NC (Numerus Clausus) Vergabeverfahren für Studienanfänger
Inhaltsverzeichnis
Wann werden Vergabeverfahren durchgeführt?
Für Studiengänge oder Studienfächer kann ein Numerus Clausus - NC (=Zulassungsbeschränkung) festgelegt werden, wenn die zu erwartende Anzahl der Bewerbungen die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt und ein ordnungsgemäßes Studium ohne Zulassungsbeschränkung nicht mehr abgesichert werden kann.
Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze in sogenannten NC-Studiengängen oder NC-Studienfächern wird jährlich in der Sächsischen Zulassungszahlenverordnung festgesetzt. Die Auswahlverfahren für die Vergabe der Studienplätze im 1. Fachsemester erfolgt in allen Studiengängen, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen (=grundständige Studiengänge) nach den Regelungen des Sächsischen Hochschulzulassungsgesetzes und der Sächsischen Studienplatzvergabeverordnung. In Studiengängen, die zu einem weiteren Hochschulabschluss führen (z.B. Master) gilt die Vergabeordnung der TU Dresden und ggf. ergänzendende Auswahlsatzungen der Fakultäten.
Allgemeine und besondere Regelungen zum Vergabeverfahren in grundständigen NC-Studiengängen
In unserem Informationsflyer werden Sie darüber informiert, wie ein Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen für das 1. Fachsemester in der Regel abläuft. In einigen Studiengängen gelten darüber hinaus besondere Auswahlordnungen, die im Vergabeverfahren für das 1. Fachsemester zu berücksichtigen sind. Bei Bewerbungen für höhere Fachsemester können Studienplätze in NC-Studiengängen nur im Rahmen der wieder frei gewordenen Studienplatzkapazitäten gemäß aktueller Sächsischer Zulassungszahlenverordnung vergeben werden. Das Vergabeverfahren richtet sich in höheren Fachsemestern nach § 40 Sächsische Studienplatzvergabeverordnung.
Aktuelle Grenzwerte im Vergabeverfahren in grundständigen Studiengängen
Die aktuellen Grenzwerte in den einzelnen Auswahlquoten für das Wintersemester 2024/25 werden nach Beendigung des nächsten Vergabeverfahrens hier als Link eingestellt. Die Grenzwerte vergangener Vergabeverfahren finden Sie nachfolgend.
Grenzwerte der letzten Vergabeverfahren in grundständigen NC-Studiengängen
Die Ergebnisse der Auswahlverfahren in bundesweiten NC-Studiengängen Medizin, Humanmedizin und Zahnmedizin der letzten Jahre können auf der Seite der Stiftung für Hochschulzulassung nachgelesen werden: www.hochschulstart.de
(Tabellen mit den NC-Grenzwerten der letzten Semester finden Sie auf der genannten Seite im Downloadbereich).
Allgemeine und besondere Regelungen zum Vergabeverfahren in NC-Masterstudiengängen
In zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen erfolgt die Studienplatzvergabe innerhalb der festgelegten Studienplatzkapazitäten der Ordnung zur Vergabe von Studienplätzen in zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen (Vergabeordnung) sowie nach ggf. von den Fakultäten erlassenen Auswahlordnung für einzelne Masterstudiengänge. Die Ordnungen können auf den Fakultätsseiten sowie in den Amtlichen Bekanntmachungen der TU Dresden unter den Stichworten "Vergabeordnung" und "Auswahlordnungen" eingesehen werden. In unserer Übersicht aller Eignungsfeststellungs- und Auswahlverfahren erfahren Sie darüber hinaus, welche konkreten Eignungs- bzw. Auswahlkriterien in welchem Masterstudiengang gelten.
Aktuelle Grenzwerte im Vergabeverfahren in weiterführenden Studiengängen
Die aktuellen Grenzwerte in den einzelnen Auswahlquoten für das Wintersemester 2024/25 werden hier nach Beendigung des aktuellen Vergabeverfahrens als Link eingestellt. Die Grenzwerte der letzten Vergabeverfahren finden Sie zur Orientierung nachfolgend aufgelistet .
Grenzwerte der letzten Vergabeverfahren in weiterführenden NC-Studiengängen
In Masterstudiengängen, die gemäß Auswahlordnung weitere Auswahlkriterien vorschreiben (z.B. Auswahlgespräch), ist die Darstellung von Auswahlgrenzen nicht möglich.
Ansprechpartner
Immatrikulationsamt
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Fritz-Foerster-Bau, Erdgeschoss Mommsenstr. 6
01069 Dresden
Im Gebäude können Sie Unterlagen zum Studium auch persönlich am Servicepoint vom SCS im Erdgeschoss abgeben oder Sie nutzen den Briefkasten vom Immatrikulationsamt vor dem Gebäude.
Postadresse:
Technische Universität Dresden Immatrikulationsamt Helmholtzstr. 10
01069 Dresden
Studierende werden aus Sicherheitsgründen aufgefordert, nur von ihrer TUD-E-Mail-Adresse aus an uns zu schreiben.
Öffnungszeiten:
- Dienstag:
- 13:00 - 15:30
- Donnerstag:
- 13:00 - 15:30
Telefonische Sprechzeiten:
- Dienstag:
- 09:00 - 11:00
- Mittwoch:
- 09:00 - 11:00
- Freitag:
- 09:00 - 11:00
Der Kontakt zum Immatrikulationsamt wird immer über das Service Center Studium hergestellt.
Außenstelle Immatrikulationsamt Medizinische Fakultät
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Besuchsadresse:
Dekanatsgebäude (Haus 40), Erdgeschoss, Zi. 104 Fiedlerstr. 27
01307 Dresden
Postadresse:
Technische Universität Dresden
Medizinischen Fakultät
Bereich Lehre
Außenstelle Immatrikulationsamt
Fetscherstraße 74
01307 Dresden
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- Montag:
- 09:30 - 11:30
- 12:30 - 15:00
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