18.03.2019
Welttag des Geistigen Eigentums 2019
Anlässlich des Welttages des Geistigen Eigentums 2019 veranstaltet das Patentinformationszentrum der TU Dresden (PIZ) wieder ein Kolloquium im Rahmen einer Gemeinschaftsveranstaltung der sächsischen Patentinformationszentren in Leipzig (09.04.2019), Chemnitz (11.04.2019) und Dresden (10.04.2019) zum Thema „Die EU-Markenrechtsreform – Auswirkungen für Deutschland“.
Der Welttag des Geistigen Eigentums ist eine Gelegenheit, die Rolle hervorzuheben, die die Rechte des geistigen Eigentums (Patente, Marken, Geschmacksmuster, Urheberrechte) bei der Förderung von Innovation und Kreativität spielen. Ein ausgewogenes IP-System erkennt und belohnt Erfinder und Schöpfer für ihre Arbeit und stellt sicher, dass die Gesellschaft von ihrer Kreativität und ihrem Einfallsreichtum profitiert.
IP-Rechte bieten die Möglichkeit, dass Forscher, Erfinder, Unternehmen, Designer, Künstler und andere ihre innovativen und kreativen Ergebnisse rechtlich schützen und einen wirtschaftlichen Gewinn daraus erzielen können. Nur wenn ein Werk bestimmte festgelegte Kriterien erfüllt, wird es für den IP-Schutz in Frage kommen. Eine Technologie muss neu, nicht offensichtlich und nützlich sein, wenn sie zum Patent angemeldet werden soll. Darüber hinaus ist ein Erfinder verpflichtet, Angaben über seine Erfindung zu veröffentlichen, damit andere auf der Technologie aufbauen können, um ein Patent zu erhalten.
In diesem Jahr wird aus aktuellem Anlass das Schutzrecht Marke im Mittelpunkt stehen. Auf Basis der neugefassten EU-Markenrechtsrichtlinie 2015/2436 vom 16. Dezember 2015 (MRL) trat am 14. Januar 2019 in Deutschland das Markenrechtsmodernisierungsgesetz (MaMoG) und damit auch die Novellierung des Markengesetzes (MarkenG) zur Umsetzung der MRL in Kraft. Damit sollen Vorgaben der europäischen Markenrechtslinie in deutsches Recht umgesetzt werden.
Die Vorträge des Kolloquiums sollen erläutern, wie sich diese Markenrechtsmodernisierung konkret auf das Markenrecht in Deutschland und auf die Recherche in Markendatenbanken auswirkt. „In Diskussionen sollen die TeilnehmerInnen auch die Möglichkeiten haben, die konkreten Konsequenzen von den Vortragenden, die sich aus Juristen, Marken-Prüferinnen und einem Geschäftsführer eines Markendatenbank-Anbieters zusammensetzen, zu erfahren“, so Matthias Knöbel, Leiter des Patentinformationszentrum Dresden. In diesem Jahr sollen mit dem Thema Marke als Zielgruppen insbesondere Führungspersonal bzw. Mitarbeiter von Patentabteilungen von kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründer, Selbstständige und Patent- und Rechtsanwälte angesprochen werden.
Rückfragen bitte an:
Matthias Knöbel
Tel.: 0351 463-32791
Fax: 0351 463-37136
Hier finden Sie die Anmeldung zum Kolloquium am 10. April 2019 und weitere Informationen.