Dec 01, 2017
Invalid criticism of the ANW Biowild project
In Sachsen-Anhalt wurde vom Vorstand der Rotwild Hegegemeinschaft Dübener Heide bei Frau Dr. Miller eine gutachterliche Stellungnahme zum BioWild-Projekt der
Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft (ANW) im Pilotgebiet der Dübener Heide in Auftrag gegeben. Die hierin erhobenen rechtlichen und fachlichen Anschuldigungen sind unwahr oder fachlich unhaltbar.
Im Folgenden erfolgt eine Richtigstellung bzw. Erläuterung zu wesentlichen Kritikpunkten aus der gutachterlichen Stellungnahme von Frau Dr. Miller durch die Projektpartner des BioWild- Projektes.
Sie können sich die vollständige Darstellung auch als pdf-Datei herunterladen.
1. Zielsetzung des Projektes
Stellungnahme von Hans von der Goltz, Projektverantwortlicher und
Bundesvorsitzender der ANW
Behauptung:
Es handelt sich um ein Forschungsprojekt, dessen Ergebnisse den Waldeigentümern
und Jägern als Vorgaben auferlegt werden.
Richtigstellung:
Es handelt sich nicht um ein Forschungs-, sondern um ein Umsetzungsprojekt im
Bundesprogramm Biologische Vielfalt (http://biologische
vielfalt.bfn.de/bundesprogramm/projekte/projektbeschreibungen/biowild.html).
Waldeigentümer und Jäger sind und bleiben völlig frei in ihren waldbaulichen und
jagdlichen Entscheidungen. Das Projekt stellt den Einfluss von Schalenwild auf die
Waldentwicklung und die Biodiversität dar und liefert den Waldeigentümern möglichst
objektive Entscheidungsgrundlagen für ihre zukünftige waldbauliche und jagdliche
Ausrichtung.
Behauptung:
Das Projekt strebt die Definition eines Gleichgewichtes zwischen Wildtieren und
Waldverjüngung an.
Richtigstellung:
Ein Gleichgewicht von Wald und Wild wird in dem Projekt an keiner Stelle untersucht
bzw. definiert. Die betriebliche Zielsetzung des Waldeigentümers (Inhaber des
Jagdrechtes) wird mit dem gegebenen Zustand der Vegetation verglichen.
Im allgemeinen erläuternden Teil des Projektantrages wird festgestellt, dass sich ein
vitaler klimastabiler Mischwald nur bei einem Gleichgewicht von Wild und Vegetation
optimal entwickeln kann.
Behauptung:
Der in der Studie von BioWild angestrebte „Dauerwald“ bzw. die „Erreichung der
waldbaulichen Ziele der Grundeigentümer“ dürfen nicht gleichgesetzt werden mit einer
automatisch hiermit einhergehenden Erhöhung der Biodiversität auf diesen Flächen.
Richtigstellung:
Dauerwald wird mit dem Projekt nicht angestrebt.
Es wird ergebnisoffen untersucht, welche Auswirkungen unterschiedliche Jagdregime
auf unterschiedlichen Standorten auch auf die Biodiversität haben. Hierbei ist nicht
auszuschließen, dass einerseits hohe Wildbestände fallweise zu einer höheren
Biodiversität und andererseits Habitat angepasste Wildbestände zu einer geringeren
Biodiversität führen können.
2. Jagdliche Aktivitäten in der Pilotregion Dübener Heide (Sachsen-Anhalt)
Stellungnahme von Michael Weninger, Projektverantwortlicher für die Pilotregion
Dübener Heide
Behauptung:
Die gutachterliche Stellungnahme erfolgt auf der Grundlage von Interviews mit
Beteiligten u.a., dem Leiter des Betreuungsforstamtes Dessau.
Richtigstellung:
Frau Dr. Miller hat im Rahmen der Erarbeitung der „gutachterlichen Stellungnahme“
mit keinem der in dem Projekt beteiligten Projektleiter oder
Pilotgebietsverantwortlichen mündlich oder schriftlich Kontakt aufgenommen.
Behauptung:
Bei im Januar 2017 durchgeführten Drückjagden sollen Verstöße gegen die im Projekt
vorgesehene Jagdruhe bei hohen Schneelagen über 50 cm und verharschter
Schneedecke stattgefunden haben.
Richtigstellung: (gemäß Wetterstation Wittenberg und Landesforstbetrieb)
Schneehöhe 4 - 5 cm, Pulverschnee, keine verharschte Schneedecke .
Temperaturen -2°C (früh) bis plus 3 °C (tagsüber).
