Richtlinie Validierungsförderung - Förderaufruf zur Teilnahme am Wettbewerbsverfahren
Der Freistaat Sachsen beabsichtigt mit diesem Aufruf Projekte zur Validierung von Forschungsergebnissen im Rahmen des Einzelprojekt-Moduls der Richtlinie Validierungsförderung mit Hilfe eines Wettbewerbsverfahrens auszuwählen und zu fördern.
Die Validierung von Forschungsergebnissen hat zum Ziel, vielversprechende Forschungs-ergebnisse in die Anwendung zu überführen. Die Förderung dient dazu, das Innovations-potenzial zu prüfen, die wirtschaftliche Anwendbarkeit nachzuweisen und zu bewerten sowie mögliche Anwendungen zu erschließen. Eine erfolgreiche Validierung von Forschungsergebnissen erbringt den Nachweis über die technische sowie wirtschaftliche Umsetzbarkeit dieser Ergebnisse anhand konkreter Anforderungen der späteren Nutzenden oder die Produkte/Dienstleistungen bereitstellenden Unternehmen.
Die Förderung ordnet sich ein in die Innovationsstrategie des Freistaates Sachsen und zielt auf die bestmögliche Ausschöpfung von Innovationspotenzialen unter Berücksichtigung der Technologie- und Branchenoffenheit und unter Nutzung unterschiedlicher Innovationspfade. Besondere Bedeutung wird dabei den Zukunftsfeldern Umwelt, Rohstoffe, Digitales, Energie, Mobilität und Gesundheit gewidmet.
Gefördert werden Projekte zur Validierung von für eine wirtschaftliche Verwertung vielversprechenden Forschungsergebnissen mit einem Vorhabenszeitraum von bis zu
18 Monaten und förderfähigen Ausgaben von bis zu 250 000 Euro mit einem max. Zuschuss in Höhe von 225 000 Euro („Validierungsprojekt“).
Die Förderung beträgt im Falle der Auswahl und positiven Bescheidung des Antrags
90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Personalausgaben, welche bereits durch öffentliche Haushalte gedeckt sind sowie Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Im späteren Auszahlungsverfahren können jeweils nur 90 Prozent der abgerechneten und nachgewiesenen förderfähigen Kosten bezuschusst werden (Erstattungsprinzip). Der Eigenanteil ist somit „Cash“ zu erbringen. Da die Personalausgaben als Pauschale gefördert werden und diese in der Regel unter den real anfallenden Kosten liegt, sind neben dem o. g. Eigenanteil weitere eigene Mittel zur Deckung von Fehlbedarfen bei den Personalausgaben notwendig. Eine Vorausschau für diese Kosten erfolgt im Antrags-prozess.
Im Rahmen des Aufrufs ist die Anzahl zulässiger Anträge für Universitäten mit bereits gefördertem Programm-Modul auf sechs beschränkt. Aus diesem Grund erfolgt eine universitätsinterne Vorauswahl.
Weiterhin können die in der Richtlinie genannten Orientierungsvorhaben für die TU Dresden nicht beantragt werden. Für solche Vorhaben wie auch für kleinere als die oben angeführten Validierungsprojekte steht an der TU Dresden der TUD Innovation Pool zur Verfügung, aus dem die TU Dresden kleinere Validierungsprojekte schnell und flexibel unterstützen kann.
Die Bewertung erfolgt zunächst universitätsintern nach den im Förderaufruf genannten Kriterien. Die TU Dresden legt zusätzlichen Wert darauf, mit der Förderung vorhandene Schutzrechte (z. B. Patente, Software) zu verwerten und Ausgründungen zu unterstützen. Die ausgewählten sechs Projektskizzen werden anschließend beim Fördermittelgeber nochmals anhand derselben Kriterien bewertet und stehen dann im Wettbewerb mit den Skizzen anderer Einrichtungen.
Die einzelnen Gewichtungen sind dem Förderaufruf zu entnehmen. Die dort angeführte Gliederung ist zwingend einzuhalten - Nichtbeachtung kann zum Förderausschluss führen.
Pro Forschungsergebnis ist nur eine Skizze möglich, d. h. keine Verbundprojekte.
Förderfähig sind:
- Personalkosten in Form einer Monatspauschale gem. vereinfachter Kostenoption (VKO),
- Material,
- Instrumente und Ausrüstung, soweit und solange sie für das Projekt erforderlich sind. Werden diese Instrumente und Ausrüstungen über das Projekt hinaus verwendet, gilt nur die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung ermittelte Wertminderung während der Dauer des Projekts als zuwendungsfähig, es sei denn, diese Instrumente und Ausrüstungen werden von einer öffentlichen Forschungseinrichtung im Rahmen der im Zuwendungsbescheid festgelegten Zweckbindungsfrist für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Bereich der Forschung und Lehre eingesetzt,
- Fremdleistungen inklusive Auftragsforschung, -entwicklung und -fertigung, Prüfleistungen; rechtliche und wirtschaftliche Beratung und Marktstudien,
- Schutzrechtsrecherchen und die Erlangung von Schutzrechten.
