Rundmail zur Durchführung von Prüfungen im SoSe 2020
Sehr geehrte Studierende,
wir möchten Sie über aktuelle Veränderungen im Prüfungsgeschehen an der Fakultät Wirtschaftswissenschaften informieren. Die Fakultät hat die flexiblen Regelungen des Senatsbeschlusses vom 29.04.2020 und des Rektorats in den allgemein zugänglichen Veröffentlichungen bestätigend zur Kenntnis genommen. Zielstellung ist, dass das Sommersemester 2020 für Sie ein erfolgreiches Semester wird - einschließlich der Prüfungen. Dafür wird bezüglich der Prüfungsorganisation Sorge getragen.
Alternative Prüfungsformate:
Im Sommersemester 2020 werden nicht alle schriftlichen Prüfungen als Präsenzprüfung abgehalten. Prüferinnen und Prüfer dürfen – abweichend von der Modulbeschreibung – schriftliche Prüfungen als Online-Prüfung abhalten, in mündliche Prüfungen per Videokonferenz oder Hausarbeiten umwandeln. Vereinzelt können schriftliche Prüfungen auch auf einen zukünftigen Termin verschoben werden. Sofern schriftliche Prüfungen stattfinden, gelten hierfür besondere Sicherheitsvorkehrungen, die derzeit von der TU Dresden erarbeitet werden.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig auf den Homepages des Prüfungsamts und des betreffenden Lehrstuhls, da es zu kurzfristigen Änderungen von Prüfungsterminen oder -formaten kommen kann.
Mündliche Prüfungen und Seminare
Mündliche Prüfungen und Seminare werden im Videokonferenzformat organisiert.
Vereinfachte Anmeldung von Abschlussarbeiten
Studierende stimmen Thema und Fristen mit dem Erstprüfer bzw. der Erstprüferin (Betreuer bzw. Betreuerin) der Arbeit per E-Mail oder Web-Konferenz in dem an der Professur üblichen Verfahren ab. Das Anmeldeformular für eine Abschlussarbeit erhalten Sie vom Prüfungsamt per E-Mail oder postalisch. Studierende erfassen das festgelegte Thema, Arbeitsbeginn sowie ihre Unterschrift auf dem Protokoll, senden das Formular anschließend postalisch an das Prüfungsamt und zeitgleich den Scan per E-Mail an die betreuende Professur (Erstprüfer bzw. Erstprüferin).
Abgabe von Abschluss- und Seminararbeiten als pdf-Datei
Abschluss- und Seminararbeiten können Sie neben der Papierversion auch in Form einer pdf-Datei per Email direkt an den Prüfer bzw. die Prüferin übermitteln. Die gebundenen Exemplare für Abschlussarbeiten können Sie zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen.
Verlängerungen von Abgabefristen im Zusammenhang mit der COVID 19-Epidemie
Durch Einschränkungen im Zuge der COVID 19-Epidemie erfolgt keine pauschale Verlängerung der Abgabefristen von Abschluss-, Projekt-, Seminar-, Belegarbeiten, Referaten, Präsentationen, Postern, Diskussionsbeiträgen, Praktikumsberichten, Exposés, Portfolios und Protokollen. Sie können allerdings einen Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist mit triftiger Begründung an den zuständigen Prüfungsausschuss senden.
Rücktritte von Prüfungen
Ein krankheitsbedingter Rücktritt von einer Prüfung kann vom Prüfungsausschuss auch ohne Vorlage eines ärztlichen Attests gestattet werden. Der Studierende hat in seinem Antrag auf Rücktritt detailliert seine Krankheitssymptome zu beschreiben.
Abfederung von Härten im Einzelfall
Sollten besondere, auf die „Corona-Situation“ zurückzuführende Probleme im Prüfungsgeschehen auftreten, werden die Prüfungsausschüsse am Anfang des WS 2020/21 form- und fristgemäß eingereichte Anträge von Studierenden, für die sich erhebliche persönliche oder situationsbedingte Nachteile ergaben, sorgsam prüfen und im Sinne der Studierenden nach Lösungsoptionen suchen. § 25 der PO wird dabei nicht ausgesetzt. Die Prüfungsausschüsse empfehlen trotz krisenbedingter Einschränkungen unter Beachtung der durch den Senatsbeschluss ermöglichten Optionen eine ordnungsgemäße Weiterführung des Studiums.
Senatsbeschluss vom 29.4.2020:
Dem Senatsbeschluss vom 29.4.2020 folgend,
- müssen Sie im Sommersemester 2020 nicht an Prüfungen teilnehmen.
- dürfen Sie Ihren Prüfungsversuch im Sommersemester 2020 nachträglich annullieren.
- werden Wiederholungsfristen im Sommersemester 2020 ausgesetzt.
„I. Grundsätzlich sollen alle vorgesehenen Prüfungsleistungen des aktuellen Semesters angeboten werden. Hierbei kann die Prüferin bzw. der Prüfer von der vorgesehenen Prüfungsform abweichen, wenn dies aus Gründen des Infektionsschutzes oder wegen abweichender Lehrformate geboten ist. Studierende sollen an den Prüfungsleistungen teilnehmen, eine Pflicht zur Teilnahme an den Prüfungsleistungen im aktuellen Semester besteht jedoch nicht. Die Wertung der Prüfungsleistungen ist in Absatz IV beschrieben.
II. Die Möglichkeit, das aktuelle Semester auf die Regelstudienzeit nachträglich nicht anrechnen zu lassen (§ 10 Immatrikulationsordnung), besteht für alle Studierenden weiter auf Antrag. Das Antragsverfahren wird stark vereinfacht. Die Nichtanrechnung für das laufende Semester wird durch das Immatrikulationsamt gewährt, wenn Leistungen nicht in vollem Umfang erbracht werden. Studierende können dies beim Immatrikulationsamt über ein online-Formular ohne Nachweise beantragen. Die Studierenden erhalten einen Bescheid über die Nichtanrechnung, um diese und die ursächlichen, unverschuldeten Gründe dafür gegenüber Dritten nachweisen zu können.
III. Um Fristversäumnissen aufgrund der fehlenden Pflicht, Prüfungsleistungen zu erbringen, abzuhelfen, werden alle Wiederholungsfristen für ein Semester unterbrochen und laufen nicht weiter. Alle laufenden Wiederholungsfristen verlängern sich damit automatisch um das aktuelle Semester. Fristenbescheide ergehen für das aktuelle Semester nicht.
IV. Die Studierenden können selbst entscheiden, ob sie einzelne Prüfungsergebnisse des aktuellen Semesters annehmen oder nicht. Die Annahme bedarf keiner gesonderten Erklärung. Im Falle der Ablehnung eines Prüfungsergebnisses erklären Studierende dies gegenüber dem Prüfungsamt bis zum Ende des nachfolgenden Semesters. In diesem Fall kann die Prüfungsleistung im selben Prüfungsversuch erneut abgelegt werden, wobei die spätere Bewertung zählt. Entsprechendes gilt für Prüfungsvorleistungen, sofern deren Wiederholung beschränkt ist.
V. Die Prüfungsausschüsse werden aufgefordert, bei einem zum nachfolgenden Semester anstehenden Pflichtübertritt in eine neuere Version der Studiendokumente drohende Nachteile durch geeignete Maßnahmen auszugleichen. Es soll insbesondere verhindert werden, dass Studierende aufgrund der Corona-Umstände durch den Pflichtübertritt zusätzliche Leistungen erbringen müssen.“
Mit freundlichen Grüßen
Das Dekanat und die Prüfungsausschüsse der Fakultät Wirtschaftswissenschaften