Aktuelles
Für die Anerkennung bzw. Anrechnung bereits abgeschlossenen Module bzw. erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen bedarf es eines Antrages an den Prüfungsausschuss. Bitte reichen Sie dazu den ausgefüllten "Antrag auf Anerkennung von Prüfungsleistungen" (siehe Formulare) gemeinsam mit den entsprechenden Leistungsnachweisen, den entsprechenden Modulbeschreibungen und, soweit möglich, den Ablaufplänen des anzuerkennenden Moduls im Prüfungsamt ein.
Beschluss der Studienkommission vom 17.01.2020
Änderung der Verfahrensweise Anmeldung, Bearbeitung und Bewertung für die Module UWMRN 1.7 Berufspraxis und UWMRN 2.14 Vertiefende Berufspraxis
- Suche einer geeigneten Praktikumsstelle
- Absprache mit einem Betreuer:in aus dem Kreis der Hochschullehrer:innen oder, jedoch ausschließlich für das Modul UWMRN 1.7 Berufspraxis geltend, Dozierenden bzw. wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen des Masterstudiengangs Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement als fachlich zuständige:r interner Praktikumsbetreuer:in entsprechend der gewählten Praktikumsstelle bzw. des gewählten Themas (Belegarbeit Vertiefende Berufspraxis)
- Absprache mit dem/der Betreuer:in über Umfang und Inhalt des abzugebenden Berichts (als Richtgröße: UWMRN 1.7 = 2-5 Seiten, UWMRN 2.14 =10 Seiten)
- Anmeldung des Praktikums (vor Praktikumsbeginn und nach Absprache mit dem/der betreuenden Hochschullehrer:in) über Selma
- Abgabe des Praktikumsberichts inkl. des Bewertungsformulars innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Praktikums an den/die fachlich zuständige:n interne:n Praktikumsbetreuer:in
- Bestätigung des Bestehens / Nicht-Bestehens (UWMRN 1.7) bzw. Benotung des Berichts (UWMRN 2.14) durch den/die Betreuer:in innerhalb von vier Wochen nach Abgabe des Berichts und des Praktikumsnachweises/-zeugnisses (in Kopie) und Übersendung des Bestätigungsblatts an das zuständige Prüfungsamt
Hinweis des Prüfungsamtes: Die Anmeldung ist außerhalb der vorgegebenen Anmeldezeiträume für die Prüfungsanmeldung möglich und erfolgt über Selma. Die Anmeldung muss grundsätzlich vor Praktikumsantritt erfolgen. Eine spätere Anrechnung ist nicht möglich.
Das Berufspraktikum und das vertiefende Berufspraktikum können in unterschiedlichen Einrichtungen/Praktikumsstellen erbracht werden.
Unter Berücksichtigung nachfolgender Erklärung, kann das vertiefende Berufspraktikum ggf. auch vor dem regulären Berufspraktikum erbracht werden.
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien zum Praktikum.
Gegenstand der Belegarbeit zur Anerkennung des Vertiefenden Berufspraktikums ist eine vertiefende Auseinandersetzung mit einem während des Praktikums behandelten Thema im Umfang von ungefähr zehn Seiten (d.h. nicht mehr als zehn Seiten). Ausgehend von den Inhalten des Studiengangs Master Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement wäre hier etwa ein Rahmenthema oder ein übergeordnetes Thema denkbar, das unter Zuhilfenahme wissenschaftlicher Literatur mit dem absolvierten Praktikum in Verbindung gesetzt wird. Ebenso möglich wäre, wenn nicht sogar damit zusammenhängend, die Darlegung der Praxisrelevanz eines Themas entsprechend der Frage, wie etwas in der Praxis tatsächlich implementiert/umgesetzt wird, verbunden mit konkreten Handlungshinweisen / Verbesserungsvorschlägen aus den im Studium gewonnenen Erkenntnissen i.S.v. "Lehren für die Praxis / praktische Umsetzung" |
Hinweise zum Praktikumsbericht: |
Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt.
