Ausschreibung Sondermittel Inklusion 2026
Ausschreibung im Rahmen der Sondermittel Inklusion des SMWK 2026
Förderung inklusiver TUD-Projekte – unter dem Vorbehalt der Mittelzuweisung
Vorbehaltlich der Mittelzuweisung will die TU Dresden auch 2026 wieder Inklusionsprojekte- und maßnahmen durch Sondermittel Inklusion des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWK) finanzieren.
Gefördert werden Projekte, die Barrieren abbauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen an Studium und Arbeit verbessern. Wir laden Sie deshalb schon jetzt ein ein, Ihre Ideen für inklusive Bildung und Arbeitsbedingungen einzubringen!
Förderfähig sind insbesondere:
Maßnahmen und Projekte, die zur Umsetzung des Aktionsplans 2.0 der TU Dresden zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beitragen. Dieser Aktionsplan bildet den strategischen Rahmen für die Inklusionsarbeit an der TU Dresden und umfasst unter anderem:
- die konkrete Verbesserung der Studien- und Arbeitsedingungen für Studierende und Beschäftigte mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen (z. B. durch barrierefreie Lehrformate, technische Hilfsmittel, inklusive Veranstaltungen oder niedrigschwellige Unterstützungsangebote).
- die Verbesserung der Barrierefreiheit, insbesondere im digitalen Raum (z. B. barrierefreie Webseiten, Lernplattformen, Dokumente gemäß BITV 2.0 / EU-Richtlinie 2016/2102.
Förderfähig sind auch Projekte, die bestehende Maßnahmen weiterentwickeln oder neue Impulse setzen.
Hinweis zur Mittelverfügbarkeit und Projektlaufzeit
Für 2026 erwarten wir Sondermittel Inklusion: erstmals stehen übertragene Restmittel aus dem Vorjahr zur Verfügung. Dadurch kann die Ausschreibung früher erfolgen als in den Vorjahren. So besteht die Möglichkeit, dass Projekte über einen längeren Zeitraum – voraussichtlich von Januar bis Dezember 2026 – umgesetzt werden können.
Bitte beachten Sie dennoch:
-
Die tatsächliche Höhe der verfügbaren Mittel hängt von der regulären Zuweisung durch das SMWK ab.
- Die Förderung von Personalstellen mit eindeutigem Tätigkeitsbezug zu Inklusion und/oder zur Verbesserung der Barrierefreiheit ist grundsätzlich möglich, muss jedoch realistisch planbar und umsetzbar sein – unter Berücksichtigung der geltenden personalrechtlichen Rahmenbedingungen.
Im Aktionsplan 2.0 der TU Dresden zur Umsetzung der UN-BRK und auf der Webseite zur Ausschreibung der Sondermittel Inklusion 2025 finden Sie Anregungen, welche Projekte und Maßnahmen bereits gefördert wurden.
Zu Ihren Vorschlägen und Ideen beraten wir Sie sehr gerne, wie auch zur Antragstellung.
Ihren Antrag reichen Sie bitte in Gestalt des beigefügten Antragsformulars inkl. der Finanzkalkulation bis Mittwoch, 12. November 2025 (Dienstschluss) in elektronischer Form per E-Mail an ein.
Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, die Rechte von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen aktiv zu stärken und ihre Lebenssituation konkret zu verbessern. Im Zentrum steht das Ziel, gleichberechtigte Teilhabe für alle Menschen zu ermöglichen – insbesondere durch den Abbau bestehender Barrieren und die Vermeidung neuer Hürden.
Ein besonderer Fokus liegt dabei auf dem Recht auf inklusive Bildung und Arbeit, das als zentrale Forderung der UN-BRK gilt. Die TUD möchte mit den Sondermitteln des SMWK gezielt Projekte fördern, die das Thema Inklusion nachhaltig voranbringen und strukturell verankern.
