Aufgaben
Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung sind im § 178 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) beschrieben.
Die Schwerbehindertenvertretung
- fördert die Einstellung von Menschen mit Behinderung,
(siehe § 164 (1) Satz 6 SGB IX), - steht Menschen mit Behinderung beratend und helfend zur Seite,
- überwacht die Einhaltung der Gesetze
(besonders bezüglich § 154 - § 155, § 164 - § 167 SGB IX), - beantragt präventive Maßnahmen (siehe § 167 SGB IX),
- hilft bei der Klärung von Problemen mit dem:der Arbeitgeber:in,
- beugt Kündigungen von Menschen mit Behinderung vor
(siehe § 168 - § 175 SGB IX), - unterstützt bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes
(siehe § 164 (4) Punkt 4 und 5 SGB IX).
Zur Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Schwerbehindertenvertretung gemäß
§ 182 SGB IX eng zusammen mit
- dem Personalrat,
- der/dem Inklusionsbeauftragten,
- den Beauftragten für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung.
Studierende mit chronischer Erkrankung oder Behinderung finden außerdem im Studentenwerk Beratung und Hilfe.