Erste Staatsprüfung im Sachunterricht
Die rechtliche Grundlage
Das Studium des Lehramts an Grundschulen schließt in Sachsen mit der Ersten Staatsprüfung ab. Dieses wird inhaltlich und formal durch die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) geregelt. Wenn das Staatsexamen näher rückt, sollten Sie unbedingt einen Blick in diese rechtliche Grundlage werfen.
Die Zuständigkeit für die Erste Staatsprüfung liegt beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Informationen zur Ersten Staatsprüfung finden Sie auf den Seiten des LaSuB.
Mündliche Prüfung im Sachunterricht
Melden Sie sich beim LaSuB, Standort Dresden, zur Prüfung an und geben Sie Ihre "Wunschprüferin" oder Ihren "Wunschprüfer" (es gibt keine Garantie dafür) an. Eine vorherige Anmeldung bei der Prüferin oder beim Prüfer ist nicht vorgesehen. Dann erhalten Sie vom LaSuB die Zuteilung Ihrer Prüferin oder Ihres Prüfers.
Diese PowerPoint-Präsentation soll Ihnen helfen, sich langfristig auf Ihre mündliche Prüfung im Sachunterricht vorzubereiten.
PowerPoint-Präsentation "Mündliche Staatsexamensprüfung im Sachunterricht" [485 KB]
Ihre Fragen klären Sie bitte direkt mit Ihrer Prüferin oder Ihrem Prüfer. Sie erreichen uns per E-Mail.
Wir bemühen uns alle, Ihnen einen gelungenen Verlauf der Staatsexamensprüfung im Sachunterricht zu ermöglichen. Viel Erfolg!
Wissenschaftliche Arbeit im Sachunterricht
Engagierte und motivierte Studierende unterstützen wir bei der Anfertigung der Wissenschaftlichen Arbeit (sog. Staatsexamensarbeit oder Examensarbeit). Wir geben Ihnen gern unsere Zusage für die Betreuung Ihrer Arbeit, nachdem Sie Ihr 2 bis 3-seitiges Kurzexposé, in dem Sie darlegen, mit welchem Thema Sie sich in Ihrer Arbeit beschäftigen möchten und wie Sie inhaltlich und methodisch vorzugehen gedenken (Leitfaden für das Verfassen eines Kurzexposés), an uns als PDF-Dokument an die E-Mail-Adresse übermittelt haben. Bitte geben Sie die Wunschbetreuerin oder den Wunschbetreuer und die Wunschzweitkorrektorin oder den Wunschzweitkorrektor mit an. Sie bekommen nach Sichtung des Kurzexposés eine Antwort von uns.
Fristen für die Einreichung des Kurzexposés:
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Angestrebter Abschluss im Wintersemester: Abgabe des Kurzexposés bis zum 30. November des Vorjahres (Anmeldung der Arbeit erfolgt dann im April)
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Angestrebter Abschluss im Sommersemester: Abgabe des Kurzexposés bis zum 31. Mai des Vorjahres (Anmeldung der Arbeit erfolgt dann im Oktober)
Für das Einholen der Unterschrift der Betreuerin oder des Betreuers und der Zweitkorrektorin oder des Zweitkorrektors für das Anmeldeformular des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Dresden, bitten wir Sie, sich an den individuellen Sprechzeiten zu orientieren.
Tipp: Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Anmeldefristen des Landesamtes für Schule und Bildung, Standort Dresden.
Die folgende Handreichung soll Ihnen beim Verfassen der Wissenschaftlichen Arbeit Orientierung bieten.
Der Gesamtumfang der Wissenschaftlichen Arbeit beträgt 60 Seiten (+/- 10 %).
- inklusive Fußnoten
- exklusive Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, Abbildungen, Abbildungsverzeichnis und ggf. Katalog/Tabellen
- Schriftart: Times New Roman, 12 pt; Arial, 11 pt oder vergleichbar
- Zeilenabstand: 1,5-fach
- Seitenränder: 3 cm rechts und links, 2,5 cm oben und unten