28.07.2021
Versicherungspflicht für Elementarschäden?
Die Flutkatastrophe hat zu gravierenden Schäden in Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen sowie zum Teil auch in Bayern und Sachsen geführt. Damit verbunden ist auch die Frage nach einer Versicherungspflicht für Elementarschäden wieder aufgekommen. Nach dem Elbehochwasser 2002 wurde eine Versicherungspflicht schon einmal diskutiert, zur Einführung kam es damals jedoch nicht. Aktuell sind ca. 46% aller Gebäude freiwillig versichert, wobei regional große Unterschiede bestehen. In einem Gastbeitrag im Handelsblatt setzen sich Prof. Dr. Marcel Thum, Professor für VWL, insb. Finanzwirtschaft und Leiter der ifo Niederlassung Dresden, und Prof. Dr. Clemens Fuest, Präsident des ifo Instituts, mit der Frage auseinander, wie eine Versicherungspflicht ausgestaltet sein müsste, damit sie hilfreich ist.
Ökonomisch sinnvoll könnte eine Versicherungspflicht aus Sicht der Autoren dann sein, wenn diese mit Prämien verbunden ist, die sich am individuellen Überflutungsrisiko orientieren und damit je nach Standort eines Gebäudes unterschiedlich hoch ausfallen. Um Anreize zu schaffen, Gebäude so zu bauen, dass Flutschäden möglichst gering ausfallen, sollte außerdem eine Selbstbeteiligung vorgesehen werden. Dem steht gegenüber, dass die Politik häufig Einheitsprämien präferiert. Die Anreize, besonders gefährdete Gebiete zu meiden, werde dadurch geschwächt. Die Resilienz gegenüber den Folgen von extremen Wetterereignissen würde sogar sinken.
Zum Beitrag "Hilft eine Versicherungspflicht für Elementarschäden?" im Handelsblatt vom 28.07.2021