14.10.2021
Jetzt kandidieren und Briefwahlunterlagen anfordern
Bei den diesjährigen Universitätswahlen werden im November nach einer dreijährigen Amtsperiode die alle Fakultätsräte, Bereichsräte neu gewählt, ebenso die Gleichstellungsbeauftragten und ihre Stellvertretungen.
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am Montag, 1. November 2021, 15 Uhr.
Auch in diesem Jahr hat sich der Wahlausschuss entschieden, die Universitätswahlen als ausschließliche Briefwahl durchzuführen. Mit dem nachfolgenden Link können Sie Ihre persönlichen Briefwahlunterlagen beantragen:
https://selfservice.zih.tu-dresden.de/l/index.php/briefwahlunterlagen
Bei Wunsch auf Übersendung der Briefwahlunterlagen ist der Briefwahlantrag bis Freitag, 5. November 2021, abzusenden, bei Abholung bis Samstag, 20. November 2021.
Nutzen Sie als Mitglieder unserer Universität Ihr aktives und passives Wahlrecht. Wählen Sie mit Ihrer Stimme Ihre Vertretungen in die Gremien der TU Dresden bzw. kandidieren Sie selbst! Die akademische Selbstverwaltung und ein damit verbundenes Engagement bieten die Chance, die TU Dresden mitzugestalten.
Alle weiterführenden Informationen zu den Universitätswahlen finden Sie unter:
https://tu-dresden.de/intern/dialog-und-organisation/wahlen/universitaetswahlen-2021