FOSTER- Funds for Student Research
Derzeit werden keine Anträge für die laufende Förderung im Jahr 2023 angenommen.
Das Programm Funds for Student Research (FOSTER) ist Teil der Exzellenzstrategie „TUD 2028 – Synergy and beyond“ (EXU-Schwerpunkt TALENT). FOSTER fördert studentische Forschung und verleiht ihr Sichtbarkeit.
Die Ziele von FOSTER sind:
- Heranführung von Studierenden an Forschung und wissenschaftliche Fachkulturen
- Stärkung der Interdisziplinarität
- Aufbau universitätsweiter Anreizstrukturen für studentische Forschung
- Honorierung des Engagements von Lehrenden für studentische Forschungsprojekte
- Gewinnung von exzellentem wissenschaftlichem Nachwuchs
Zielgruppen von FOSTER
FOSTER unterstützt und fördert finanziell:
- Studierende, die sich für Forschung begeistern und eigene Forschungsprojekte durchführen, (studentische) Forschungskonferenzen ausrichten oder mit ihren Forschungsergebnissen an Forschungskonferenzen und -Wettbewerben teilnehmen wollen.
- Lehrende bzw. Nachwuchswissenschaftler:innen, die an der TUD Lehr-Lern-Formate zur Stärkung studentischer Forschung initiieren oder studentische Forschungsprojekte begleiten möchten und dazu Ressourcen sowie Unterstützung benötigen.
Förderfähige Vorhaben
Das Programm FOSTER hat aktuell folgende Förderlinien:
- RESEARCHCHALLENGE PARTICIPATION: Teilnahme an studentischen Forschungswettbewerben für die TU Dresden
- STUDENTFORUM@TUD: Studentische Veranstaltungen zur studentischen Forschung an der TU Dresden
- STUDENTRESEARCH@TUD: Studentische Forschungsaktivitäten an der TU Dresden
- STATA (Student Academic Travel Award): Teilnahme an Tagungen und Kongressen
- ENABLE2RESEARCH@TUD: Forschungsorientierte Lehr-Lern-Aktivitäten an der TU Dresden (Unterstützung für Formate wie Module, Sommerschulen, Tutorien, Projekte, Planspiele etc.)
Kontaktieren Sie uns gern für darüber hinaus gehende Projektideen.
Übersicht über bisher geförderte Projekte
Antragstellung
Für die Beantragung von studentische Projekten bis 5.000,00 € gelten aktuell keine Fristen, d. h. Anträge können zu jeder Zeit eingereicht werden. Gleiches gilt für Lehr-Lern-Projekte bis 5.000,00 €. Zusätzlich wird im Juni 2023 eine Ausschreibung für größere Projekte (mit Projektbeginn 2024 und beantragter Förderhöhe > 5.000,00 €) veröffentlicht. Antragsberechtigt sind alle Mitglieder der TU Dresden.
Für einen vollständigen Antrag reichen Sie bitte ein:
- Antragsformular (inkl. Erklärung zum Datenschutz)
- Finanzkalkulation (inkl. Nachweise/Angebote)
- Projektplan (für studentische Forschungsprojekte)
- Empfehlungsschreiben der Betreuer:innen (ausschließlich bei studentischen Forschungsanträgen)
- (Ggf. erfolgreicher Ethikantrag, o. ä.)
Bitte reichen Sie zu Ihrem Antrag ein kurzes didaktisches Konzept (max. 3.500 Zeichen inkl. Leerzeichen) ein, welches die folgenden Kernbereiche addressiert:
- Kompetenzerwerb: Welche Lernziele verfolgen Sie mit Ihrem Angebot/Ihrem Projekt? Welche Learning Outcomes (Lernergebnisse, Kompetenzentwicklung) erwarten Sie bei den Studierenden? Was sind die Mehrwerte für die Studierenden?
- Forschung in der Lehre: Welche Aspekte sind Ihnen hinsichtlich forschungsorientierter Lehre/forschenden Lernens besonders wichtig?
- Ablauf und Medien: Wie soll die Lehrveranstaltung ablaufen (Methodik, zeitlicher Verlauf, Format etc.)? Welche (digitalen) Medien setzen Sie ein und wie unterstützen diese den Lern- und Forschungsprozess?
- Erfolgsüberprüfung: Wie überprüfen bzw. sichern Sie den Lernerfolg der Studierenden? Wie überprüfen Sie den Erfolg Ihres Lehr-Lern-Projekts?
Weitere Hinweise
- Hinweis für Studierende (außer Medizin): Bei der Beantragung von Mitteln für Projekte benötigen Sie eine Betreuung durch eine:n Lehrende:n der TU Dresden. Beachten Sie unsere Informationen zum Prozess.
- Hinweis für Medizin Studierende: Bei der Beantragung von Mitteln für Projekte benötigen Sie eine Betreuung durch eine:n Lehrende:n der TU Dresden. Beachten Sie unsere Informationen zum Prozess.
- Bei Fragen zur Antragstellung und Projektplanung können Sie sich gerne nach dem Lesen der FAQ-Box per E-Mail melden.
- Beschreiben Sie Ihr Vorhaben im Antragsformular bitte so, dass auch fachfremde Personen folgen können.
- Jede:r Antragstellende kann eine (didaktische) Beratung durch das ZiLL in Anspruch nehmen.
