Einzureichende Unterlagen nach Erhalt der Zulassung im NC-Vergabeverfahren
Inhaltsverzeichnis
Frist
Nach Erhalt des Zulassungsbescheides sind nachfolgend aufgeführte Formulare und Unterlagen innerhalb der im Zulassungsbescheid festgesetzten Frist an das Immatrikulationsamt der TU Dresden zu senden und der Semesterbeitrag zu überweisen. Beachten Sie, dass die Frist im Zulassungsbescheid eine Ausschlussfrist ist. Sollten die Unterlagen nicht rechtzeitig im Immatrikulationsamt eingehen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Semesterbeitrag
Für Ihre Immatrikulation ist gemäß der geltenden Beitragsordnungen der Studierendenschaft und des Studentenwerkes ein Semesterbeitrag zu entrichten.
Für das Sommersemester 2025 ist ein Betrag in Höhe von 290,48 EUR zu überweisen. Sollten Sie den Beitrag für das kommende Semester bereits überwiesen haben, entfällt für Sie die Überweisung.
Empfänger: TU Dresden
Kreditinstitut: Commerzbank Dresden
IBAN: DE25 8504 0000 0800 4004 01
BIC: COBADEFF850
Verwendungszweck*) : BEW. . . . . . Familienname Vorname
*) Im Verwendungszweck sind nur die entsprechenden Angaben der Person einzusetzen, die immatrikuliert werden soll, auch wenn eine andere Person die Überweisung vornimmt. Achten Sie auf den korrekten Eintrag der 6-stelligen Bewerbungsnummer der TU Dresden nach BEW. . . . . . !
Die Bewerbungsnummer finden Sie auf Ihrem Bewerbungsanschreiben der TU Dresden. Dieses ist i.d.R. unter Ihrem Account im Selma-Portal unter Dokumente abgelegt. Bewerber:innen, die im 1. Fachsemester für einen medizinischen Studiengang zugelassen wurden, wird die erforderliche Bewerbungsnummer der TU Dresden per E-Mail mitgeteilt. Bitte gedulden Sie sich bis zur Erhalt der E-Mail. Der Versand kann bis zu 48 Stunden nach Erhalt der Zulassung dauern.
Sofern nach Eingang Ihrer Unterlagen festgestellt wird, dass in Ihrem Fall zusätzlich eine Studiengebühr erhoben werden muss, erhalten Sie noch einen Gebührenbescheid. Informationen zu möglichen Studiengebühren erhalten Sie hier.
1. Erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation in grundständige Studiengänge mit Abschluss: Bachelor, Diplom, Staatsprüfung
Folgende Formulare und Unterlagen müssen Sie sich ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit den geforderten Unterlagen postalisch (nicht per E-Mail) an das Immatrikulationsamt senden! Öffnen Sie dafür bitte alle Links, um zu den Formularen bzw. weiteren Informationen zu gelangen!
Zugelassene Bewerber:innen für Hebammenkunde informieren sich bitte hier über die einzureichenden Unterlagen
Für alle anderen Studiengänge sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf Immatrikulation (Bewerber:innen, die im 1. Fachsemester in einem medizinischen Studiengang zugelassen wurden, wird die für den Antrag erforderliche Bewerbungsnummer der TU Dresden per E-Mail mitgeteilt. Bitte gedulden Sie sich bis zur Erhalt der E-Mail. Der Versand kann bis zu 48 Stunden nach Erhalt der Zulassung dauern. Nicht-EU Bewerber:innen nutzen bitte die Informationen und den Antrag auf Immatrikulation aus dem Infopaket.)
- Kopie des aktuellen Zulassungsbescheides
- Hochschulzugangsberechtigung (HZB) in Kopie (z. B. Abiturzeugnis)*1 - trifft nicht für den Studiengang Internationale Beziehungen zu, wenn die HZB schon eingereicht wurde. Wenn kein Abitur vorliegt, informieren Sie sich bitte hier im 1. FAQ, welche Unterlagen Personen ohne Abitur (Fall 1-3) statt dessen beizulegen müssen.