Optimales Jagdwetter mit zeitweise Sonnenschein und klarer Sicht.
3. Weisergatterstandorte
Stellungnahme von Prof. Thomas Knoke, TU München, Verantwortlicher für die
Weisergatterstandorte.
Behauptung:
Die Ausweisung der Weisergatter mit Vergleichsflächenpaaren entspricht nicht den
wissenschaftlichen Standards.
Richtigstellung:
Zur Unterstützung der Flächenauswahl wurde ein neues Verfahren entwickelt, welches
über die bisher üblichen Standards hinausgeht. Die Flächenauswahl orientierte sich an
systematischen Gitternetzpunkten nach einem inzwischen durch internationale
Begutachtung anerkannten Verfahren (Publikation in englischsprachigem Fachjournal
liegt vor), aus denen solche mit hoher Verjüngungswahrscheinlichkeit ausgewählt
wurden. Diese Auswahl reduziert subjektive Elemente (z.B. Suche nach der
nächstgelegenen Verjüngungsfläche) und erfolgt im Gegensatz zum bisherigen
Vorgehen ohne subjektive Auswahl der Aufnahmetrupps, sondern nach objektiven, für
jedermann nachvollziehbaren Kriterien. Eine repräsentative Flächenabdeckung ist
damit gewährleistet.
4. Aufnahme der Vegetation
Stellungnahme von Prof. Christian Ammer und Dr. Torsten Vor, Universität Göttingen,
Verantwortliche für die Aufnahme von Vegetation und Verbiss.
Behauptung:
Das Projektgebiet Dübener Heide ist als Pilotregion des BioWild-Projektes ungeeignet.
Richtigstellung:
In dem Gesamtprojekt sollen bewusst arme und reiche, Flachland- und Mittelgebirgs-
Standorte untersucht werden. Die Dübener Heide repräsentiert im Gesamtprojekt
hinsichtlich Nährstoff- und Wasserversorgung die schwachen Standorte. Vor diesem
Hintergrund ist die Dübener Heide mit Blick auf die Ziele des Gesamtprojektes gut
geeignet.
Behauptung:
Die Lage der gezäunten und ungezäunten Weiserflächenpaare entspricht nicht
bundesweit einheitlichen, wissenschaftlichen Standards wie vergleichbare
Standortbedingungen, Hangneigung, Exposition usw.
Richtigstellung:
Die Annahme von Frau Dr. Miller, sämtliche Weisergatterpaare müssten untereinander
vergleichbare Bedingungen haben, ist falsch (vergleiche Ausführungen zu Punkt 3 von
Prof. Knoke bzw. weiter unten).
Richtig und wichtig ist, dass innerhalb der Flächenpaare die Situation z. B. hinsichtlich
Belichtung des Bodens und des Entwicklungszustandes der eventuell vorhandenen
Verjüngung vergleichbar sein muss, a priori Unterschiede also nicht vorhanden sind.
Dies wurde durch entsprechende Lichtmessungen und Vegetationsaufnahmen geprüft.
Behauptung:
Die Interpretation der Daten entspricht nicht dem wissenschaftlichen Standard.
Wildeinfluss wird ohne Vergleich zu SOLL-Zuständen als Schaden definiert.
Richtigstellung:
Nach der ersten Vegetationsaufnahme kann es noch keine interpretationsfähigen
Daten geben, da bisher nur der Status Quo erhoben wurde. Eine Interpretation von
Daten hat bislang nicht stattgefunden. Die Behauptung, die Interpretation würde den
wissenschaftlichen Standards nicht entsprechen, entbehrt also jeglicher Grundlage.
SOLL-Zustände werden nicht von Wissenschaftlern, sondern von den
Waldeigentümern definiert. Vergleiche von SOLL und IST konnten bisher noch nicht
aufgestellt werden, daher ist eine 6-jährige Laufzeit des Projektes vorgesehen.
Die Behauptung jeder Wildeinfluss werde als „Schaden“ definiert ist falsch.
5. Wildbiologie und Jagdregime
Stellungnahme von Prof. Michael Müller, TU Dresden, Verantwortlicher für den
Bereich Jagd.
Behauptung:
Prof. Müller definiert im BioWild-Projekt den Zeitraum ab dem 01.08. d. J. als Zeit, in
der kein Schutz der führenden Muttertiere mehr besteht.
Richtigstellung:
Es handelt sich um eine nachweislich unwahre Behauptung.
Der Schutz der für die Aufzucht der Jungtiere erforderlichen Elterntiere gem. § 22 Abs.4
BJG wird vollständig gewährleistet. Hierzu wurden von Prof. Müller und keinem
anderen Projektbeteiligten jemals Ausnahmen beantragt, beabsichtigt, angeordnet
oder Verstöße dagegen geduldet.