- Informationen zum Datenschutz
FAQs - Informationen für Antragssteller:innen und Geförderte
Es ist nur die Finanzierung von Sachmitteln möglich. Eine Finanzierung von SHK/WHK-Stellen ist nicht vorgesehen.
Ja, aber die Anträge müssen sich inhaltlich unterscheiden.
Bei Förderungen von Publikationen durch FOSTER ist Voraussetzung, dass durch die SLUB (Open Access ) eine Prüfung des beabsichtigten Journals hinsichtlich der Seriosität erfolgt. Bitte teilen Sie uns das Ergebnis der Prüfung mit.
Gehen Sie bitte folgendermaßen vor:
- Schritt: Wir überprüfen den Antrag, ob eine grundsätzliche Förderung möglich ist.
- Schritt: Wenn ja, dann muss der/die Antragsteller:in das Journal durch die SLUB prüfen lassen. Der/die Antragsteller:in schickt uns das Ergebnis.
- Schritt: Ist das Journal seriös, kann der Förderbescheid verschickt werden.
Auslandsreisen
Bei Auslandsreisen orientieren Sie sich bitte bzgl. der Höchstgrenze für die Erstattung an der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über die Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder (ARVVwV). Außerdem können Reisekosten nur auf der Basis von Belegen erstattet werden.
Impfungen
Kosten für Impfungen können erstattet werden, wenn die Impfungen für die entsprechenden Auslandsdienstreisen notwendig sind und nicht von der jeweiligen Krankenkasse übernommen werden. Dazu ist ein Nachweis über die Notwendigkeit der Impfung einzureichen.
Mobilitätskosten
Fahrten mit dem Zug, Bus, Auto bzw. Flugreisen müssen anhand von Belegen nachgewiesen werden.
Unterkunft
Unterkunftskosten von Studierenden können auf Grundlage von Belegen erstattet werden. Als Höchstbetrag gilt die in der Reisekostenordnung der TU Dresden geregelte Pauschale.
Verpflegung für Studierende bei Tagungen
Voraussetzung dafür ist der Nachweis mittels entsprechender Belege. Als Höchstgrenze für die Erstattung gilt der in der Verpflegungspauschale der TU Dresden geregelte Betrag (Tagegeld).
Bei jahresübergreifenden Projekten beachten Sie bitte, dass die Fördersumme für das jeweilige Kalenderjahr einzuhalten ist. Ein Übertrag von nicht verausgabten Mitteln in das kommende Jahr ist nicht möglich.
Bitte beachten Sie dabei die für Sie zur Verfügung stehende Finanzkalkulationsvorlage, in welcher die geplante Verausgabung der Fördergelder jahresweise anzugeben ist.
Außerdem müssen die Mittel generell spätestens zwei Monate nach Ende des Förderzeitraums zahlungswirksam und projektbezogen verausgabt sein.
Nach Ende des Förderzeitraums ist innerhalb von 8 Wochen ein Abschlussbericht und eine finale Ausgabenübersicht einzureichen.
Nutzen Sie dafür folgende Dokumente: Abschlussbericht, FOSTER-Abrechnung
Hinweis: Zur finalen Ausgabenübersicht können Sie, falls von Ihnen bereits zur Beantragung genutzt, auch das von uns bereitgestellte Dokument zur Finanzkalkulation verwenden.
Folgendes wird nicht von FOSTER gefördert:
- Institutionelle Grundausstattung
- SHK-/WHK-Stellen in Verbindung mit Abschlussarbeiten
- Auslandsmobilfunkverträge
- Druck- und Korrekturkosten von Abschlussarbeiten
- Verpflegungspauschale bei Forschungsaufenthalten > 10 Tage
- Bahnreisen, die im Studierendenticket eingeschlossen sind
- Geräte wie bspw. iPads, Computer, etc. die danach für andere Zwecke weiterverwendet werden können (diese können wenn dann über den Förderzeitraum geliehen werden)
Die Dauer der Antragsprüfung ist abhängig von der Qualität und Vollständigkeit des Antrags sowie der beigelegten Unterlagen und damit höchst individuell. Dies beeinflusst ebenso den Zeitpunkt des Erhalts des Förderbescheids bzw. der Ablehnung Ihres Antrags.
Durchschnittlich vergehen vom Eingang des Antrags (bei Projekten < 5.000 €) bis zum eventuellen Erhalt des Förderbescheides acht Wochen. Die Zeitspanne hängt erfahrungsgemäß damit zusammen, wie schnell von uns nachgeforderte Unterlagen und Ergänzungen eingereicht werden.
Bewerben Sie sich über die Ausschreibung, kalkulieren Sie bitte mindestens drei Monate Bearbeitungszeit ein, da der Beguchtachtungsprozess komplexer ist.
Auch hierbei gilt: Je schneller Sie nachgeforderte Unterlagen und Ergänzungen einreichen, desto eher können Sie im Falle einer Bewilligung mit Ihrem Projekt starten.
Ihre Ansprechperson:

Wissenschaftliche Mitarbeiterin
NameDr. Franziska Schulze-Stocker
Funds for Student Research (FOSTER)
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).
FOSTER wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und dem Freistaat Sachsen im Rahmen der Exzellenzstrategie von Bund und Ländern gefördert.