- Studienverlaufsbescheinigung anderer Hochschulen, sofern bereits eine Immatrikulation an einer anderen deutschen Hochschule (außer TU Dresden) vorlag (eine Studienverlaufsbescheinigung ist eine Bescheinigung der bisher besuchten Hochschule/n, aus der hervorgeht, in welchen Semestern Sie in welchem Studiengang immatrikuliert waren und welchen Status - immatrikuliert oder beurlaubt - Sie in dem jeweiligen Semester hatten)
- Exmatrikulationsbescheinigung anderer deutscher Hochschulen (außer von der TU Dresden), sofern bereits eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule vorlag
- Bescheid über angerechnete Fachsemester (Anrechnungsbescheinigung), sofern ein Studiengangwechsel oder ein Hochschulwechsel aus dem Ausland in ein höheres Fachsemester beantragt wurde. Die Anrechnungsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag vom für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsamt oder vom für Anrechnungen zuständigen Landesprüfungsamt bei medizinischen Studiengängen. Hochschulwechsler, die bereits im gleichen Studiengang/-fach an einer deutschen Hochschule oder Universität immatrikuliert waren, müssen keine Anrechnungsbescheinigung einreichen. Ob es sich in Ihrem Fall um einen gleichen Studiengang/-fach handelt, erfahren Sie ebenfalls bei dieser Behörde.
- Nachweis der bestandenen Eignungsfestellungsprüfung, sofern diese als Zugangsvoraussetzung im gewünschten Studiengang/-fach erforderlich ist
- Antrag auf Parallelstudium oder Antrag auf Nebenhörerschaft, sofern Sie ein paralleles Studium in 2 Studiengängen beantragen möchten
- Ihre Immatrikulation erfordert gemäß SGB V, dass Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse umgehend mitteilen, dass Sie an der TU Dresden ein Studium aufnehmen werden. Sind Sie privat versichert, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen und diese ebenfalls über Ihr Studium bei uns benachrichtigen (Näheres hier unter Nr. 2). Beachten Sie, dass Sie keinen Studentenausweis erhalten und Ihre Immatrikulation damit nicht abgeschlossen werden kann, wenn keine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus bei uns eingeht.
- Nachweis über die Einzahlung des Semesterbeitrages (Beitragshöhe s.o.)
- Unterschriebene Vollmacht für eine von Ihnen zur Unterschrift bevollmächtigten Person, sofern Sie den Antrag auf Immatrikulation bzw. die Anmeldung zur Immatrikulation nicht selbst unterschreiben können
- formelle Einwilligungserklärung der Eltern, sofern noch keine Volljährigkeit vorliegt
- Nachweis der Deutschen Sprachkenntnisse (z.B. DSH 2), sofern die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) an einer ausländischen Schule erworben wurde
- Antrag auf Teilzeitstudium, sofern ein Teilzeitstudium im beantragten Studiengang möglich ist, kann es von Ihnen beantragt werden
Darüber hinaus ist für den Bachelorstudiengang Psychologie einzureichen:
- Sofern der BaPsy-DGPs - Studieneingungstest absolviert wurde, ist der Nachweis über das Testergebnis beizufügen.
Darüber hinaus sind nur für die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin und Humanmedizin folgende Unterlagen mit Unterzeichnung einzureichen: - Belehrungen
Bitte alle Belehrungen ausdrucken und unterzeichnen! - Impfstatusbogen
Der Impfstatusbogen ist i.d.R. von Ihrem Hausarzt, einem allgemeinen Arzt Ihrer Wahl oder dem Betriebsarzt Ihrer ggf. vorherigen Arbeitsstätte auszufüllen, zu unterzeichnen und als Kopie den Immatrikulationsunterlagen beizufügen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Impfstatusbogen innerhalb der Immatrikulationsfrist beizubringen, können Sie ihn bis zum 31.10. (bei Studienbeginn im Wintersemester) oder bis zum 30.4. (bei Studienbeginn im Sommersemester) nachreichen. - sofern bereits abgeschlossen, Kopie des Zeugnisses über den "1. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung" bzw. den "1. Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung" (gilt nur für Medizin und Zahnmedizin) bzw.
