Digitale Barrierefreiheit
Seit September 2019 ist die TU Dresden durch das Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) dazu verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Von den gesetzlichen Vorgaben sind nicht nur öffentlich zugängliche Websites, sondern auch alle digitalen Angebote im Intranet der TU Dresden, einschließlich der dort bereitgestellten Inhalte, betroffen. Das heißt, alle Dokumente (z.B. PDF-Dateien) und Medien, die innerhalb einer Website der TU Dresden angeboten werden, müssen ab sofort barrierefrei sein.
Auf den folgenden Seiten finden Angehörige der TU Dresden weitere Informationen und hilfreiche Checklisten zu verschiedenen Aspekten der digitalen Barrierefreiheit. Bei Problemen oder besonderen Fragestellungen stehen Ihnen außerdem verschiedene Ansprechpersonen zur Barrierefreiheit an der TU Dresden zur Verfügung.
- Hinweise zur Erstellung barrierefreier Dokumente
- Hinweise zum Einsatz barrierefreier Medien
- Checklisten und Best Practices zur Umsetzung barrierefreier Websites
- Checklisten zur Erstellung barrierearmer Software und Apps
- Übersicht über Weiterbildungsangebote und Materialien zur digitalen Barrierefreiheit
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Websites oder anderen digitalen Angeboten der TU Dresden auffallen, können Sie uns diese über das Formular „Digitale Barriere melden“ mitteilen. Alternativ können Sie sich direkt an die Meldestelle für Barrieren wenden.