Informationen für Geflüchtete
Inhaltsverzeichnis
Hochschulzugang
Geflüchtete können unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus ein Hochschulstudium aufnehmen. Voraussetzung ist eine Hochschulzugangsberechtigung und der Nachweis entsprechender für den Studiengang erforderlicher Sprachkenntnisse. Bei der Prüfung der Hochschulzugangsqualifikation richtet sich die TU Dresden nach den Bewertungsvorschlägen der KMK-ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz).
Sie finden das Studienangebot der TU Dresden in unserem Studieninformationssystem (sins). Hier finden Sie wichtige Informationen zum Studiengang, Abschluss, Fristen und Aufnahmekriterien.
Ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland haben, hängt von Ihrer bisherigen Ausbildung ab. Sie können unter anderem auf Zulassungsdatenbank des DAAD prüfen, ob Sie eine Hochschulzugangsberechtigung besitzen, oder ob Sie noch ein Studienkolleg besuchen müssen.
Die Bewerbung an der TU Dresden erfolgt über uni-assist. Informationen zum Bewerbungsprozess und zu einzureichenden Unterlagen finden Sie auf unserer Informationsseite.
Ja, eine Bewerbung ist auch möglich, wenn Nachweise über die Hochschulzugangsqualifikation aufgrund Ihrer Flucht nicht vollständig sind oder nicht mehr vorliegen. Bitte geben Sie diese Information bei Ihrer Bewerbung über uni-assist mit an.
Weitere allgemeine Informationen zum Thema Hochschulzugang für Geflüchtete finden Sie unter folgenden Links:
Study in Germany
Zugang zum Studienkolleg
Wenn aufgrund Ihres bisherigen Bildungswege nur ein indirekter Zugang zum Studium gewährt werden kann, können sich Geflüchtete – wie andere internationale Studierende auch – in einem Studienkolleg auf die sogenannte Feststellungsprüfung vorbereiten. Die Bewerbung für das Studienkolleg erfolgt über die Bewerbung für einen Studiengang über uni-assist. Informationen hierzu finden Sie auf unserer Seite zur Studienvorbereitung, sowie auf unserer Informationsseite zum Bewerbungsverfahren über uni-assist.
Deutschkenntnisse
In der Regel ist zum direkten Studienbeginn eines deutschsprachigen Studiengangs der Nachweis von Sprachkenntnissen auf C1 Niveau nötig. Bitte beachten Sie hier unsere Informationen zu den erforderlichen Sprachkenntnissen an der TU Dresden. Für Studienbewerber:innen mit einem bereits vorhandenen Hochschulabschluss kommen als Alternative englischsprachige Masterstudiengänge in Betracht.
Aktuell bietet die TU Dresden folgende Sprachkurse an:
Alle Informationen zu den Deutschkursen für Geflüchtete finden Sie hier.
Die TU Dresden bietet ihren zukünftigen internationalen Studierenden die Möglichkeit, sich im Rahmen eines Vorbereitungssemesters/ Propädeutikums auf die DSH Prüfung vorzubereiten (die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) und diese an der TU Dresden abzulegen.
Voraussetzung für die Teilnahme am Propädeutikum sind:
- direkte Hochschulzugangsberechtigung (hier überprüfen)
- B2 Sprachzertifikat oder B1 Sprachzertifikat sowie Teilnahmebescheinigung über einen B2 Kurs
- erfolgreiche Bewerbung über uni-assist für einen Studiengang an der TU Dresden
Informationen zum Propädeutikum gibt es auf unserer Webseite.
Weitere Informationen über Deutschkursangebote für Geflüchtete finden Sie hier:
- Übersicht über Angebote des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
- Bildungsberatung über den Garantiefonds Hochschule
- Informationsseite der Landeshauptstadt Dresden
Brückenstudium
Wenn Sie aufgrund der Situation im Heimatland Ihr Studium nicht fortführen können, haben Sie die Möglichkeit sich übergangsweise für ein bis maximal zwei Semester in unser sogenanntes Brückenstudium einschreiben zu lassen.