Letzte Abgabemöglichkeit: 1. Vorlesungstag
Fußnoten
-
* Bei Bedarf kann das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie nachgefordert werden.
Die für Sie zutreffenden Formulare bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und zusammen mit den geforderten Unterlagen postalisch (nicht per E-Mail) an das Immatrikulationsamt senden!
Bitte die Links öffnen, um zu den Formularen bzw. weiteren Informationen zu gelangen!
- Antrag auf Immatrikulation (Bewerber:innen, die im 1. Fachsemester für einen medizinischen Studiengang zugelassen wurden, wird die für den Antrag erforderliche Bewerbungsnummer der TU Dresden per E-Mail mitgeteilt. Bitte gedulden Sie sich bis zur Erhalt der E-Mail. Der Versand kann bis zu 24 Stunden nach Erhalt der Zulassung dauern.)
- Hochschulzugangsberechtigung in einfacher Kopie (z. B. Abiturzeugnis)*1
- Kopie des aktuellen Zulassungsbescheides
- Bescheid über angerechnete Fachsemester (Anrechnungsbescheinigung), sofern ein Studiengangwechsel in ein höheres Fachsemester beantragt wurde. Die Anrechnungsbescheinigung erhalten Sie auf Antrag vom für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsamt oder vom für Anrechnungen zuständigen Landesprüfungsamt bei medizinischen Studiengängen.
- Nachweis der bestandenen Eignungsfestellungsprüfung, sofern diese als Zugangsvoraussetzung im gewünschten Studiengang/-fach erforderlich ist
- Antrag auf Parallelstudium oder Antrag auf Nebenhörerschaft, sofern Sie ein paralleles Studium in 2 Studiengängen beantragen möchten
- Nachweis über die Einzahlung des Semesterbeitrages (Beitragshöhe s.o.)
- Unterschriebene Vollmacht für eine von Ihnen zur Unterschrift bevollmächtigte Person, sofern Sie den Antrag auf Immatrikulation bzw. die Anmeldung zur Immatrikulation nicht selbst unterschreiben können
- Antrag auf Teilzeitstudium, sofern das Teilzeitstudium im beantragten Studiengang möglich ist und Sie es beantragen möchten
Darüber hinaus ist für den Bachelorstudiengang Psychologie (nur bei Bewerbung für das 1. Fachsemester) einzureichen: - Sofern der BaPsy-DGPs - Studieneingungstest absolviert wurde, ist der Nachweis über das Testergebnis beizufügen.
Darüber hinaus sind für folgende Studiengänge weitere Unterlagen mit Unterzeichnung einzureichen: - Belehrungen (gilt nur für Medizin, Zahnmedizin und Humanmedizin)
Bitte alle Belehrungen ausdrucken und unterzeichnen! - Impfstatusbogen (gilt nur für Medizin, Zahnmedizin und Humanmedizin)
Der Impfstatusbogen ist i.d.R. von Ihrem Hausarzt, einem allgemeinen Arzt Ihrer Wahl oder dem Betriebsarzt Ihrer ggf. vorherigen Arbeitsstätte auszufüllen, zu unterzeichnen und als Kopie den Immatrikulationsunterlagen beizufügen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Impfstatusbogen innerhalb der Immatrikulationsfrist beizubringen, können Sie ihn bis zum 31.10. (bei Studienbeginn im Wintersemester) oder bis zum 30.4. (bei Studienbeginn im Sommersemester) nachreichen.
Fußnoten
-
* Bei Bedarf kann das Original oder eine amtlich beglaubigte Kopie nachgefordert werden.
2. Erforderliche Unterlagen für die Immatrikulation in weiterführende Studiengänge mit Abschluss: Master oder Diplom im Aufbaustudium
Die für Sie zutreffenden Formulare bitte ausdrucken, ausfüllen und unterschreiben und zusammen mit den geforderten Unterlagen postalisch (nicht per E-Mail) an das Immatrikulationsamt senden! Bitte öffnen Sie alle Links, um zu den Formularen bzw. weiteren Informationen zu gelangen!