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich erbrachte Prüfungsleistungen nur dann für das Zeugnis erfasst werden können, wenn es sich um abgeschlossene Module handelt. Hierfür reichen Sie bitte die entsprechende Modulbeschreibung des Zusatzmodules und eine jeweilige Bestätigung des Lehrstuhles bzw. des zuständigen Prüfungsamtes ein, die Folgendens enthalten muss:
- Modulbezeichnung, Modulnote mit den einzelnen zugehörigen Prüfungsleistungen und den entsprechenden Leistungspunkten/Credits, die mit dem abgeschlossenen Modul erworben werden können
- Modulbezeichnung sowie die Bezeichnung der einzelnen Prüfungsleistungen in deutsch und englisch
Bei Problemen, Fragen usw. wenden Sie sich bitte an Ihr Prüfungsamt.
Auswahl der Betreuer und des Abschlussarbeitstehmas - Beschluss des Prüfungsausschusses vom 01.02.2017:
Alle Hochschullehrer der Fakultät Umweltwissenschaften sowie der Fakultäten Verkehrswissenschaften und Architektur, die im Rahmen des Masterstudiengangs "Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement" auch selbst Lehrveranstaltungen anbieten, können ohne gesonderte Zustimmung des Prüfungsausschusses Erstgutachter/Betreuer für Masterarbeiten in diesem Studiengang sein.
Maßgeblich ist hierbei deren Zugehörigkeit zur TU Dresden als Lehrstuhlinhaber oder Gemeinsame Berufung.
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Verfahrensänderung Abschlussarbeiten:
Die Anmeldeformulare für Abschlussarbeiten müssen bis drei Tage vor der nächsten Prüfungsausschusssitzung im Prüfungsamt eingereicht werden damit eine Ausgabe des Arbeitsthemas durch den Prüfungsausschuss entsprechend §21 Abs. 3 (MPO) aktenkundig erfolgen kann.
Die Termine der Sitzungen werden unter "Aktuelles" bekannt gegeben.
Beachte: Wurde das Arbeitsthema und damit verbunden der Arbeitstitel durch den Prüfungsausschuss aktenkundig ausgegeben, ist eine Änderung des Arbeitstitels in Deutsch und Englisch dem Prüfungsamt per E-Mail innerhalb der Bearbeitungszeit und vor Abgabetermin der Abschlussarbeit mitzuteilen.
Hinweis für die Verlängerung der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit §28 Satz MPO: „Im Einzelfall kann der Prüfungsausschuss die Bearbeitungszeit auf begründeten Antrag ausnahmsweise um höchstens 12 Wochen verlängern". Dazu muss der Verlängerungsantrag so im Prüfungsamt eingereicht werden, dass der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung noch rechtzeitig vor der regulären Abgabe eine Entscheidung zur beantragten Verlängerung treffen kann. Die entsprechenden Sitzungstermine werden zeitnah veröffentlicht. |
Hinweis für die Abgabe der Abschlussarbeit Aufgrund des derzeitigen Lockdowns sind Abschlussarbeiten als PDF per E-Mail oder über Cloudstore der TU Dresden direkt bei den Betreuern/Prüfern einzureichen. Dabei ist zu beachten, dass das Prüfungsamt zur Fristwahrung über die Abgabe entsprechend informiert wird, da sonst die Abschlussarbeit nicht als form- und fristgerecht eingereicht gilt. Die Druckexemplare sind direkt bei den Betreuern nachzureichen sobald die Möglichkeit wieder besteht. |
Auszug aus der Modulbeschreibung:
Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten:
Die Leistungspunkte werden erworben, wenn die Modulprüfung bestanden ist. Die Modulprüfung besteht aus
(1) einer mündlichen Prüfungsleistung von 20 Minuten Dauer als Einzelprüfung oder einer Klausurarbeit von 90 Minuten Dauer nach Wahl des Studierenden und
(2) einer Seminararbeit inklusive Vortrag und Diskussion im Umfang von 75 Stunden.
Prüfungsvorleistung ist eine Moderation. Prüfungsleistungen und Prüfungsvorleistungen können auf Antrag auch in englischer Sprache erbracht werden.
Beschluss des Prüfungsausschusses vom 01.03.2021 zur Festlegung zu Frist und Form der An- und Abmeldung von Prüfungs(vor)leistungen im Studiengang Master Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement entsprechend §4 (2) MPO gültig ab WS 2021/2022:
Die Einschreibung für studienbegleitende Prüfungsleistungen (Seminararbeit, Projektarbeit, Referate usw.) starten in der Regel jeweils mit Beginn der Lehrveranstaltungen.
