Rückmeldung zum Semester
Um sich für das jeweils nächste Semester zurückzumelden, müssen sich alle Studentinnen und Studenten innerhalb der festgelegten Rückmeldefristen (s. Frage 1) durch Überweisung des aktuellen Semesterbeitrages bzw. der Studiengebühr zurückmelden. Beachten Sie, dass sich insbesondere die Semesterbeiträge entsprechend der aktuellen Beitragsordnungen des Studentenwerkes bzw. des Studierendenrates laufend ändern können. Die aktuellen Beträge werden immer zu Beginn der jeweils aktuellen Rückmeldefrist hier bekannt gegeben (s. Frage 1). Die wichtigsten Fragen zur Rückmeldung beantworten wir Ihnen nachfolgend.
Rückmeldefristen (= Überweisungsfristen)
gültig für alle Studierende außer für Studierende der Medizinische Fakultät:
zum Sommersemester: 15. Januar bis 5. März
zum Wintersemester: 1. Juli bis 5. September
gültig für Studierende der Medizinischen Fakultät:
zum Sommersemester: 15. Januar bis 15. Februar
zum Wintersemester: 1. Juli bis 15. August
Aktuelle Semesterbeiträge zum Sommersemester 2021
1. Studierende im Präsenzstudium (Direktstudium)
das heißt alle Direkt-, Promotions- oder Graduiertenstudierende sowie alle Studentinnen und Studenten im weiterbildenden Direktstudium, auch in berufsbegleitender Form,
zahlen
276,10 EUR NEU!
(Aufschlüsselung: 87,50 EUR Studentenwerksbeitrag + 188,60 EUR Studentenschaftsbeitrag mit 7,60 EUR für StuRa/Fachschaft 181,00 EUR für Semesterticket)
Studierende, die einen Antrag auf Beurlaubung eingereicht haben, können bis zum Ende der Rückmeldefrist auf ihrem im Immatrikulationsamt/Auslandsamt einzureichenden Beurlaubungsantrag angeben, ob sie den gesamten Semesterbeitrag oder nur den Teilbetrag in Höhe von 95,10 EUR (ohne Semesterticket) zahlen wollen.
2. Studierende in Fernstudiengängen
zahlen
195,10 EUR NEU!
(Aufschlüsselung: 87,50 EUR Studentenwerksbeitrag + 7,60 EUR StuRa/Fachschaft + 100,00 EUR Fernstudiengebühr)
Fernstudierende, die einen Antrag auf Beurlaubung eingereicht haben, müssen nur den Teilbetrag in Höhe von 95,10 EUR überweisen. Die Fernstudiengebühr entfällt. Bei Wunsch nach einem Semesterticket muss dies im Immatrikulationsamt/Auslandsamt über das SELMA-Portal unter [Studienorganisation] in der [Antraggsübersicht] mit einem speziellen Formular beantragt werden und parallel der Gesamtbetrag in Höhe von 376,10 EUR (einschließlich Semesterticket 181,00 EUR) überwiesen werden.
3. Studierende an der Außenstelle IHI Zittau
zahlen
91,70 EUR
IHI-Studierende überweisen auf das Konto der Hauptkasse Sachsen bei der Ostsächsischen Sparkasse. Die Kontoverbindung für IHI-Studenten finden sie hier.
(Aufschlüsselung: 84,10 EUR Studentenwerksbeitrag + 7,60 EUR für StuRa/Fachschaft)
Mit Semesterticket (181,00 EUR) beträgt der Gesamtbeitrag 272,70 EUR.
4. Nebenhörerinnen und Nebenhörer
zahlen
7,60 EUR
Nebenhörerinnen und Nebenhörer an der TU Dresden sind Studierende, die an einer anderen Hochschule als Haupthörer/innen immatrikuliert sind. Nebenhörerinnen und Nebenhörer müssen gemäß Beitragsordnung der Studentenschaft einen Mindestbeitrag für StuRa/Fachschaft in Höhe von 7,60 EUR zahlen und können auf Wunsch zusätzlich das Semesterticket erwerben, wenn sie dies mit dem Rückmeldeformular (zu finden unter "Anträge" im selma-Portal) beantragen. In dem Fall sind 188,60 EUR zu überweisen.
