Aktualisierung des Leitfadens für die kommunale Landschaftsplanung in Sachsen
Auftraggeber:
Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL)
Laufzeit:
10/2024 – 06/2025
Projektteam:
TU Dresden (Prof. Dr. C. Schmidt, Professur für Landschaftsplanung)
Projektbeschreibung
Das „Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften“ vom August 2021 führte zu zahlreichen Veränderungen im Bundesnaturschutzgesetz. Entscheidend für das Forschungsvorhaben ist die in § 11 Abs. 4 BNatSchG 2022 eingeführte Verpflichtung, dass nun mindestens aller 10 Jahre zu überprüfen ist, ob und in welchem Umfang kommunale Landschaftspläne fortzuschreiben sind. Die Notwendigkeit ist gem. § 11 Abs. 2 BNatSchG 2022 gegeben, wenn "wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsraum eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind“.
Das SMEKUL geht davon aus, dass für die Mehrzahl der sächsischen Kommunen insoweit und weil mit Auslaufen des Förderprogramms „Kommunale Landschaftsplanung“ 2003 gemeindliche Aktivitäten zur Aufstellung von Landschaftspläne stark rückläufig waren, ein Handlungserfordernis besteht. Weil ein vergleichbares Förderprogramm nicht flächendeckend und kurzfristig neu aufgelegt werden kann, sieht das SMEKUL einen Leitfaden zur kommunalen Landschaftsplanung als zentrales Instrument zur Unterstützung der Kommunen einerseits und zur Steuerung der landschaftsplanerischen Qualität auf der anderen Seite.
Nun haben sich seit der Veröffentlichung des ersten sächsischen Leitfadens zur Landschaftsplanung 1999 und dessen letzter Aktulisierung 2004 zahlreiche rechtliche Rahmensetzungen geändert, die vielfach Ausdruck und Folge geänderter, gesellschaftlicher und fachpolitischer Anforderungen sind. Die vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit reichen vom Klimawandel, über die Energiewende bis hin zur Biodiversitätskrise und den allgemein gestiegenen Anforderungen an Grünflächen und -strukturen aus der Erholungsvorsorge heraus. Sie müssen sich unabdingbar fachlich im Konzept bzw. Entwurf des Landschaftsplans niederschlagen. Gleichzeitig sind die Bezüge zu umweltbezogenen Prüfungen und die Bedeutung des Landschaftsplans als entscheidende Grundlage für deren Durchführung deutlich zu machen.
Mit Blick auf das Vorgesagte existiert in Sachsen derzeit keine zusammenfassende, kompakte und aktuelle Dokumentation der Grundlagen, Inhalte und Darstellungserfordernisse kommunaler Landschaftsplanung. Insofern fehlt den sächsischen Kommunen, die das Staatsministerium vor der Herausforderung zur Fortschreibung ihrer Landschaftsplanung sieht, ein zentrales Instrument zur Vorbereitung, Ausschreibung, Vergabe und Qualitätskontrolle und letztlich auch der Planungspraxis eine Orientierungshilfe. Diese Lücke soll mit der Erarbeitung eines aktualisierten Leitfadens für die kommunale Landschaftsplanung in Sachen gefüllt werden.
Ziele des Forschungsvorhabens:
- inhaltliche Strukturierung des Leitfadens und Untersetzung der Gliederungspunkte mit Erläuterungstexten unter Beachtung aller aktuellen rechtlichen, fachlichen und verfahrensbezogenen Anforderungen
- anwenderfreundliche und praxisorientierte graphische Aufbereitung von inhaltlich beschriebenen Schritten des Planungs- und Aufstellungsprozesses durch Bilddarstellungen und Schemata zur Unterstützung der Aussagekraft der Textbausteine sowie Vorschläge und Empfehlungen für konkrete Darstellungen landschaftsplanerischer Inhalte in Plänen
- Zusammenführung textlicher und grafischer Inhalte in einer kompakten und aktuellen Dokumentation der Grundlagen, Inhalte und Darstellungserfordernisse kommunaler Landschaftsplanung
Projektleiterin:
wissenschaftl. Mitarbeiterin; Erasmus-Fachbereichskoordinatorin
NameFrau Dr.-Ing. Kathrin Seidler
Eine verschlüsselte E-Mail über das SecureMail-Portal versenden (nur für TUD-externe Personen).