Auch größere oder langfristig angelegte Projektideen sind willkommen – bitte wenden Sie sich in solchen Fällen an das SG Diversity Management der TUD.
Gefördert werden Maßnahmen und Projekte an der TUD, die die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen verbessern – im Studium, im Arbeitsleben und im Campusalltag. Die Vorhaben sollen sich an der UN-Behindertenrechtskonvention, der HRK-Empfehlung „Eine Hochschule für Alle“, und / oder dem Aktionsplan 2.0 der TU Dresden zur Umsetzung der UN-BRK orientieren. Auch die Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit gemäß BITV 2.0 / EU-Richtlinie 2016/2102) ist ein zentraler Förderbereich.
Kostenarten
- Personalmittel, sofern die Tätigkeit unmittelbar zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankung beiträgt oder die Barrierefreiheit verbessert
- Sachmittel, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung fördern oder einen Beitrag zur Verbesserung der Barrierefreiheit leisten.
(Hinweis: Investitionen sind ausgeschlossen. Was als Investition gilt, ist ggf. mit D1 abzustimmen. In der Regel sind Sachmittel bis max. 5.000 € brutto förderfähig.)
Förderbedingungen:
- Die Maßnahme bzw. das Projekt muss bis Jahresende 2026 abgeschlossen sein
- Die Fördermittel müssen in der ersten Dezemberwoche 2026 kassenwirksam verausgabt sein (eine Übertragung ins Folgejahr ist nicht möglich).
Bewertungskriterien:
- Die Maßnahme soll nachhaltig wirken – also über den Förderzeitraum hinaus Bestand oder Wirkung haben.
- Sie sollte einen möglichst großen Wirkungskreis haben – z. B. mehrere Zielgruppen erreichen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Investitionen, wobei das, was als Investition eingestuft wird, ggf. mit D1 abzustimmen, zumeist ist, zumeist sind Förderungen von Sachmitteln, die unter einem Betrag von
< 5.000 € brutto liegen, möglich - Baumaßnahmen
- Maßnahmen, die der allgemeinen Gesundheitsvorsorge an der Hochschule dienen
- Lehr- und Arbeitsplatzausstattung sowie Sachmittel, die zur Grundausstattung gehören
- Doppelfinanzierungen (z. B. Maßnahmen, die im Rahmen des SGB IX beantragt werden können)
- Maßnahmen, die keinen konkreten Bezug zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen aufweisen
- Maßnahmen und Projekte, die bzw. deren Ergebnisse nicht dem Nachhaltigkeitsprinzip folgen, indem sie nach der Förderung nicht fortbestehen
Antrags- bzw. förderberechtigt sind alle Hochschulmitglieder der TUD: Studierende, Mitarbeitende in Lehre und Forschung und der Zentralen Universitätsverwaltung.
Studierende müssen sich zur Verwendung der Fördermittel eine:n Kooperationspartner:in (z.B. Professur oder Struktureinheit) suchen, um so einer Kostenstelle zugeordnet zu werden.
Neben dem vollständig ausgefüllten Antrag (in digitaler Form) sind folgende Kriterien zu erfüllen:
- das Vorhaben sollte sich idealerweise einen Bezug zu den den Handlungsfeldern des Aktionsplans 2.0 der TU Dresden zur Umsetzung der UN-BRK aufweisen oder sich daran orientieren
- das Vorhaben erscheint schlüssig und plausibel, die Ziele des Vorhabens sind konkret und klar erkennbar dargestellt,
- das Vorhaben dient als Anschubfinanzierung und erfüllt das Prinzip der Nachhaltigkeit, indem es nach der Förderung fortbesteht bzw. das Projekt/die Maßnahme einen großen Wirkungskreis aufweist,
- es handelt sich um Maßnahmen, die der Verbesserung der Teilhabe von Studierenden und Beschäftigten mit Behinderungen an Lehre und Forschung der TU Dresden dienen,
- das Vorhaben fokussiert auf echte Teilhabe aller, weg von einer Politik reaktiver, einzelfallbezogener Fürsorge,
- das Vorhaben ist im gegebenen Zeitraum umsetzbar,
- das Vorhaben folgt keinem rein persönlichen Interesse, sondern leistet einen nachhaltigen Beitrag für die TU Dresden im Kontext der Inklusion von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen,
- im Falle einer früheren Förderung durch Sondermittel Inklusion (seit 2015) war die Maßnahme-/Projektumsetzung überzeugend und die dazugehörige Berichterstattung erfolgte fristgerecht.
