Promotionsverfahren
Inhaltsverzeichnis
- 1. Voraussetzungen (Promotionsordnung)
- 2. Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
- 3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
- 4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
- 5. Zusatzleistungen
- 6. Eröffnung des Promotionsverfahrens
- 7. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Promotion an der Fakultät Erziehungswissenschaften
Wir freuen uns, dass Sie an der Fakultät Erziehungswissenschaften promovieren möchten. Seit Dezember 2018 wird das Promotionsverfahren über Promovendus organisiert. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Vorhaben.
1. Voraussetzungen (Promotionsordnung)
Anfragen sind per E-Mail zusammen mit einem Lebenslauf, einer ersten Fassung des Forschungsexposés (mindestens 5 Seiten) und pdf-Dateien des/der qualifizierenden Masterabschlusses/e oder eines gleichwertigen Abschlusses einzureichen. Unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Die Anforderungen der Fakultät Erziehungswissenschaften an die Bewerber:innen für eine Promotion sind im § 4 der Promotionsordnung der Fakultät Erziehungswissenschaften vom 24.11.2010 formuliert.
- Zum Promotionsverfahren wird zugelassen, wer einen Diplom-, Master- oder Magistergrad an einer Hochschule oder das Staatsexamen in einem für das Promotionsgebiet einschlägigen Studiengang erworben hat, der in der Regel mindestens mit der Gesamtnote „Gut“ bewertet wurde. Promotionsgebiete können alle von Hochschullehrern:innen an der Fakultät in Forschung und Lehre vertretenen Arbeitsgebiete sein. Absolventen:innen einer Fachhochschule werden auf Vorschlag des zuständigen Fakultätsrates der Fachhochschule zur Promotion zugelassen; im kooperativen Promotionsverfahren wirken Fachhochschule und Universität zusammen.
- Zur Promotion können weiterhin besonders befähigte Inhaber:innen eines universitären Bachelorgrades und Fachhochschulabsolventen mit Bachelorabschluss im Wege einer gesonderten Eignungsfeststellung zugelassen werden. Letztere erlangen die Zulassung im kooperativen Promotionsverfahren entsprechend § 40 Abs. 2 Nr. 3 SächsHSG.
Zudem benötigen Sie eine:n Hochschullehrer:in / Young Investigator der Fakultät Erziehungswissenschaften, die:der sich bereit erklärt, die wissenschaftliche Betreuung Ihrer Promotion zu übernehmen.
2. Antrag auf Annahme als Doktorand/in (Zulassung)
Die Zulassung zur Promotion erfolgt auf Antrag an den Promotionsausschuss der Fakultät gemäß § 4 (5) der Promotionsordnung vom 24.11.2010. Dabei prüft der Promotionsausschuss, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Aufnahme in die Doktorandenliste ist mit der Absichtserklärung der:des Bewerbers:in verbunden, innerhalb der nächsten sechs Jahre an der Fakultät Erziehungswissenschaften zu promovieren.
Hier finden Sie die gültigen Ordnungen und Gremien:
Promotionsordnung der Fakultät Erziehungswissenschaften vom 24.11.2010
Satzungsänderung vom 10.10.2015
Ordnung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten in der Promotionsphase an der TU Dresden
Die Beantragung der Annahme als Doktorand:in erfolgt Online über das Promovierendenportal Promovendus.
Um ein Promovendus-Profil erstellen zu können, benötigen Sie ein ZIH-Benutzer-Login. TU-Mitarbeiter:innen und immatrikulierte:r Studenten:innen erhalten bei ihrer Einstellung ein ZIH-Benutzer-Login.
Extern Promovierende erhalten ein ZIH-Gast-Login über ihre:n betreuende:n Hochschulprofessor:in. Den Antrag finden Sie auf der Webseite des Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen (ZIH) der TU Dresden. Ihr Zentraler Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme mit Ihrem ZIH-Benutzerkonto ist der Service Desk der TU Dresden.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Annahme als Doktorand erstellt, welches Sie an der Fakultät Erziehungswissenschaften einreichen müssen:
Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Annahme als Doktorand:in einreichen müssen:
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung in Deutsch oder Englisch der zulassungsrelevanten Hochschulabschlussurkunde
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzung des Zeugnisses und der Fächerübersichten mit Noten des zulassungsrelevanten Hochschulabschlusses
- Amtlich beglaubigte Kopie und ggf. Übersetzungen in Deutsch oder Englisch aller weiteren Hochschulabschlussurkunden und –Zeugnisse mit Fächerübersicht
- Einfache Kopie des Zeugnisses der allgemeinen Hochschulreife (i.d.R. Abitur)
- Betreuungsvereinbarung mit dem fachlich zuständigen und verantwortlichen Hochschullehrer der Fakultät im Original inklusive Unterschrift des/der Fachhochschullehrer bei kooperativen Verfahren
- Aktueller Lebenslauf (CV) mit wissenschaftlichem Werdegang, Veröffentlichungsverzeichnis und Unterschrift
- Urkundlicher Nachweise über bereits absolvierte zusätzliche Studien oder Examina in amtlich beglaubigter Form
3. Amtliche Beglaubigungen und Äquivalenzprüfung ausländischer Hochschulabschlüsse
Für die Annahme als Doktorand:in benötigen Sie beglaubigte Kopien und ggf. beglaubigte Übersetzungen Ihrer Hochschulzeugnisse sowie beglaubigte Fächerübersichten mit Noten. Hinweise zu Beglaubigungen von Urkunden, die nicht von der TU Dresden ausgestellt wurden, finden Sie auf der Website der Beglaubigungsstelle der TU Dresden.