Bankverbindung für Studierende der TU Dresden (außer Studierende am IHI Zittau) 1)
Empfänger: | TU Dresden |
Kreditinstitut: | Commerzbank Dresden |
IBAN: | DE25 8504 0000 0800 4004 01 |
BIC: | COBADEFF850 |
Verwendungszweck: *) |
Matrikelnummer, Familienname, Vorname |
*) Im Verwendungszweck sind nur die entsprechenden Angaben des Studenten einzusetzen.
1) Achtung! IHI-Studenten überweisen auf das Konto der Hauptkasse Sachsen bei der Ostsächsischen Sparkasse. Die Kontoverbindung finden Sie hier.
Gemäß § 11 Immatrikulationsordnung der TU Dresden (ImmaO) muss sich jeder Student zu jedem Semester form- und fristgerecht zum Weiterstudium zurückmelden. Sofern der Studierende dieser Pflicht nicht nachkommt, ist er gemäß § 13 ImmaO vom Studium zu exmatrikulieren.
Unter Rückmeldung versteht man die fristgerechte Überweisung des fälligen Semesterbeitrages sowie ggf. der Studiengebühren. Grundlage für die Erhebung des Semesterbeitrages sind die Beitragsordnungen des Studentenwerkes Dresden und des Studentenrates der TU Dresden sowie die Hochschulgebühren- und Entgeltordnung, Anlage 1. Die Beitragsordnungen unterliegen einer ständigen Änderung, so dass der aktuell zu entrichtende Semesterbeitrag immer erst zu Beginn der jeweiligen Rückmeldefrist zu erfahren ist.
Nach Eingang des Beitrages wird Ihr Semesterbogen (Studentenausweis, Immatrikulationsbescheinigung) für das kommende Semester gedruckt und an Ihre im Studierendenportal unter [Meine Daten] registrierte aktuelle Postanschrift gesandt. Sie sollten darauf achten, dass diese Postanschrift immer aktuell ist.
An der TU Dresden immatrikulierte Studierende, die ihren Studiengang oder ein Fach wechseln wollen und dafür in Selma eine Online-Bewerbung eingestellt haben, müssen sich nicht an die Rückmeldefristen halten, sondern sollten die Überweisung ihres Semesterbeitrages erst nach Entscheidung über die Zulassung vornehmen.
Sofern Sie gemäß § 12 ImmaO einen wichtigen Beurlaubungsgrund vorweisen und belegen können, ist statt Auslösung der Rückmeldung durch Überweisung ein Antrag auf Beurlaubung einzureichen. Beachten Sie, dass im Fall einer Beurlaubung ggf. ein geringerer Semesterbeitrag zu entrichten ist. Weitere Informationen zur Form der Beantragung sowie zu den Bedingungen für eine Genehmigung findet man auf den Seiten zur Beurlaubung.
Wenn Sie an der TU Dresden als Nebenhörerin bzw. Nebenhörer immatrikuliert sind, müssen Sie einen Mindestbetrag für den Studentenrat in Höhe von 7,60 EUR zahlen. Die Rückmeldung führen Sie innerhalb der Rückmeldefrist aus, indem Sie
- den Semesterbeitrag in Höhe von 7,60 EUR überweisen (Matrikelnummer angeben)
- den Meldebogen zur Rückmeldung als Nebenhörer aus Selma auszudrucken und
- zusammen mit der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung der anderen Hochschule an das Immatrikulationsamt bzw. Auslandsamt senden.
Nebenhörer können darüber hinaus das Semesterticket erwerben, wenn sie dies mit dem Meldebogen im Studierendenportal selma (siehe im Menü unter Studienorganisation - Antragsübersicht) beantragen. In dem Fall wären zum Sommersemester 2021 188,60 EUR zu überweisen.
Für das Wintersemester beginnt der Versand der Semesterbögen Mitte/Ende Juli, für das Sommersemester Mitte Februar. Es ist zu beachten, dass die Rückmeldung als vollzogen gilt, wenn der Semesterbeitrag auf dem Konto verbucht worden ist. Vom Tag der Auslösung der Überweisung bis zum Tag der Verbuchung auf dem Konto der TUD können 2 bis 7 Tage vergehen! Beachten Sie, dass die Zustellung des Semesterbogens trotz korrektem Geldeingang nicht erfolgt, wenn andere Gründe vorliegen, die die Rückmeldung verhindern. Das können u.a. Folgende sein:
-
Sie haben die Krankenkasse gewechselt und der neue Krankenversicherungsnachweis liegt dem Immatrikulationsamt/Auslandsamt noch nicht vor.
