Arbeit
In der UN-Behindertenrechtskonvention wird im Artikel 27 für alle Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen das Recht auf Arbeit und die Förderung der Verwirklichung dieses Rechts festgeschrieben. Für die Beschäftigten der TU Dresden stellt dabei die Integrationsvereinbarung eine entscheidende Handlungsgrundlage dar.