04.08.2023
Buch zu Data Privacy and Crowdsourcing erschienen
Professor Dr. Lars Hornuf hat ein neues Buch mit dem Titel „Data Privacy and Crowdsourcing: A Comparison of Selected Problems in China, Germany and the United States” veröffentlicht. Das Buch entstand in Zusammenarbeit mit Dr. Sonja Mangold und Dr. Yayun Yang.
Daten werden heutzutage zurecht als neues Öl bezeichnet, das die Geschäftsmodelle der digitalen Wirtschaft antreibt. Allerdings bestehen auch erhebliche Datenschutzrisiken für diejenigen, die im digitalen Raum tätig sind. Menschen, deren Lebensunterhalt von Crowdworking abhängt, können besonders betroffen sein, da die Verarbeitung ihrer Daten im Geschäftsmodell der Plattformbetreiber inhärent angelegt ist.
Das Buch verfolgt drei Ziele. Erstens bietet das Autorenteam einen Überblick über die Crowdsourcing-Märkte in China, Deutschland und den USA und hebt aktuelle Markttrends hervor. Zweitens untersucht das Autorenteam die Datenschutzgesetze in diesen drei Jurisdiktionen und zeigt auf, inwieweit Crowdworker und andere Plattformnutzende, wie etwa Website-Besuchende, Kundinnen und Kunden, bereits rechtlich geschützt sind. Drittens analysiert und vergleicht das Autorenteam die Datenschutzpraktiken auf Crowdsourcing-Plattformen und zeigt deren Zusammenhang mit rechtlichen Regelungen auf.
Zusammenfassend stellt das Autorenteam fest, dass derzeit noch keine spezifischen Vorschriften zum Schutz von Daten auf Crowdsourcing-Plattformen in China, Deutschland oder den USA bestehen. Allerdings wurden in allen drei Ländern in den letzten Jahren vermehrt Gesetze und Vorschriften entwickelt, um den Umgang mit Daten auf diesen Plattformen zu regeln. Anhand der Analyse von 416 Datenschutzerklärungen stellt das Autorenteam fest, dass deutsche Plattformen sich bei Datenverarbeitung meist auf die DSGVO stützen, während die US-Plattformen auf eine Vielzahl von internationalen, europäischen und bundesstaatlichen Rechtsquellen zum Datenschutz verweisen. Chinesische Crowdsourcing-Plattformen, die oft nicht für ausländische Nutzende zugänglich sind, beziehen sich in ihren Datenschutzerklärungen im Allgemeinen nicht auf die DSGVO. Einige US-Plattformen haben in ihren Datenschutzerklärungen deutlich gemacht, welche Daten nicht verarbeitet werden. Dieses Vorgehen könnte zukünftig auch für deutsche Plattformen eine Best Practice werden. Ein Vergleich der Datenschutzpraktiken von Crowdsourcing-Plattformen mit denen des deutschen Finanztechnologiesektors zeigt, dass Pseudonymisierung und Anonymisierung auf Crowdsourcing-Plattformen in Deutschland wesentlich häufiger verwendet werden. Die meisten Datenschutzerklärungen klären jedoch nicht umfassend darüber auf, welche personenbezogenen Daten mit Dritten geteilt werden, obwohl in den Datenschutzerklärungen erwähnt wird, dass Daten mit Dritten geteilt werden. Die Ergebnisse haben nicht nur Auswirkungen auf die Crowdsourcing-Branche, sondern sind auch für politische Entscheidungsträger und Wissenschaftler, die sich mit Datenschutz und Crowdsourcing befassen, relevant.