Sonstige Studien (nach Satzung für nichtmedizinische Wissenschaftler:innen u. Zahnärzte/Zahnärztinnen)
Wer sollte einen solchen Ethikantrag stellen?
Sofern die Wissenschaftler:innen bzw. Zahnärztinnen/Zahnärzte Mitglieder der Technischen Universität Dresden sind, sollten sich diese gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung der Ethikkommission an der TU Dresden beraten lassen. Dies betrifft Vorhaben, die Forschung am oder mit Menschen durchführen und/oder epidemiologische Forschung durchführen, bei der personenbezogene bzw. –beziehbare Daten verarbeitet werden.
Sollten die Wissenschaftler:innen bzw. Zahnärztinnen/Zahnärzte nicht der TU Dresden zugehörig sein wäre eine Beratung möglich, wenn das Ethikvotum für einen Förderer erforderlich / notwendig ist, jedoch die zu Beratenden keine für diesen Personenkreis zuständige Ethikkommission haben. Die Notwendigkeit / Erforderlichkeit der Beratung ist in diesem Zusammenhang die Voraussetzung für das Tätigwerden der Ethikkommission und ist entsprechend bei Antragstellung anzugeben.
Diese Aspekte sind vorab selbständig zu prüfen.
Erforderliche Unterlagen für einen Erstantrag
- Antragsformular
- Prüfplan
- Probanden- bzw. Patienteninformation und Einwilligungserklärung
- Stellungnahme zum Versicherungsschutz (Hinweise zum Versicherungsschutz)
- ggf. Stellungnahme des/der Datenschutzbeauftragten (nähere Informationen dazu finden Sie auf hier)
- ggf. Produktbeschreibung bzw. Interventionsbeschreibung
- Angaben zur Finanzierung und Kostenübernahmeerklärung
NEU:Hinweisblatt/nähere Erläuterungen zu erforderlichen Unterlagen
Hinweise / Informationen / Mustertexte
- NEU:Übersicht zum Verlauf einer ethischen Beratung