Während der Laufzeit der Projekte werden die Zuwendungsempfangenden von der futureSAX GmbH durch Begleittreffen (Einzel- und Gruppenformate) dabei unterstützt, eine Verwertungsplanung für die Projekte zu erstellen und mögliche Verwertungs- und/oder Kooperationspartner zu identifizieren sowie Kontakte und Austausch auf der futureSAX-Plattform herzustellen. Anfallende Fahrt- bzw. Reisekosten werden nicht erstattet.
Zuwendungsempfangende können Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs-einrichtungen mit Sitz in Sachsen sein.
Je Forschungsergebnis wird nur ein Einzelprojekt-Modul gefördert. Bearbeiten mehrere Einrichtungen ein Forschungsergebnis in Kooperation, soll die Einrichtung den Antrag stellen, welche Inhabende der Rechte des Forschungsergebnisses ist. Diese kann weitere am Validierungsvorhaben beteiligte Forschungseinrichtungen in den Unterauftrag nehmen.
Die Förderung nach der Richtlinie Validierungsförderung erfolgt beihilfefrei, das heißt, es sind ausschließlich nichtwirtschaftliche Tätigkeiten förderfähig. Die Vergabe von Fremd-leistungen an Unternehmen ist zulässig. Auftragsforschung für Unternehmen sowie Kooperationsprojekte mit Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die im Rahmen von Validierungsprojekten erzielten Ergebnisse müssen prinzipiell frei zugänglich sein, das heißt, es darf nicht zugunsten konkreter Unternehmen validiert werden.
Das Testen einer Technologie bei einem Unternehmen ist möglich, sofern das Unternehmen dadurch keinen bevorzugten Zugang zur Nutzung der Technologie erhält.
Bitte übermitteln Sie folgende Unterlagen bis spätestens 01.11.2024 an das Excellence-Center TUD|excite unter :
- Projektskizzen (PDF): digital signiert Professor:in, 8 Seiten A4, inklusive Anlagen maximal 10 Seiten
- Kostenkalkulation (Kalkulationsvorlage Validierung)
- Bestätigung Eigenmittel
- Einordnung der Vorhabensidee (SAB-Formblatt)
- Drittmittelanzeige (digitale Signatur Professur ausreichend ohne Dekanat)
Im Anschluss erfolgt die Auswahl der maximal sechs für die TU Dresden bei der SAB einzureichenden Skizzen. Die Auswahlkriterien orientieren sich grundsätzlich an den im Förderaufruf der SAB genannten Kriterien. Die TU Dresden legt zusätzlichen Wert darauf, mit der Förderung vorhandene Schutzrechte (z. B. Patente, Software) zu verwerten und Ausgründungen zu unterstützen. Vor Einreichung ist ein Beratungsgespräch mit dem TUD|excite oder dem Startup Service dresden|exists zu empfehlen. Die Einreichung der ausgewählten Skizzen erfolgt rechtsverbindlich ausschließlich durch das EPC über den Zugang der TU Dresden für das Förderportal der SAB bis spätestens 02.12.2024. Für evtl. erforderliche Überarbeitungen der TUD-intern vorausgewählten Skizzen ist eine Verfügbarkeit der Antragstellenden im Zeitraum vom 18.11.-29.11.2024 einzuplanen.
Über die von der TU Dresden ausgewählten und eingereichten Projektskizzen entscheidet im nächsten Schritt ein Gremium unter Beteiligung von Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Kultur und Tourismus und der Sächsischen Aufbaubank. Die Projektvorschläge stehen dabei mit denen anderer Einrichtungen im Wettbewerb.
Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Im Falle einer positiven Entscheidung erfolgt die Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags, der die Projektskizze ergänzt.
Projekte dieses Aufrufs starten frühestens ab dem 01.05.2025 und spätestens ab dem 01.06.2025, wenn sie eine Laufzeit von 18 Monaten haben. Der Abschluss der Projekte dieses Aufrufs muss bis 30.11.2026 erfolgen.
Gemäß dem Aufruf des SMWA wird es bis 2026 vier weitere Stichtage geben. Der nächste Stichtag wird der 02.06.2025 sein, die interne Frist dafür voraussichtlich der 02.05.2025.
Kontakt:
Annegret Wolf
Innovationsmanagement
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Leitung der Gruppe "Strukturfonds Sachsen"
NameHerr Dominique Philipp Brinke
ESF Plus, ESF Plus des Bundes, EFRE/JTF
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Besuchsadresse:
FAL Falkenbrunnen BT-A Würzburger Straße 35
01187 Dresden