DSH
Inhaltsverzeichnis
DSH = Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
An der TU Dresden wird die Prüfung auf der Grundlage der „Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen“ abgehalten (Beschluss der HRK vom 08.06.2004 und der KMK vom 25.06.2004 i. d. F. der HRK vom 23.07.2020 und der KMK vom 28.11.2019). Die DSH-Ordnung der TU Dresden gilt seit dem 21.01.2020.
Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) stellt fest, ob hinreichende Deutschkenntnisse vorliegen, um ein Studium an der TU Dresden absolvieren zu können. Bewertet wird die Prüfung in drei Stufen: DSH-1 als niedrigste Stufe, DSH-3 als höchste Stufe. Für die Immatrikulation in einen deutschsprachigen Studiengang an der TU Dresden ist das Bestehen der DSH Prüfung mit Stufe DSH-2 erforderlich.
Das Lehrzentrum für Sprachen und Kulturen bietet die DSH-Prüfung jeweils im März und September vor Semesterbeginn an. Die mündliche Prüfung (siehe Punkt Prüfungsergebnis) liegt in der Regel zwei Wochen nach dem schriftlichen Termin.
Voraussetzungen
Um die DSH-Prüfung absolvieren zu können, müssen Sie sich zuerst erfolgreich für ein Studium an der TU Dresden beworben haben. Unter diesem Link erhalten Sie alle Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Sind alle Kriterien für die Bewerbung erfüllt, dann erhalten Sie eine bedingte Zulassung zum Studium an der TU Dresden mit der Einladung zur DSH Prüfung.
Die bedingte Zulassung zum Studium ist Voraussetzung für die Anmeldung zur DSH-Prüfung.
Anmeldung
Anmelde- und Zahlungsfrist zur nächsten DSH-Prüfung ist der 17.02.2025 / 23:59 Uhr MEZ. Termin, Prüfungsort und Ablaufplan der Prüfung entnehmen Sie bitte dem Info-Paket, welches Sie mit der Zulassung erhalten haben.
Kosten
Für die Teilnahme an der DSH wird ein Prüfungsentgelt von 150 € erhoben.
Wenn Sie angemeldet sind und nicht zur schriftlichen Prüfung erscheinen, bekommen Sie das Geld nicht zurück. Nur wenn Sie vor der Anmeldefrist zurücktreten, können Sie unter einen Antrag auf Rückzahlung der Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15% stellen.
Nach der offiziellen Anmeldefrist erfolgt keine Erstattung der Prüfungsgebühr.
Falsch oder zu spät gezahlte Beträge können nicht berücksichtigt werden und Sie sind nicht zur DSH angemeldet.
Achten Sie, insbesondere bei Überweisungen aus dem Ausland, auf mögliche Gebühren. Gebühren sind zu Ihren Lasten zu verbuchen, so dass das korrekte Prüfungsentgelt überwiesen wird.
Inhalt und Aufbau
Mit der DSH sollen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen, um ein Studium an einer deutschen Hochschule aufnehmen zu können. Nähere Informationen finden Sie hier unter Erläuterungen (LINK).
Beispiel
Offizielle Beispielaufgaben, bereitgestellt vom Fachverband Deutsch als Fremdsprache (FaDaF e.V.), finden Sie hier im Bereich "Beispielprüfung".
Leseverstehen und wissenschaftssprachliche Strukturen
Belehrungen zur Teilnahme an einer (schriftlichen) DSH-Prüfung an der TU Dresden
- Nehmen Sie in allen Prüfungsteilen den angewiesenen Platz ein.
- Schalten Sie Ihr Handy aus. Ein klingelndes Handy führt zum Prüfungsausschluss. Verwahren Sie ausgeschaltete Telefone, Tablets, Smartwatches etc. zusammen mit Ihrer Tasche und Jacke in den vorgesehenen Ablagezonen, keinesfalls in Reichweite Ihres Arbeitsplatzes.
- Es dürfen nur einsprachige Wörterbücher benutzt werden, d.h. Deutsch –Deutsch. Bitte bringen Sie Ihr eigenes Wörterbuch ohne (handschriftliche) Notizen oder Ergänzungen mit.
- Schreiben Sie auf alle Prüfungsblätter deutlich Ihren Namen und Ihre Prüfungsnummer.
- Beschreiben Sie die in der Prüfung ausgeteilten Mappen nicht.
- Bitte schreiben Sie nur mit Federhalter oder Kugelschreiber, Bleistift ist nicht erlaubt. Bitte bringen Sie Ihren eigenen Stift mit.
- Legen Sie alle Blätter nach der Prüfung wieder geordnet in die vorgesehene Mappe.
- Teilen Sie Ihre Zeit ein. Lesen Sie die Aufgaben genau durch. Beantworten Sie nur die gestellten Fragen.
- Streichen Sie Falsches deutlich durch und verbessern Sie eindeutig.
- Betrugsversuche: Abschreiben (lassen); unerlaubte Hilfsmittel wie z.B. elektronische Hilfsmittel, Blätter, eigenes Papier; verspätete Abgabe; Gespräche mit dem Nachbarn etc. führen zum sofortigen Ausschluss aus der Prüfung.
Prüfungsergebnis und Mündliche Prüfung
Das DSH-Zeugnis über die bestandene Prüfung erhalten Sie im Akademischen Auslandsamt / International Office. Die Bekanntgabe des Ergebnisses innerhalb der TU Dresden erfolgt unmittelbar nach der Korrektur. DSH-2 und DSH-3 gelten an der TU Dresden als eine der Zulassungsvoraussetzungen zum Studium.
