortigen Dozierenden überzeugen, dass sie dir nicht nur eine Note auf deine Prüfungsleistung geben, sondern dir diese Note auch in unser Dresdner Notensystem umrechnen. Das klingt im ersten Augenblick komisch und ist es leider auch. Nach einem Beschluss des Rektorates darf an der TU Dresden niemand Notensysteme umrechnen und beispielsweise aus einem Grade A eine 1,0 machen.
Um diese Umrechnung möglichst fair zu gestalten, gibt es ebenfalls auf den Seiten des Prüfungsamtes Dokumente in verschiedenen Sprachen, die den Dozierenden die Art und Weise, wie in Dresden Noten vergeben werden und welche prozentualen Anteile die Noten 1 bis 5 gemittelt über alle Klausuren der Fakultät getrennt nach Grund- und Hauptstudium haben. Auf diesem Schreiben müssen die jeweiligen Dozierenden ihre Umrechnung angeben und unterschreiben. WICHTIG: Sie sind nicht verpflichtet, die angegebenen prozentualen Anteile als Maß zu nehmen, sondern dürfen selbstverständlich frei entscheiden, welche Note sie dir geben. Unser Tipp dazu: Geh gut vorbereitet in das Gespräch mit ihnen und versuch sie ggf. zu überzeugen, ihre Umrechnung noch einmal zu korrigieren. ;)
Schritt 5 (Nach dem Auslandsaufenthalt)
Wenn du gesund und munter wieder in Dresden angekommen bist, hast du nun die Wahl, welche Noten auf deinem Zeugnis auftauchen sollen. Wie funktioniert das? Ganz einfach: Um deine Leistungen (ohne Note) anrechnen zu lassen, gibst du dein ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Vorgezogene Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen“ sowie einen Nachweis ab, der bescheinigt, dass du deine Prüfungen im Ausland bestanden hast. Zusätzlich kannst du die Umrechnungen der ausländischen Dozierenden mit abgeben. Gefällt dir eine Note nicht, dann gib einfach das Schreiben der entsprechenden Dozierenden nicht ab… ;)
Das Formular auf vorgezogene Anrechnung, dein Notennachweis und die Umrechnung machen möglich, dass deine im Ausland erbrachten Studienleistungen auf deinem Zeugnis inklusive Note aufgelistet sind und in die Berechnung deiner Endnote einfließen.
Was wir von dem Verfahren halten
… um ehrlich zu sein: Nicht viel. Wir sind seit einiger Zeit am Kämpfen, Anrechnungen von Studienleistungen fairer, transparenter und vor allem weniger bürokratisch, also einfacher zu gestalten. Unser Ziel ist es, ein Verfahren der Notenumrechnung zu entwickeln, bei dem beispielsweise ein 15-stufiges ausländisches Notensystem mittels Dreisatz und eventuellem Korrekturfaktor in unser Dresdner Notensystem überführt wird. Dem entgegen steht jedoch der Beschluss des Rektorates, der verbietet Noten umzurechnen. Paradox ist, dass wir nach über einem Jahr Recherche noch niemanden treffen konnten, der uns den Grund für dieses Verbot erklären konnte – auch nicht im Rektorat. Das zeigt ziemlich deutlich, wie überdenkenswürdig dieses Verbot ist. Da jedoch die Änderung auf einer so hohen Verwaltungsebene eine ganze Menge Zeit und Nerven braucht, tragen wir vorerst den oben beschriebenen Kompromiss mit.
Wir wissen, dass dieses aktuelle Verfahren eine Vielzahl an Problemen mit sich bringt. Wenn du an irgendeiner Stelle nicht weiterkommst: Scheu dich nicht, uns zu schreiben, anzurufen oder persönlich vorbei zu kommen! Auf der anderen Seite kannst du gern auch deine:n jeweilige:n Studiendekan:in um Hilfe bitten.