Finanzierung und Versicherung
Finanzierung der Promotion
Informieren Sie sich zu den gängigsten Finanzierungsmodellen für eine Promotion; erfahren Sie mehr über die externen Fördermöglichkeiten der Begabtenförderungswerke; lernen Sie die externen Angebote für Druck- und Reisekosten kennen oder klicken Sie sich durch die Übersicht der Datenbanken und Suchmaschinen, um die für Sie passende Förderung zu finden. Detailierte Informationen zu den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten während der Promotion stehen Ihnen auf den Finanzierung-Webseiten der Graduiertenakademie zur Verfügung.
Neben Promotionsstipendien gibt weitere interessante Fördermöglichkeiten, wie z.B. Reisekostenzuschüsse für Konferenzen oder Auslandsaufenthalte, Abschlussstipendien oder die Bezuschussung eines Proofreading Services. Die Graduiertenakademie und TU Dresden bietet ein vielfältiges Förderangebot für Promovierende. Verschaffen Sie sich gleich einen Überblick!
Bei Fragen rund um das Thema Finanzierung der Promotion helfen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Graduiertenakademie gern weiter. Vereinbaren Sie einfach einen persönlichen Gesprächstermin oder informieren Sie sich auf den Seiten der Graduiertenakademie.
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
Je nachdem, wie Sie sich während Ihrer Promotion finanzieren, ergeben sich auch unterschiedliche versicherungsrechtliche Konsequenzen. So gilt bspw. für Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht die Versicherungspflicht nach den Vorschriften der deutschen Sozialversicherung, da sie nicht zur Gruppe der Beschäftigten gezählt werden. Das bedeutet, dass sie sich in der Regel selbst versichern müssen.
Jede/jeder, die/der in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Staat (zusätzlich Island, Liechtenstein, Norwegen) oder der Schweiz gesetzlich krankenversichert ist, hat Anspruch auf eine Europäische Krankenversicherungskarte. Diese dient während eines vorübergehenden Aufenthalts im EU-, EWR-Ausland und der Schweiz, d. h. in einem anderen als dem Wohnsitzland, als Nachweis des Anspruchs auf die notwendige medizinische Versorgung.
Stipendiatinnen und Stipendiaten können einen Antrag auf Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Die Krankenkassen prüfen dann das Vorliegen der Voraussetzungen im Einzelfall. Folgende Möglichkeiten und Voraussetzungen gibt es:
- Krankenversicherung der Studentinnen/Studenten
- Freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Nähere Auskünfte erteilen die gesetzlichen Krankenkassen.
Sofern Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht die Möglichkeit haben, in einer gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied zu werden, müssen sie sich privat versichern. Dazu gibt es viele verschiedene Tarife bei den privaten Krankenkassen. Ausführliche individuelle Auskünfte hierzu erteilen die privaten Krankenkassen.
Für immatrikulierte Promovenden sowie Promovenden in einem Arbeitsverhältnis besteht grundsätzlich voller gesetzlicher Unfallschutz. Versicherungsfälle der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle sowie Wegeunfälle (einschließlich Dienstreisen) und Berufskrankheiten (Grundlage: Versicherungsschutz nach §2 Abs.1 Nr.1, Nr. 2 sowie Nr. 8 c Sozialgesetzbuch (SGB) VII).
Dagegen sind Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung gegen Unfälle versichert, da sie keine Beschäftigten sind. Für nicht immatrikulierte Promovenden besteht lediglich Versicherungsschutz nach Satzung der Unfallkasse Sachsen (UKS) gemäß Abschnitt VII §36 Nr.1. Der Versicherungsschutz erstreckt sich allein auf das Betriebsgelände d.h. bei einem Unfall des Stipendiaten auf dem Weg zu oder von der Einrichtung – auch im Rahmen von „Dienstreisen“ – scheidet Unfallversicherungsschutz kraft Satzung der UKS aus.
Die Universität kommt bei Promovierenden mit Mitarbeiterstatus für Schäden auf, die während der Arbeitszeit anderen oder dem Eigentum anderer zugefügt werden, wenn keine grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Für Promovenden, die nicht Angestellte der TU Dresden sind, besteht keine betriebliche Haftpflichtversicherung durch die TU Dresden, auch dann nicht, wenn die TU Dresden selbst als Stipendiengeber auftritt. Daher wird für Stipendiatinnen und Stipendiaten der Abschluss einer persönlichen privaten Haftpflichtversicherung empfohlen. Im Hinblick auf den gewährten Versicherungsschutz ist darauf zu achten, dass das Risiko der Beschädigung von Gegenständen der TU Dresden von der Versicherung explizit gedeckt ist.