Die Ergebnisse für die schriftliche DSH Prüfung vom 03.03.2025 und die Termine für die mündlichen Prüfungen finden Sie ab 07.03.2025 (16:00 Uhr) hier: (Ergebnisse DSH) Bitte beachten Sie auch die Informationen des International Office auf diesem Dokument.
Teilnehmende mit einem schriftlichen Ergebnis DSH 2 und DSH 3 erhalten automatisch einen Termin zur mündlichen Prüfung. Sie finden Datum und Uhrzeit für die mündliche Prüfung in der Spalte Ihrer Prüfungsnummer in Ergebnisse DSH.
Teilnehmende mit dem Ergebnis DSH 1 erhalten auf Anfrage einen Termin für die mündliche Prüfung. Bei Interesse an einer mündlichen Prüfung und ggf. an einem DSH-1-Zeugnis schreiben Sie bitte eine E-Mail (Betreff: DSH 1) mit Ihrem Namen und Ihrer Prüfungsnummer bis Montag, den 10.03.2025, spätestens 12.00 Uhr an:
Sollte Ihr Ergebnis in der schriftlichen Prüfung "n. b." (nicht bestanden) sein, findet keine mündliche Prüfung statt.
Bitte bringen Sie zur mündlichen Prüfung Ihren Reisepass und Ihren Zulassungsbescheid für das Sommersemester 2025 mit.
DSH-Zeugnis
Nach bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung wird Ihnen eine vorläufige Bescheinigung zur Vorlage bei Behörden und zur Immatrikulation überreicht.
Ihr offizielles DSH-Zeugnis können Sie sich ca. 3 Wochen nach Ihrer mündlichen Prüfung im International Office der TU Dresden abholen.
Die Zeugnisse vom DSH-Prüfungszeitraum 03.03.- 12.03.2025 liegen ab DD.MM.YYYY während der Sprechzeiten im ServiceCenterStudium (SCS) für Sie zur Abholung bereit: Mommsenstr. 6, Fritz-Försterbau, Foyer im Erdgeschoss.
FAQ
- Was muss ich zur schriftlichen DSH Prüfung mitbringen?
- Eine Kopie des Reisepasses/Personalausweis & Reisepass/Ausweis im Original
- Zulassungsbescheid mit Bewerbungsnummer
- Nachweis über die Zahlung der Prüfungsgebühr von 150 € (Überweisungsbeleg oder Kontoauszug))
- Kugelschreiber/Federhalter blau oder schwarz
- einsprachiges Wörterbuch Deutsch (freiwillig)
- Darf ich während der schriftlichen Prüfung essen und trinken?
Essen und Trinken ist erlaubt, bitte verzichten Sie auf knisternde Tüten und Verpackungen, die andere Teilnehmende stören könnten. - Ich habe mich für die DSH angemeldet und die Gebühr überwiesen. Die Zahlungsfrist ist bereits vorbei, aber ich möchte die DSH Prüfung doch nicht ablegen. Kann ich die Gebühr erstattet bekommen?
Nur wenn Sie vor der Anmeldefrist/Zahlungsfrist zurücktreten, können Sie unter einen Antrag auf Rückzahlung der Prüfungsgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15% stellen. - Ich möchte nicht an der TU Dresden studieren, kann ich an der TU Dresden dennoch die DSH absolvieren?
Nein. - Ich habe eine "Bedingte Zulassung" mit einer "Zulassung zum Aufnahmetest für den studienvorbereitenden Deutschkurs". Darf ich an der DSH teilnehmen?
Nein. Sie dürfen mit dieser Zulassung nicht an der DSH teilnehmen. Bitte überweisen Sie keine Gebühr. Sie dürfen am angegeben Termin kostenfrei am Aufnahmetest für den studienvorbereitenden Deutschkurs teilnehmen. - Wann und wo erhalte ich mein DSH Zeugnis?
Wenn Sie die DSH bestanden haben, können Sie ihr Zeugnis ca. 3 Wochen nach der bestandenen Mündlichen Prüfung im International Office (ServiceCenterStudium (SCS),
Mommsenstr. 6, Fritz-Försterbau, Foyer im Erdgeschoss) abholen. Bitte achten Sie auf die Öffnungszeiten und vereinbaren Sie möglichst vorab einen Termin.Ein Versand von Zeugnissen durch das International Office erfolgt nur auf Antrag unter Vorlage eines ausreichend frankierten und mit Ihrer aktuellen Adresse versehenen Briefumschlages im A4-Format.
Da dieses Zeugnis jedoch ein Unikat ist, empfehlen wir Ihnen dringend die zeitnahe, persönliche Abholung.
- Ich habe mein DSH Zeugnis verloren, kann ich ein neues Zeugnis bekommen?
Sie erhalten Ihr DSH Zeugnis nur einmal. Bitte achten Sie gut darauf und fertigen Sie sich eine (digitale) Kopie an. Auf Anfrage kann (unter Vorbehalt) eine digitale Bescheinigung für eine bestandene DSH Prüfung ausgestellt werden, es kann jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten und Gebühren kommen. - Kann ich meine DSH Prüfung einsehen?
Ja, Sie können Ihre schriftliche DSH Prüfung auf Antrag sehen und die Bewertung mit einem Mitglied der DSH Prüfungskommission besprechen. Richten Sie ihren Antrag an . Die Beantragung einer Einsicht für die DSH ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Ergebnisse zu stellen.