Detaillierte Daten entnehmen Sie bitte dem Prüfungsplan.
Für das Modul UWMRN 1.1 Raumentwicklung (SELMA: MRN01) wird systemseitig zu Beginn des Einschreibezeitraums eine automatisierte Anmeldung (ausschließlich für Studierende des 1. Fachsemesters) durch das Prüfungsamt zur dazugehörigen Prüfungs(vor)leistung (Moderation Raumentwicklung) vorgenommen.
Die Anmeldung der angebotenenen Prüfungsleistungen aller anderen Module aus dem Studiengang Master Raumentwicklung und Naturressourcenmanagement müssen selbstständig online durch die Studierenden im SELMA-Portal zu den fakultätsüblich bekanntgegebenen Anmeldezeiträumen vorgenommen werden.
Eine Abmeldung der studienbegleitenden Modul-Prüfungsleistungen ist ausschließlich innerhalb des Einschreibezeitraums möglich. Danach ist eine Abmeldung online ohne Angaben von Gründen nicht mehr möglich. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des §3 und des §5 der MPO.
Beschluss des Prüfungsausschusses, Sitzung vom 13.01.2020
Rücktritt von Prüfungen ohne Angabe von Gründen:
Auszug aus der PrüfungsO, §4 Abs. 2:
Für die Erbringung von Prüfungsleistungen hat sich der Studierende anzumelden. Eine spätere Abmeldung ist ohne Angabe von Gründen möglich. Form und Frist der An- und Abmeldung werden vom Prüfungsausschuss festgelegt [...].
Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis vier Kalendertage vor der Prüfung (bei mündl. Prüfungen ggf. vier Kalendertage vor Beginn des ersten Tages des Prüfungszeitraumes) ohne Angabe von Gründen möglich. Die Abmeldung von der Prüfung kann selbständig in HISQIS vorgenommen werden. Nach Ablauf der Abmeldefrist ist eine selbstständige Abmeldung über HISQIS nicht mehr möglich! Die Online-Abmeldung gilt ausschließlich nur für Klausuren und mündliche Prüfungen!
Beachte: Wurde von einer Prüfung zurückgetreten (auch versehentlich) ist eine Änderung über HISQIS nicht mehr möglich. Hierzu ist eine zeitnahe schriftliche Anzeige (per E-Mail) mit der ausdrücklichen Bestätigung der Prüfungsteilnahme, an das Prüfungsamt nötig.
Beachte: Die Online-Abmeldung für studienbegleitende Prüfungen ist nicht mehr möglich. Hierzu ist ein begründeter formloser Antrag an den Prüfungsausschuss notwendig.
Bitte beachten Sie, dass die Einschreibung in Module/Lehrveranstaltungen der Wahlpflichtbereiche per SELMA und OPAL erfolgt!
Bitte beachten Sie, dass Sie uns die Wahl Ihrer Angleichmodule per SELMA-Einschreibung mitteilen, über SELMA findet dann auch die Prüfungseinschreibung statt. Zudem ist es zwingend erforderlich, sich in die OPAL-Kurse jeder Lehrveranstaltung, die Sie besuchen möchten, einzuschreiben. Die Modulbeschreibungen und Zugangsdaten der OPAL-Kurse entnehmen Sie bitte dem aktuellen Studienhandbuch (Stand: 29.03.2022).
