Inklusives Arbeitsumfeld
Arbeiten an der TU Dresden bedeutet: Unterschiedliche Voraussetzungen, Erfahrungen und Bedarfe werden mitgedacht und strukturell berücksichtigt. Das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben ist nicht nur in Artikel 27 der UN-Behindertenrechtskonvention verankert – es bildet auch einen Leitgedanken für die Weiterentwicklung der TU Dresden als inklusive Arbeitgeberin.
Die TU Dresden engagiert sich für barrierefreie Arbeitsbedingungen, transparente Kommunikationswege und diskriminierungsfreie Prozesse.
Beratungs- und Unterstützungsangebote
- Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeberin TU Dresden Beratung für Beschäftigte mit anerkannter Behinderung oder chronischer Erkrankung – z. B. zur barrierefreien Gestaltung von Arbeitsplätzen, Räumen und Prozessen. Grundlage: SGB IX.
- Schwerbehindertenvertretung Setzt sich für die Einstellung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ein und berät Beschäftigte in allen Belangen.
- Personalrat Interessenvertretung der Beschäftigten gegenüber der Universität. Unterstützt bei arbeitsrechtlichen Fragen und arbeitet eng mit der Schwerbehindertenvertretung und den Inklusionsbeauftragten zusammen.
- Sachgebiet Arbeitssicherheit Beratung zu Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz für alle Beschäftigten und Studierenden.
- Sachgebiet 9.4 Gesundheitsdienst Tipps und Maßnahmen zum Gesundheitsschutz sowie zur Förderung eines gesunden Lebensstils am Arbeitsplatz.
- Career Service Unterstützung beim Berufseinstieg, inkl. Bewerbungsunterlagencheck – besonders relevant für Promotionsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis.