Rückmeldefristen (= Überweisungsfristen)
gültig für alle Studierende außer für Studierende der Medizinische Fakultät:
zum Sommersemester: 15. Januar bis 5. März
zum Wintersemester: 1. Juli bis 5. September
gültig für Studierende der Medizinischen Fakultät:
zum Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
zum Wintersemester: 1. Juli bis 15. August
Semesterbeitrag zum Sommersemester 2025
ACHTUNG! Der Semesterbeitrag hat sich aufgrund der Anhebung des Betrags für StuRa/Fachschaft (Teilbetrag MOBIbike) erhöht.
1. Studierende im Präsenzstudium (Direktstudium ohne IHI)
das heißt alle Direkt-, Promotions- oder Graduiertenstudierende sowie alle Studentinnen und Studenten im weiterbildenden Direktstudium, auch in berufsbegleitender Form,
zahlen
290,48 EUR
(Aufschlüsselung: 97,50 EUR Studentenwerksbeitrag + 192,98 EUR Studentenschaftsbeitrag: mit 9,20 EUR für StuRa/Fachschaft + 183,78 EUR für Semesterticket und Fahrradverleihsysteme-Nutzung)
Sofern Sie sich für dieses Semester vom Studium beurlauben wollen, können Sie bis zum Ende der Rückmeldefrist auf Ihrem Beurlaubungsantrag (in selma unter Antragsübersicht) angeben, ob Sie den gesamten Semesterbeitrag oder nur den Teilbetrag in Höhe von 106,70 EUR (ohne Semesterticket) zahlen wollen. Nach postalischem Eingang und Bearbeitung Ihres Antrags werden Sie vom Immatrikulationsamt/International Office per E-Mail zur Zahlung des Beitrags aufgefordert.
2. Studierende in Fernstudiengängen
zahlen
206,70 EUR
(Aufschlüsselung: 97,50 EUR Studentenwerksbeitrag + 9,20 EUR StuRa/Fachschaft + 100,00 EUR Fernstudiengebühr)
Bei Wunsch nach einem Semesterticket müssen Sie dies mit einem speziellen Antragsformular (in selma in der Antragsübersicht) beantragen und sofort den Gesamtbetrag in Höhe von 390,48 EUR (einschließlich Semesterticket 183,78 EUR) überweisen.
Sofern Sie einen Antrag auf Beurlaubung (in selma in der Antragsübersicht) eingereicht haben, müssen Sie nur 106,70 EUR überweisen. Die Fernstudiengebühr entfällt bei Beurlaubung vom Studium.
3. Studierende an der Außenstelle IHI Zittau
zahlen
102,30 EUR
Sofern Sie am IHI-Zittau studieren, überweisen Sie den Betrag wie alle anderen Studierenden auf das Konto der Commerzbank. Nähere Informationen für IHI-Studenten finden sie hier.
(Aufschlüsselung: 93,10 EUR Studentenwerksbeitrag + 9,20 EUR für StuRa/Fachschaft)
Mit Semesterticket (183,78 EUR) beträgt der Gesamtbeitrag 286,08 EUR.
4. Nebenhörerinnen und Nebenhörer
zahlen
9,20 EUR
Nebenhörerinnen und Nebenhörer an der TU Dresden sind Studierende, die an einer anderen Hochschule als Haupthörer:innen immatrikuliert sind. Nebenhörerinnen und Nebenhörer müssen gemäß Beitragsordnung der Studentenschaft einen Mindestbeitrag für StuRa/Fachschaft in Höhe von 9,20 EUR zahlen und können auf Wunsch zusätzlich das Semesterticket erwerben, wenn sie dies mit dem Rückmeldeformular (zu finden unter "Anträge" im selma-Portal) beantragen. In dem Fall sind 192,98 EUR zu überweisen.
Weitere Informationen zur Rückmeldung als Nebenhörer:in finden Sie im FAQ: "Wie müssen sich Nebenhörer:innen zum Semester zurückmelden?"