- Übersicht der angebotenen Module des Angleichkataloges
UWMRN 2.1.2 | Böden und Standorte | Prof. Kalbitz, Prof. Feger (FR Forstwissenschaften) | WiSe |
UWMRN 2.1.3 | Landschaftsökologie | Prof. Feger (FR Forstwissenschaften) | WiSe |
UWMRN 2.1.4 | Geomorphologie | Prof. Zech (FR Geowissenschaften) | SoSe |
UWMRN 2.1.5 | Bevölkerungs- und Sozialgeographie | Prof. Miggelbrink (FR Geowissenschaften) | WiSe |
UWMRN 2.1.6 | Siedlungsgeographie | Professur für Didaktik der Geographie, vertreten durch Dr. Künkel (FR Geowissenschaften) | WiSe |
UWMRN 2.1.7 | Fernerkundung | Prof. Csaplovics bis 31.03.2022 (FR Geowissenschaften) JProf. M. Forkel ab 01.04.2022 (FR Geowissenschaften) |
WiSe |
UWMRN 2.1.8 | Hydrochemie | Prof. Stolte (FR Hydrowissenschaften) | zweisemestrig, beginnend WiSe |
UWMRN 2.1.9 | Grundlagen Meteorologie und Hydrologie | Prof. Mauder (FR Hydrowissenschaften / Prof. Schütze (FR Hydrowissenschaften) | WiSe |
UWMRN 2.1.10 | Grundlagen der Geoinformatik | Prof. Bernard, vertreten durch Dr. Mäs (FR Geowissenschaften) | WiSe |
UWMRN 2.1.11 (BA-VWI-PF14+BA-VWI-VI1) |
Prof. Gerike / Prof. Becker (Fak. Verkehrswissenschaften) | SoSe | |
BHYWI65 (UWMRN 2.1.12) |
Umweltrecht für Nichtjuristen | Prof. Janssen (Jurist. Fakultät) | SoSe |
BHYWI21 (UWMRN 2.1.13) |
Wasserhaushalt und -bewirtschaftung | Prof. Schütze (FR Hydrowissenschaften) | SoSe |
BHYWI22 (UWMRN 2.1.14) |
Modellierung von Hydrosystemen | Prof. Kolditz / NN (FR Hydrowissenschaften) | SoSe |
FOBF07 (UWMRN 2.1.15) |
Stoffhaushalt von Wäldern | Prof. Feger (FR Forstwissenschaften) | SoSe |
LB 440 (UWMRN 2.1.16) |
Vegetation/ Pflanzengesellschaften und Biotoptypen | Prof. von Oheimb (FR Forstwissenschaften) | SoSe |
UW-BGeo-GI1 (UWMRN 2.1.17) |
Geovisualisierung | Prof. Burghardt (FR Geowissenschaften) | SoSe |
UW-BGeo-GI3 (UWMRN 2.1.18) |
Grundlagen der Photogrammetrie | Prof. Maas (FR Geowissenschaften) | WiSe |
BSc GG 19 (UWMRN 2.1.19) |
Grundlagen des Landmanagements | Prof. Weitkamp (FR Geowissenschaften) | WiSe |
UW-BGeo-12 (UWMRN 2.1.20) |
Raumplanung und Bodenrecht | Prof. Weitkamp (FR Geowissenschaften) | zweisemestrig SoSe + WiSe |
Bitte beachten Sie, dass Sie uns die Wahl Ihrer Wahlpflichtmodule per SELMA-Einschreibung mitteilen, hierüber findet dann auch die Prüfungseinschreibung statt. Weiterhin ist zu beachten, dass es zwingend erforderlich ist, dass Sie in die OPAL-Kurse jeder Lehrveranstaltung, die Sie besuchen möchten, eingeschrieben sind. Die Modulbeschreibungen und Zugangsdaten der OPAL-Kurse finden Sie im aktuellen Studienhandbuch (Stand: 29.03.2022).
