Regulation im Waldschutz
Regulation ist im Waldschutz zu unterteilen in die
- natürliche Regulation potenzieller Schadfaktoren durch dementsprechende ökosystemare Wechselbeziehungen, sodass es nicht zur Gefährdung von Zielen der Waldbesitzer oder der Gesellschaft kommt und die
- künstliche Regulation mit dem Ziel der Abwehr eines tatsächlichen Schadfaktors, um die Ziele der Waldbesitzer oder der Gesellschaft im betroffenen Wald zu bewahren.
Abwehrende Waldschutzmaßnahmen können physikalisch/mechanisch (z. B. mit Fallen oder Jagd), biologisch (z. B. durch den Einsatz von Parasiten, Prädatoren und Krankheitserregern) sowie biologisch/chemisch (z. B. durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zum Schutz von Pflanzen oder durch den Einsatz von Bioziden zum Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren, der Landschaft oder anderer Schutzobjekte in Wäldern) erfolgen.
Bei der Entscheidungsfindung für oder gegen abwehrende Waldschutzmaßnahmen werden folgende Kriterien beurteilt:
- Die auftretenden bzw. zu erwartenden Schadfaktoren bedrohen die betroffenen Waldbestände unmittelbar in ihrer Existenz oder es sind Existenz gefährdende Folgeerscheinungen zu erwarten. Es sind andere Zielsetzungen der Waldbesitzer oder der Gesellschaft gefährdet, z. B. Rohstoffproduktion, Holzqualität, Schmuckbäume, Saatgut, Naturdenkmäler sowie Humanmedizin, Naturschutz, Erosionsschutz, Denkmalsschutz u. dgl.
--> Zielgefährdungsprüfung - Rechtsvorschriften stehen der Pflanzenschutzmaßnahme nicht entgegen oder es können Ausnahmegenehmigungen erzeugt werden.
--> Rechtsnormenprüfung - Die Gefahrenabwehr ist auf eine andere Art und Weise methodisch oder ökonomisch nicht möglich oder nicht Erfolg versprechend.
--> Alternativlosigkeitsprüfung - Die zu erwartenden Schäden sind höher zu bewerten als die Kosten der Gegenmaßnahmen (Ausnahmen bei anderen Zielen beachten!).
--> Ökonomieprüfung - Die erforderlichen Gegenmaßnahmen sind aus forstlicher Sicht mit anderen Anliegen insbesondere aus den Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes vereinbar.
--> Schutzobjektsprüfung - Für das Ökosystem Wald sind die zu erwartenden Nebenwirkungen der Gegenmaßnahmen weniger bedeutungsvoll einzuschätzen als die Auswirkungen der zu erwartenden Schäden und die Nebenwirkungen der Unterlassung der Gegenmaßnahmen.
--> Nebenwirkungsprüfung