- Anmeldung zur Immatrikulation
- Exmatrikulationsbescheinigung anderer deutscher Hochschulen (außer TU Dresden), sofern bereits eine Immatrikulation an einer anderen Hochschule vorlag - Ausnahme! Sofern aufgrund des noch nicht vorliegenden Bachelorabschlusses nur eine befristete Immatrikulation erfolgt ist, muss die Exmatrikulationsbescheinigung erst in Verbindung mit dem endgültigen Bachelorabschlusszeugnis zum Ende des 1. Semesters vorgelegt werden.
- Bescheid über angerechnete Fachsemester (Anrechnungsbescheinigung), sofern ein Studiengangwechsel in ein höheres Fachsemester beantragt wurde
- Antrag auf Parallelstudium oder Antrag auf Nebenhörerschaft, sofern Sie ein paralleles Studium in 2 Studiengängen beantragen möchten
- Ihre Immatrikulation erfordert gemäß SGB V, dass Sie Ihrer gesetzlichen Krankenkasse umgehend mitteilen, dass Sie an der TU Dresden ein Studium aufnehmen werden. Sind Sie privat versichert, müssen Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen und diese ebenfalls über Ihr Studium bei uns benachrichtigen (Näheres hier unter Nr. 2). Beachten Sie, dass Sie keinen Studentenausweis erhalten und Ihre Immatrikulation damit nicht abgeschlossen werden kann, wenn keine Meldung der gesetzlichen Krankenkasse über Ihren Versicherungsstatus bei uns eingeht. (nicht erforderlich bei Studiengangwechsel innerhalb der TUD)
- Nachweis über die Einzahlung des Semesterbeitrages
- Unterschriebene Vollmacht für eine von Ihnen zur Unterschrift bevollmächtigten Person, sofern Sie den Antrag auf Immatrikulation bzw. die Anmeldung zur Immatrikulation nicht selbst unterschreiben können
- Nachweis der Deutschen Sprachkenntnisse (z.B. DSH 2), sofern die Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) an einer ausländischen Schule erworben wurde
- Antrag auf Teilzeitstudium, sofern das Teilzeitstudium im beantragten Studiengang möglich ist
- Darüber hinaus sind für folgende Studiengänge weitere Unterlagen mit Unterzeichnung einzureichen:
- Belehrungen (gilt nur für Public Health und Medical Radiation Sciences)
- Impfstatusbogen (gilt nur für Public Health und Medical Radiation Sciences)
Der Impfstatusbogen ist i.d.R. von Ihrem Hausarzt, einem allgemeinen Arzt Ihrer Wahl oder dem Betriebsarzt Ihrer ggf. vorherigen Arbeitsstätte auszufüllen, zu unterzeichnen und als Kopie den Immatrikulationsunterlagen beizufügen. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Impfstatusbogen innerhalb der Immatrikulationsfrist beizubringen, können Sie ihn bis zum 31.10. (bei Studienbeginn im Wintersemester) oder bis zum 30.4. (bei Studienbeginn im Sommersemester) nachreichen.
Immatrikulationsamt
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, Erdgeschoss Mommsenstr. 6
01069 Dresden
Im Gebäude können Sie Unterlagen zum Studium auch persönlich am Servicepoint vom SCS im Erdgeschoss abgeben oder Sie nutzen den Briefkasten vom Immatrikulationsamt vor dem Gebäude.
Postadresse:
Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
Studierende werden aus Sicherheitsgründen aufgefordert, nur von ihrer TUD-E-Mail-Adresse aus an uns zu schreiben.
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 13:00 - 15:30
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:30
Achtung: am 10.12. haben wir geschlossen. Zum Jahreswechsel haben wir im Zeitraum 23.12. bis 3.1. geschlossen.
Telefonische Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:00
- Mittwoch:
- 09:00 - 11:00
- Freitag:
- 09:00 - 11:00
Der Kontakt zum Immatrikulationsamt wird immer über das Service Center Studium hergestellt.