Behauptung:
Hochträchtige Tiere dürfen ab Jagdbeginn am 1. April erlegt werden.
Richtigstellung:
Es handelt sich um eine nachweislich unwahre Behauptung.
Der Erlegungszeitenbeginn für Tiere entspricht ohne Ausnahme den gesetzlichen
Bestimmungen und liegt unter Beachtung des § 22 Abs. 4 BJG auf dem 1. August.
Behauptung:
Die Auswahl der zu erlegenden Wildtiere nach ihrer Zugehörigkeit zu verschiedenen
Alters- und Sozialklassen wird weitgehend abgeschafft. Bei der zahlenmäßigen
Entnahme wird auf die Festlegung von Höchstabschusszahlen verzichtet.
Richtigstellung:
Es handelt sich um eine nachweislich unwahre Behauptung.
Es wurden keinerlei Abweichungen vom Altersklassenabschuss oder der
zahlenmäßigen Abschussplanung beantragt. Die Abschüsse beim Rotwild werden
entsprechend den geltenden gesetzlichen Grundlagen zahlenmäßig nach
Altersklassen geplant und vollzogen.
Behauptung:
Der Anteil der erlegten Alttiere übersteigt den der erlegten Kälber um fast das Doppelte.
Richtigstellung:
Es handelt sich nachweislich um eine unwahre Behauptung.
Frau Dr. Miller vergleicht die Strecke der weiblichen Kälber mit der der Alttiere und
berücksichtigt die männlichen Kälber nicht.
Behauptung:
Es wird vermutet, dass die Jagdleiter mit der Freigabe von Alttieren bei Drückjagden in
Kauf genommen haben, dass Tiere erlegt werden, ohne dass vorher die zugehörigen
Kälber erlegt wurden.
Richtigstellung:
Die Freigabe der Jagdleiter lautete:
Grundsatz: immer jung vor alt
Rehwild: Kitz vor Ricke
Rotwild: Kalb vor Tier
Erkennbar führende Bachen und Leitbachen schonen
Nicht auf hochflüchtiges Wild schießen
(Diese Regelungen können über 100 Jagdgäste bestätigen)
Behauptung:
Die Aussage von MÜLLER, dass die Trefferlage besser würde, geht davon aus, dass
die Schützen ihre Schießfertigkeiten an lebenden Tieren üben.
Richtigstellung:
Die Aussage von Frau Dr. Miller ist nachweislich unwahr. Das von MÜLLER
ausgewiesene und veröffentlichte Ergebnisaus verschiedenen Forschungs- und
Entwicklungsprojekten stützt sich auf die Erfassung und Auswertung von mehreren
tausend Schusslagen an erlegtem Rehwild auf Bewegungsjagden mit und ohne Jagdund
Erlegungszeitensynchronisation, d.h. im konkreten Fall mit und ohne Freigabe von
Rehböcken zusammen mit den anderen Wildklassen beim Rehwild.
Zusammenfassung:
- Die naturschutzrechtlichen, jagdrechtlichen, tierschutzrechtlichen und strafrechtlichen Regelungen werden im BioWild - Projekt eingehalten.
- Die falschen Annahmen, die Unterstellungen und unwahren Behauptungen von Frau Dr. Miller spiegeln die Qualität ihrer gesamten „gutachterlichen Stellungnahme“ wider. Sie entbehrt jeglicher sachlichen Grundlage. Es wird offensichtlich unter Inkaufnahme von Unwahrheiten mit allen Mitteln versucht, das BioWild-Projekt und die darin beschäftigten sowie verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschädigen.
- Das Vorhaben BioWild wird über das Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Rahmen einer Zuwendung zu Recht gefördert. Es dient als beispielhaftes Umsetzungsprojekt den Zielen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt und soll wesentliche Impulse in diesem wichtigen Themenfeld geben.
- Die Projektverantwortlichen der ANW und der beteiligten wissenschaftlichen Einrichtungen werden auch in Zukunft an der ergebnisoffenen und sachlichen Analyse des Schalenwildeinflusses auf die Gehölzverjüngung und krautige Vegetation als wichtige Komponenten der Biodiversität festhalten.
Verfasser:
ANW, Hans von der Goltz
Pilotregion Dübener Heide, Michael Weninger
TU München, Prof. Dr. Thomas Knoke
Universität Göttingen, Prof. Dr. Christian Ammer / Dr.Torsten Vor
TU Dresden, Prof. Dr. Michael Müller