-
Sie sind Ihren Verpflichtungen gegenüber der Krankenkasse nicht nachgekommen (z.B. regelmäßige Beitragsentrichtung).
-
Sie sind unter Auflagen befristet immatrikuliert worden und haben noch bestimmte Unterlagen oder Nachweise vorzulegen (z.B. Bachelorzeugnis).
-
Sie haben den verringerten Betrag für ein Urlaubssemester eingezahlt, aber keinen Beurlaubungsantrag eingereicht.
Für den Druck und den Versand der Semesterbögen während der Hauptrückmeldezeit benötigt das Imma-Amt dann noch ca. 2 Wochen. In dieser Zeit wird gebeten, von Nachfragen hinsichtlich der Zustellung des Semesterbogens abzusehen, da dadurch der Versand in der Regel nicht beschleunigt wird. Sollte der Bogen bei rechtzeitiger Überweisung innerhalb der Rückmeldefrist nach ca. 3 Wochen immer noch nicht vorliegen, empfiehlt sich die Nachfrage per E-Mail über unser ServiceCenterStudium.
Der Semesterbogen wird in jedem Fall postalisch zugestellt. Es muss durch den Studierenden abgesichert sein, dass dem Imma-Amt/Auslandsamt die aktuelle Postanschrift vor Auslösung der Überweisung mitgeteilt wird. Eine Anschriftenänderung kann über das Studierendenportal selma über die Funktion [Meine Daten] und [Adressänderung] von jedem Studenten selbst vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass die Semesterbögen auch über Post Modern zugestellt werden. Nachsendeaufträge bei der Deutschen Post haben in diesen Fällen oftmals nicht den gewünschten Effekt.
Eine persönliche Abholung des neuen Semesterbogens ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Eine Immatrikulation und damit auch eine Rückmeldung zum Semester ist i.d.R. erforderlich, wenn die Zulassung zu einer Prüfung noch aussteht. Das ist in der Regel der Fall, wenn
- zu einer Modulprüfung noch keine Anmeldung zu einer Prüfungsleistung erfolgte,
- das Thema für die Abschlussarbeit noch nicht ausgegeben wurde,
- im Fall eines verpflichtenden Kolloquiums oder einer Verteidigung das Ergebniss der Abschlussarbeit noch nicht feststeht.
Für die Wiederholung einer Prüfung bleibt die Zulassung bestehen, sodass dafür keine Immatrikulation/Rückmeldung erforderlich ist.
Genaueres bzw. ggf. bestehende Abweichungen von der Regel sind in § 4 der Prüfungsordnung des Studiengangs geregelt.
Besteht keine Immatrikulationspflicht mehr, können Sie sich zum Ende des Semesters durch Einreichen eines Exmatrikulationsantrages exmatrikulieren lassen oder warten, bis Sie von der Universität einen Bescheid über Ihre Exmatrikulation von Amts wegen erhalten, sofern Sie den Semesterbeitrag nicht überwiesen haben.
Wenn Sie sich bis zum Ablauf der Rückmeldefrist nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet oder beurlaubt haben, sind Sie gemäß § 13 Abs. 3 Nr. 2 Immatrikulationsordnung der TU Dresden von Amts wegen zu exmatrikulieren. Die Exmatrikulation wird Ihnen durch einen Bescheid an Ihre Postanschrift zugestellt. Der Exmatrikulationsbescheid enthält einen Rechtsbehelf. Danach können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen, wenn Sie trifftige Gründe für die verspätete Rückmeldung hatten.
Beachten Sie bitte, dass in solchen Fällen außer einer Rundmail an die TUD-E-Mail-Adresse der Studierenden kein weiteres Erinnerungsschreiben versandt wird.
Wechseln Sie oder der Familienangehörige, bei dem eine Mitversicherung vorliegt, die Krankenkasse, müssen Sie dem Immatrikulationsamt/Auslandsamt unter Angabe Ihrer Matrikelnummer und Ihres Studienganges umgehend eine neue Krankenversicherungsbescheinigung (i.d.R. Dreifachformular!) zusenden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Nichtvorlage der neuen Krankenversicherungsbescheinigung gemäß § 13 Abs. 7 in Verbindung mit § 6 Abs. 4 Nr. 3 ImmaO zur vorzeitigen Exmatrikulation von Amts wegen führen kann bzw. die Rückmeldung zum Semester damit nicht zustande kommt.