Hierfür gelten folgende Voraussetzungen:
- Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung
- Nachweis der bereits absolvierten Studienjahre im Ausland
- Vorhandensein der Sprachkenntnisse für den gewünschten Studiengang auf mind. B2-Niveau (i.d.R. Deutsch oder Englisch)
- gültiger Aufenthaltstitel
Sie können das Brückenstudium nutzen um einzelne Leistungen zu erbringen und parallel die erforderlichen Sprachkenntnisse für das Studium mit Abschluss zu erwerben. Sofern Kapazitäten im gewünschten Studiengang zur Verfügung stehen, ist nach erfolgreicher Bewerbung an der TU Dresden ist ein Wechsel in das Studium mit Abschluss möglich.
Die Bewerbung für das Brückenstudium verläuft analog zur Bewerbung für ein Austauschstudium. Sie werden für die Zeit des Brückenstudiums als Austauschstudent:in an der TU Dresden immatrikuliert.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Fördermöglichkeiten und Stipendien
Hilde Domin Program für Studierende und Promovierende
Das Programm unterstützt Studierende und Promovierende aus aller Welt, denen in ihrem Herkunftsland formell oder faktisch Bildungs- oder andere Rechte verwehrt werden. Es bietet die Möglichkeit, ein Studium oder einen Forschungsabschluss an einer Hochschule in Deutschland zu beginnen oder abzuschließen.
Um eine Nominierung für ein Stipendium im Rahmen des DAAD-Hilde-Domin-Programms zu erhalten, muss die TU Dresden ...
1. prüfen, ob Sie im Besitz von Bildungsnachweisen sind, die den Zugang zu einer Hochschule ermöglichen und den angestrebten Hochschulabschluss hier an der TU Dresden rechtfertigen.
2. den Nachweis einer Gefährdung des persönlichen Wohlergehens oder der Sicherheit prüfen.
Die Nominierungsbedingungen des DAAD finden Sie auf der folgenden Website:
Bei Fragen zur Bewerbung wenden Sie sich bitte an das International Office.
Im Jahr 2024 wird das STIBET I Sonderförderprogramm Ukraine in die Ausschreibung der STIBET I Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit integriert.
Diese Stipendien richten sich auch speziell an geflüchtete Studierende aus der Ukraine!
Im Allgemeinen können mit den Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit Studierende mit besonderen Herausforderungen und Lebensumständen gefördert werden (z.B. durch Fluchthintergrund: Studierende aus der Ukraine und anderen Kriegs- und Krisengebieten, gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderung, durch besondere Versorgungssituationen von eigenen Kindern oder durch pflegebedürftige Familienmitglieder).
Informationen zu dem Stipendium, dem Bewerbungsprozess und den Fristen unter:
Mit den Stipendien für mehr Chancengerechtigkeit können Studierende mit besonderen Herausforderungen und Lebensumständen gefördert werden (z.B. durch Fluchthintergrund: Studierende aus der Ukraine und anderen Kriegs- und Krisengebieten, gesundheitliche Einschränkungen oder Behinderung, durch besondere Versorgungssituationen von eigenen Kindern oder durch pflegebedürftige Familienmitglieder).
Die Vergabe der Stipendien zielt darauf ab, internationalen Studierenden unter angemessener Berücksichtigung ungleicher soziokultureller Ausgangssituationen faire Erfolgschancen zu gewährleisten.
Informationen zu dem Stipendium, dem Bewerbungsprozess und den Fristen unter:
Bitte informieren Sie sich auch auf unserer Seite für Stipendien für Studienbewerber:innen und Studierende aus dem Ausland.
Gasthörerschaft an der TU Dresden
Sind noch nicht alle erforderlichen Studienvoraussetzungen für ein direktes Studium an der TU Dresden erfüllt, können Studieninteressierte als GasthörerInnen an den Lehrveranstaltungen teilnehmen. Sie haben hier die Möglichkeit, die TU Dresden sowie die Studierenden kennenzulernen und sich weiterzubilden.
Informationen finden Sie auf der Internetseite des Zentrums für Weiterbildung.
Geflüchtete können außerdem ausgewählte Kurse am Biotechnologischen Zentrum der TU Dresden (BIOTEC) besuchen. Bitte wenden Sie sich direkt an die Einrichtung.
Weitere interessante Links und Webseiten
- Buddyprogramm für Geflüchtete aus der Ukraine
- Refugee Law Clinic Dresden
- Informationsseiten des DAAD
- Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, auch in arabischer Sprache
- WE-CARE Kontaktstelle der TU Dresden