Sollten Sie einen Studienabschluss im Ausland erworben haben oder eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzen, so werden Ihre Unterlagen nach Beantragung der Annahme als Doktorand:in von der Fakultät Erziehungswissenschaften zur Äquivalenzprüfung an das Akademische Auslandsamt geschickt. Die Online Datenbank www.anabin.de ermöglicht Ihnen, sich vorab über die Äquivalenz Ihres Studienabschlusses zu informieren.
4. Immatrikulation ins Promotionsstudium
Ein:e Bewerber:in kann nur dann als Promotionsstudent:in an der Fakultät Erziehungswissenschaften immatrikuliert werden, wenn sie:er als Doktorand:in durch den Promotionsausschuss in die Doktorandenliste der Fakultät aufgenommen wurde.
Die Immatrikulation ist freiwillig. Hier finden Sie die Immatrikulationsordnung der TUD.
Um einen Antrag auf Immatrikulation zum Promotionsstudium zu stellen, nutzen Sie bitte folgende Webseite des Immatrikulationsamtes.
5. Zusatzleistungen
Die Aufnahme in die Doktorandenliste kann mit der Erteilung von Auflagen verbunden werden. Diese werden vom Promotionsausschuss festgelegt und dem Doktoranden mit dem Zulassungsbescheid zur Annahme als Doktorand:in mitgeteilt.
6. Eröffnung des Promotionsverfahrens
Die Beantragung der Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt über das Online-System Promovendus.
Über Promovendus wird ein Antragsdokument für die Eröffnung des Promotionsverfahrens erstellt, welches Sie im Promotionsbüro einreichen müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie außerdem folgende Dokumente zusammen mit dem Antrag auf Promotionsverfahren einreichen müssen:
Promotionsordnung § 6 (1)
Der Antrag der:des Bewerbers:in auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens ist in Promovendus zu erzeugen und an die Dekanin der Fakultät zu richten. Dem Antrag sind beizufügen:
- ein tabellarischer Lebenslauf mit Darstellung des persönlichen und des beruflichen Werdeganges sowie des Bildungsweges
- Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 4 zur Zulassung für eine Promotion
- vier gedruckte Exemplare der zum Zweck der Promotion verfassten Dissertation gemäß § 8 der PromoO
- ein Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen des Bewerbers
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eine Erklärung des Bewerbers gemäß §6 Absatz 2 PromoO
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eine Erklärung, dass ein polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beantragt wurde
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Vorschläge für zwei Gutachter bzw. Gutachterinnen.
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Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Promotionsverfahrens hat die:der Bewerber:in in einer schriftlichen Erklärung
1.) zu versichern, dass die vorliegende Arbeit ohne unzulässige Hilfe und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt wurde; die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind in der Arbeit als solche kenntlich zu machen;
2.) die Personen zu nennen, von denen sie:er bei der Auswahl und Auswertung des Materials sowie bei der Herstellung des Manuskriptes Unterstützungsleistungen erhalten hat;
3.) zu versichern, dass gegenüber den in Nummer 2 genannten weitere Personen bei der geistigen Herstellung der vorliegenden Arbeit nicht beteiligt waren, insbesondere auch nicht die Hilfe einer:s Promotionsberaters:in in Anspruch genommen wurde und dass Dritte von der:demm Bewerber:in weder unmittelbar noch mittelbar geldwerte Leistungen für Arbeiten erhalten haben, die im Zusammenhang mit dem Inhalt der vorgelegten Dissertation stehen;
4.) zu versichern, dass die vorgelegte Arbeit weder im Inland noch im Ausland in gleicher oder in ähnlicher Form einer anderen Prüfungsbehörde zum Zwecke einer Promotion oder eines anderen Prüfungsverfahrens vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht wurde;
5.) mitzuteilen, ob, wo und wann mit welchem Thema und mit welchem Bescheid frühere erfolglose Promotionsversuche stattgefunden haben.
Alle hier genannten Unterlagen müssen von der:dem Bewerber:in autorisiert oder amtlich beglaubigt sein. Unterlagen, die bereits Bestandteil des Antrages zur Annahme als Doktorand:in waren und keine Veränderung erfordern, können als gültig anerkannt und in die Promotionsakte übernommen werden.
7. Abgeschlossene Promotionen und Alumni Netzwerk
Bisher abgelegte Promotionen können im Promotionsarchiv eingesehen werden.
Die Registrierung für das Alumni Netzwerk speziell für Nachwuchswissenschaftler/innen kann jederzeit im Online-System Promovenduserfolgen. Sofern Sie kein gültiges ZIH-Benutzerkonto mehr besitzen, nutzen Sie bitte den Alumni-Bogen. Die Registrierung ist selbstverständlich freiwillig.
Des Weiteren möchten wir Sie auf das allgemeine Alumninetzwerk der TU Dresden hinweisen.