- Übersicht der angebotenen Wahlpflichtmodule
UWMRN 2.3 | Umweltentwicklung | Prof. Schanze (IÖR) | SoSe |
UWMRN 2.4 (BA-VWI-VI1) |
Prof. Gerike (Fakultät Verkehrswissenschaften) | WiSe | |
UWMRN 2.5 | Landschafts- und Freiraumplanung | Prof. Schmidt, C. (Fakultät Architektur) | WiSe |
UWMRN 2.6 | Naturressourcenmanagement aus wirtschafts- und politikwissenschaftlicher Perspektive | Prof. Weber (FR Forstwissenschaften) | WiSe |
UWMRN 2.7 | Ökologischer und revitalisierender Stadtumbau | Prof. Knippschild (IHI Zittau) | WiSe |
UWMRN 2.8 | Klimaschutz | Prof. Mauder (FR Hydrowissenschaften) | WiSe |
UWMRN 2.9 | Landschaftswasserhaushalt | Prof. Feger (FR Forstwissenschaften) | SoSe |
UWMRN 2.11 | Bodenschutz | Prof. Kalbitz (FR Forstwissenschaften) | SoSe |
UWMRN 2.13 | Biodiversität und Naturschutz | Prof. von Oheimb (FR Forstwissenschaften) | SoSe |
UWMRN 2.14 | Vertiefende Berufspraxis | Studiengangskoordinatorin / in Studiengang eingebundene:r fachlich passende:r Hochschullehrer:in, wiss. Mitarbeiter | |
UWMRN 2.15 | Aquatic Ecology and Ecotoxicology | Prof. Berendonk (FR Hydrowissenschaften) | zweisemestrig, beginnend SoSe |
UWMRN 2.16 | Governance - Gesellschaftliche Steuerung von Biodiversität und Ökosystemen => Bitte nehmen Sie mit Frau Dr. Hagemann und Frau Prof. Ring Kontakt auf bzw. informieren Sie das zuständige Studienbüro unter "". Die Einschreibung zum Lehrangebot erfolgt erst nach dieser Rücksprache. |
Prof. Ring (IHI Zittau) | SoSe |
FOMF 23 (UWMRN 2.17) |
Stoffhaushalte terrestrischer Biogeosysteme | Prof. Feger/ Dr. C. Vogel (FR Forstwissenschaften) | WiSe |
LM 261 (UWMRN 2.18) |
Landschaftsklima | Prof. Mauder (FR Hydrowissenschaften) | SoSe |
LM 264/FOMF16 (UWMRN 2.19) |
Management und Monitoring in Schutzgebieten | Prof. von Oheimb (FR Forstwissenschaften) | SoSe |
LM358 (UWMRN 2.20) |
Verkehrsökologie und Verfahren der Verkehrsökologie | Prof. Becker (Fakultät Verkehrswissenschaften) | WiSe |
MSc G 04 (UWMRN 2.21) |
Instrumente der Stadtentwicklung | Prof. Weitkamp (FR Geowissenschaften) | WiSe |
MSc GIT 03 (UWMRN 2.22) |
Geovisualisierung und Generalisierung | Prof. Burghardt (FR Geowissenschaften) | WiSe |
UW-M-Geo-K1 (UWMRN 2.23) |
Prof. Miggelbrink / Prof. Zech (FR Geowissenschaften) | WiSe | |
UW-M-Geo-K3 (UWMRN 2.24) |
Wirtschaft-Gesellschaft-Raum | Prof. Miggelbrink (FR Geowissenschaften) | WiSe |
UW-M-Geo-K6 (UWMRN 2.25) |
Wandel in geographischen Räumen | Prof. Cord (FR Geowissenschaften) | zweisemestrig beginnend SoSe |
UW-M-Geo-S1 (UWMRN 2.26) |
Geographie des sozialen und demographischen Wandels | Prof. Miggelbrink/ Dr. Künkel (FR Geowissenschaften) | WiSe |
UWMRN 2.27 | Stadtmanagement | Prof. Weitkamp (FR Geowissenschaften) | SoSe |
UWMRN 2.28 | Regionalmanagement | Prof. Weitkamp (FR Geowissenschaften) | SoSe |
UW-M-Geo-U2 (UWMRN 2.29) |
Climate Change | Prof. Mauder (FR Hydrowissenschaften) | SoSe |
FOMF05 (UWMRN 2.30) |
Internationale Prozesse zum Schutz und zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Wäldern | Prof. Weber (FR Forstwissenschaften) | WiSe |
FOMF03 (UWMRN 2.31) |
Ökonomik der Waldressourcen | Prof. Deegen (FR Forstwissenschaften) | WiSe |
FOMF33 (UWMRN 2.32) |
Soil Water (Bodenwasser) |
Dr. Julich (FR Forstwissenschaften) | WiSe |
UW-M-G-08 |
Prof. Weitkamp (FR Geowissenschaften) | SoSe | |
UWMRN 2.34 | Globale Perspektiven in der Raumentwicklung | Prof. Wolfram (IÖR) | WiSe (regulär) Achtung: Modul wird außerregulär im Sommersemester 2022 angeboten! |