Weitere Hinweise findet man auf den Seiten zur studentischen Krankenversicherung.
Anträge auf Rückerstattung des Semesterbeitrages können beim Immatrikulationsamt/Auslandsamt eingereicht werden,
- wenn vor Semesterbeginn die Exmatrikulation erfolgt und der Semesterbeitrag bereits für das künftige Semester eingezahlt wurde,
- wenn zuviel eingezahlt wurde,
- wenn Studienanfänger vor Semesterbeginn vom Studium zurücktreten, aber bereits ihren Semesterbeitrag überwiesen haben.
Eine Rückerstattung kann nur erfolgen, wenn alle auf im Antrag geforderten Angaben eingetragen wurden und die dazu geforderten Anlagen beiliegen. Der Antrag kann nur vom Studenten selbst gestellt werden!
- Den Antrag auf Rückerstattung erhalten Sie unter Ihrem Account im selma-Studierendenportal (siehe oben rechts!) unter [Anträge]. Alternativ können Sie den Antrag auf Rückerstattung hier ausdrucken.
Anträge auf Rückerstattung nach Semesterbeginn sind direkt beim Studentenrat und Studentenwerk Dresden zu stellen. Inwiefern diese Anträge dann genehmigt werden, richtet sich nach den Bestimmungen in den betreffenden Beitragsordnungen.
Semester | Semesterbeitrag für nicht beurlaubte Direktstudenten |
SoSem 1992 | 41,00 DM |
WS 1992/93 | 41,00 DM |
SoSem 1993 | 80,00 DM |
WS 1993/94 | 90,00 DM |
SoSem 1994 | 81,00 DM |
WS 1994/95 | 89,00 DM |
SoSem 1995 | 89,00 DM |
WS 1995/96 | 105,00 DM |
SoSem 1996 | 105,00 DM |
WS 1996/97 | 115,00 DM |
SoSem 1997 | 162,00 DM |
WS 1997/98 | 172,00 DM |
SoSem 1998 | 173,00 DM |
WS 1998/99 | 183,00 DM |
SoSem 1999 | 191,00 DM |
WS 1999/2000 | 195,00 DM |
SoSem 2000 | 195,00 DM |
WS 2000/01 | 195,00 DM |
SoSem 2001 | 196,00 DM |
WS 2001/02 | 198,00 DM |
SoSem 2002 | 103,00 EUR |
WS 2002/03 | 103,00 EUR |
SoSem 2003 | 107,75 EUR |
WS 2003/04 | 121,75 EUR |
SoSem 2004 | 126,00 EUR |
WS 2004/05 | 126,00 EUR |
SoSem 2005 | 126,00 EUR |
WS 2005/06 | 136,00 EUR |
SoSem 2006 | 136,00 EUR |
WS 2006/07 | 137,60 EUR |
SoSem 2007 | 137,60 EUR |
WS 2007/08 | 160,60 EUR |
SoSem 2008 | 160,60 EUR |
WS 2008/09 | 160,60 EUR |
SoSem 2009 | 160,60 EUR |
WS 2009/10 | 169,70 EUR |
SoSem 2010 | 169,70 EUR |
WS 2010/11 | 203,60 EUR |
SoSem 2011 | 212,60 EUR |
WS 2011/12 | 218,30 EUR |
SoSem 2012 | 219,30 EUR |
WS 2012/13 | 219,30 EUR |
SoSem 2013 | 221,30 EUR |
WS 2013/14 | 242,30 EUR |
SoSem 2014 | 242,30 EUR |
WS 2014/15 | 242,30 EUR |
SoSem 2015 | 248,30 EUR |
WS 2015/16 | 257,90 EUR |
SoSem 2016 | 257,90 EUR |
WS 2016/17 | 257,90 EUR |
SoSem 2017 | 257,90 EUR |
WS 2017/18 | 266,30 EUR |
SoSem 2018 | 271,70 EUR |
WS 2018/19 | 274,70 EUR |
SoSem 2019 | 276,40 EUR |
WS 2019/20 | 281,20 EUR |
SoSem 2020 |
284,10 EUR |
WS 2020/21 | 281,10 EUR |
Ein Wechsel der Studienform vom Voll- ins Teilzeitstudium und umgekehrt ist in einigen Studiengängen möglich. Die Beantragung muss während der Rückmeldefrist über den entsprechenden Antrag auf Änderung der Studienform erfolgen. Hinweise zum Wechsel der Studienform finden Sie hier.

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