Ihren Antrag senden Sie in Gestalt des beigefügten Antragsformulars inkl. der Finanzkalkulation bis zum 12. November 2025 (Dienstschluss) in elektronischer Form per E-Mail an .
Im Anschluss begutachtet und bewertet der Beirat Inklusion unter der Leitung der Prorektorin Universitätskultur die Anträge. In die Bewertung fließt neben der Passfähigkeit zu den oben genannten Kriterien und Voraussetzungen auch die Qualität der Umsetzung früherer aus Inklusionsmitteln geförderter Projekte ein. Auf Basis dieser Bewertungen trifft das Rektorat die Förderentscheidung. Nach der Entscheidung durch das Rektorat und der Zuweisung der Sondermittel Inklusion durch das SMWK erhalten die Antragstellenden einen entsprechenden Bescheid.
Unvollständige bzw. nicht fristgerecht eingegangene Anträge werden nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.
Wie bei allen Sonderzuweisungen ist eine zeitnahe Berichterstattung und entsprechende Evaluation der Maßnahmen zur Verwendung der ausgereichten Mittel gegenüber dem SMWK erforderlich. Eine universitätsweite Information über die Verwendung der Sondermittel Inklusion wird erarbeitet und veröffentlicht.
Bitte reichen Sie innerhalb von vier Wochen nach Abschluss der Maßnahme, spätestens jedoch bis zum 13. Dezember 2026, unaufgefordert einen Sachbericht im SG Diversity Management ein. Eine Vorlage für diesen Bericht wird Ihnen rechtzeitig vom SG Diversity Management zur Verfügung gestellt.
Die Sondermittel für Inklusion spielen eine entscheidende Rolle bei der Förderung von Chancengerechtigkeit und Teilhabe für Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.
Die Maßnahmen und Projekte, die aus den Sondermitteln Inklusion gefördert werden, zielen darauf ab, Barrieren abzubauen und eine inklusive Umgebung zu schaffen.
Gefördert wurden zum Beispiel:
- Die barrierefreie Gestaltung von Dokumenteb, auch Brailledruck oder externe Dienstleistungen für die Gestaltung und den Druck barrierefreier Dokumente
- Kosten für die Verbesserung der Barrierefreiheit von Veranstaltungen, wie zum Beispiel der Einsatz von Gebärdensprach- oder Schriftdolmetschung (auf Deutsch und/oder Englisch)
- Personalkosten, wie zum Beispiel studentische Hilfskräfte (SHK), wissenschaftliche Hilfskräfte (WHK) oder Honorarkräfte, deren Tätigkeiten im Bereich der Barrierefreiheit und Inklusion bzw. der Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung und chronischen Erkrankungen liegen
- Sachmittel, wie spezielle Materialien, die zur Verbesserung der Barrierefreiheit beitragen und über den Ausleihpool Inklusion zur Ausleihe innerhalb der TU Dresden zur Verfügung gestellt werden können.

Koordinatorin Inklusion
NameAnna Drum M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
Sachgebiet 9.3 Diversity Management
Sachgebiet 9.3 Diversity Management
Besuchsadresse:
Verwaltungsgebäude 3, Raum 218 Nöthnitzer Str. 43
01187 Dresden

Koordinatorin Inklusion
NameAnna Drum M.A.
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
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