Dienstweg
Aufgabe des Dekanats ist u. a. die Einhaltung des Dienstwegs.
Gemäß Mitteilungen des Rektors 1/2006 Punkt 1 ist das Dekanat eine Instanz im Dienstweg.
Alle Schreiben, die Verwaltungsangelegenheiten betreffen und bei denen insb. mit haushaltsfinanzierten Aufwendungen, Personal und Folgekosten zu rechnen ist bzw. aus denen sich für die TU Dresden Verpflichtungen bzw. Verbindlichkeiten ergeben, müssen den Sichtvermerk des zuständigen Dekans tragen.
Die Einhaltung des Dienstweges sichert, dass der Leiter einer Struktureinheit und die Fakultäts-, ggf. die bereich- bzw. die Uniersitätsleitung über das Vorhaben in Kenntnis gesetzt werden, die Möglichkeit haben, Stellung zu nehmen, ggf. Bedenken zu äußern und damit ihre Geschäftsführungs- und Koordinierungsfunktion aktiv wahrnehmen zu können.
Wie ist das zu realisieren?
Das Sekretariat nimmt sämtliche Anträge, Formulare und Unterlagen für Verwaltungsvorgänge zur Vorprüfung entgegen. Die Dokumente werden auf Aktualität der Formulare, Adressaten und auf Vollständigkeit geprüft.
Beispielhafte Vorgänge sind:
- Drittmittelanzeigen
- Personalvorgänge
- Promotionsanliegen
Nach Vorprüfung werden die Dokumente zur Einordnung in die Geschäftsprozesse an die Dekanatsrätin übergeben. Durch Dekanatsrätin und Dekan werden die nächsten notwendigen Schritte abgestimmt bzw. erfolgt die Unterschrift des Dekans und das Dokument/Anliegen ergeht an die nächste Instanz.
Der besonderen Verantwortung als „Flaschenhals“ wird das Dekanat insofern gerecht, dass ein umfassendes Postaus- und –eingangsbuch geführt wird und essentielle Kopien der Vorgänge abgelegt werden.