Gute Wissenschaftliche Praxis an der TU Dresden
Inhaltsverzeichnis
Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen an der TU Dresden
Die Technische Universität Desden hat die Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen erlassen. Alle Mitglieder und Angehörigen der TU Dresden sind verpflichtet, diese Satzung zu befolgen, sie zur Grundlage ihres wissenschaftlichen Arbeitens zu machen und in ihrem Wirkungsbereich aktiv zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens beizutragen.
Die folgenden Ausführungen stellen einen Auszug und Kommentar dieser Richtlinien dar und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Was ist gute wissenschaftliche Praxis?
Jede Wissenschaftlerin und jeder Wissenschaftler ist verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen nach den Regeln ihrer bzw. seiner Disziplin zu arbeiten, ihre bzw. seine Resultate transparent zu dokumentieren, stets kritisch zu hinterfragen und ethische-moralische Grundsätze einzuhalten. Selbstverständlich wird bei allen wissenschaftlichen Tätigkeiten strikteste Ehrlichkeit vorausgesetzt. Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in leitenden und verantwortlichen Positionen gilt zudem, dass die Grundsätze der Fürsorge für Abhängige und Fairness eingehalten werden. Dies betrifft sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Studierende.
Die Grundsätze der Ehrlichkeit, Transparenz, Dokumentation und Nachvollziehbarkeit gelten insbesondere bei allen wissenschaftlichen Veröffentlichungen; jede Autorin und jeder Autor ist für die Einhaltung dieser Grundsätze gleichermaßen verantwortlich. Eine Autorschaft begründet sich durch einen substantiellen Beitrag, nicht jedoch durch finanzielle, technische oder anderweitige Unterstützung.
Prüfungen, Bewertungen und gutachterliche Tätigkeiten müssen stets fair und ausgewogen auf der Grundlage neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse durchgeführt werden.
Wen betreffen diese Regelungen?
Grundsätzlich alle wissenschaftlich arbeitenden Mitglieder der TU Dresden. Für Studierende besteht eine entsprechende Verpflichtung für alle wissenschaftlichen Arbeiten, z.B. Seminar- und Hausarbeiten, Abschlussarbeiten und eigenständige Forschung.
Wissenschaftliches Fehlverhalten – was tun?
Werden in einem wissenschaftlichen Zusammenhang vorsätzlich oder grob fahrlässig die oben genannten Grundsätze verletzt, ist von einem „wissenschaftliches Fehlverhalten“ auszugehen. Einen detaillierten Katalog von möglichen Verstößen finden Sie in §9 der Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen. Durch Duldung eines Ihnen bekannten wissenschaftlichen Fehlverhaltens können Sie möglicherweise Mitverantwortung für dieses tragen. Sollten Sie von wissenschaftlichem Fehlverhalten Kenntnis haben oder davon betroffen sein, suchen Sie bitte das vertrauliche Gespräch mit einer Vertrauensperson, z.B. Ihrer Vorgesetzten bzw. Ihrem Vorgesetzten, Ihrer Institutsdirektorin bzw. Ihrem Institutsdirektor, Ihrer Dekanin bzw. Ihrem Dekan bzw. dem Fachschaftsrat. Sollte Ihnen das nicht möglich oder aber dieses Gespräch nicht zielführend sein, dann können Sie sich an die Vertrauensperson / Ombudsperson der TU Dresden wenden.
Die Fakultät Mathematik bietet Ihnen zusätzlich als vertraulichen Gesprächspartner Professor Andreas Thom an.
Download der Satzung
Das PDF der "Satzung zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis, zur Vermeidung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und für den Umgang mit Verstößen"
finden Sie in der aktuellen Fassung zum Download auf der Webseite zur Guten wissenschaftlichen Praxis an der TU Dresden.
Der Dekan der Fakultät Mathematik