21.10.2020
Nichtanrechnung & Ablehnung von Prüfungsergebnissen im Wintersemester
Die Studentischen vertreter im Senat der TU Dresden haben erneut Druck gemacht und es geschafft, dass es die Corona-Regelungen des Sommersemesters noch einmal im Wintersemester gibt.
Das heißt es gibt auch im Wintersemester weiterhin:
- unkomplizierte Nichtanrechnung des Semesters ohne Nachweise oder Voraussetzungen, für alle die es wollen
- Möglichkeit alle Prüfungsergebnisse ohne Begründung abzulehnen und im selben Versuch nochmal zu schreiben, außer bei Täuschungen
- Aussetzung von Fristen zur Wiederholung von Prüfungen, z.B. beim Drittversuch
Den genauen Beschluss vom Senat könnt ihr hier nachlesen.