ERASMUS-Stipendien sind als Mobilitätsstipendien aus öffentlichen Mitteln der Europäischen Kommission in der Bundesrepublik Deutschland gemäß §3 Nr.44a EStG steuerfrei.
Darüber hinaus mindern Stipendien aus dem ERASMUS-Programm der EU die Ausbildungsfreibeträge des § 33a Abs. 2 EStG nicht (Urteil vom 17.10.2001 [III R 3/01], Bundesfinanzhof in München).
Prinzipiell muss jedoch ein ERASMUS-Stipendium sowohl an das zuständige Finanzamt, die Kindergeldkasse und an die Krankenkasse gemeldet werden.
Steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten
Dein zuständiges Finanzamt (an deinem Erstwohnsitz) wird durch die TU Dresden über die Zahlung des ERASMUS-Stipendiums nach Maßgabe der “Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten“ (siehe Mitteilungsverordnung) unterrichtet. Eine Mitteilungspflicht besteht jedoch nur, wenn die Zahlungen im Kalenderjahr 1.500 EUR und mehr betragen (§ 7 Abs. 2 MV).
Wir weisen auf deine eigenverantwortliche steuerliche Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten im Bezug auf die Einnahmen aus ERASMUS+ gegenüber den Finanzbehörden hin (§ 12 MV).
Folgende Daten werden an das zuständige Finanzamt übermittelt:
Anschrift des Zahlungsempfängers, Grund der Zahlung, Zahlungsbetrag, Steuer-ID (Identifikationsnummer), Bankverbindung des Zahlungsempfängers (Kontoinhaber, IBAN, BIC, Kreditinstitut)
Was ist die Steuer-ID (Identifikationsnummer)?
Die Steuer-ID (Identifikationsnummer) wird über das BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) ausgegeben und ist eine elfstellige Nummer, die Daten zur eigenen Person und zum zuständigen Finanzamt enthält. Deutsche Staatsbürger:innen erhalten den Bescheid über die Steuer-ID (Identifikationsnummer) nach Meldung der Geburt. Für alle in Deutschland beim Einwohnermeldeamt gemeldeten ausländischen Bürger:innen wird bei der Erstanmeldung in Deutschland eine Steuer-ID angelegt, die dem/der ausländischen Bürger:in innerhalb von 2-4 Wochen nach der ersten Registrierung bei einer Meldebehörde in Deutschland postalisch übermittelt wird.
Wo finde ich die Steuer-ID?
Lohnabrechnung (obere Mitte), Einkommensteuerbescheid, Lohnsteuerbescheinigung
Wie kann ich die Steuer-ID (erneut) beantragen?
Deutsche Staatsbürger:innen: Sollte die Steuer-ID nicht zugestellt worden oder nicht mehr auffindbar sein, kann der Bescheid über die Steuer-ID erneut über das Bundeszentralamts für Steuern ausschließlich postalisch zugestellt werden.
Informationen zur Vergabe und zur Antragstellung einer Steuer-ID können über diesen Link abgerufen werden: https://www.finanzamt.sachsen.de/lohnsteuer-6348.html
Ausländische Bürger:innen: Der Antrag für die Steuer-ID ist mit einer Kopie von Reisepass oder Personalausweis per E-Mail an zu senden. Im Textfeld der E-Mail soll als Empfänger die Abteilung Internationales Steuerrecht (IStR) vermerkt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 10 Werktage.