Anmeldung von Abschlussarbeiten
Ähnlich wie andere Prüfungsleistungen müssen Sie auch Ihre Abschlussarbeit beim Prüfungsamt anmelden. Allerdings ist die Anmeldung der Bachelor- oder Master-Arbeit nicht an die reguläre Einschreibefrist für Prüfungen, sondern an andere Fristen gebunden.
Für Bachelor-Arbeiten heißt es dazu in §20 Abs. 3 der Bachelor-Prüfungsordnung (alte Ordnung §21):"Das Thema wird spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters ausgegeben."
Das Wort "Beginn" bedeutet an dieser Stelle vier Wochen. Praktisch heißt das: Wenn Sie z.B. im Wintersemester Ihre letzte Note erhalten haben (das schließt Module aus dem Ergänzungsbereich und AQUA mit ein), müssen Sie Ihre Bachelor-Arbeit spätestens vier Wochen nach Beginn des darauf folgenden Sommersemesters anmelden.
Die Regelung bedeutet jedoch nicht, dass zur Anmeldung der Bachelor-Arbeit schon alle Module abgeschlossen sein müssen (d.h. auch mit entsprechenden Bewertungen versehen). Bereits vor Abschluss aller Module können Sie die Bachelor-Arbeit jederzeit anmelden. Wir empfehlen allerdings, vor Anmeldung der Arbeit mindestens 80% der Module erbracht zu haben, damit Sie die erlernten Fähigkeiten in der Abschlussarbeit nutzen können.
Ähnlich wie im Bachelor-Studiengang sind Sie mit der Anmeldung der Master-Arbeit lediglich an die in §21, Abs. 3 festgelegte Frist zur Themenvergabe gebunden: "Das Thema wird spätestens zu Beginn des auf den Abschluss der letzten Modulprüfung folgenden Semesters ausgegeben."
Das Wort "Beginn" bedeutet an dieser Stelle vier Wochen. Das heißt, dass Sie Ihre Abschlussarbeit spätestens vier Wochen nach Beginn des Semesters anmelden müssen, welches auf das Semester folgt, in dem Sie Ihre letzte Note erhalten haben. Wenn Sie z.B. Ihr letztes Modul im Sommersemester abgeschlossen und noch im selben Semester die Modulnote erhalten haben, müssen Sie Ihre Abschlussarbeit spätestens vier Wochen nach Beginn des darauffolgenden Wintersemesters anmelden.
Von der Anmeldung bis zur Abgabe
Die Anmeldung der Abschlussarbeit erfolgt mittels Anmeldeformular. Das Formular für die Anmeldung der Bachelor-Arbeit können Sie hier herunterladen. Das Formular zur Anmeldung der Master-Arbeit findet sich hier.
Bitte füllen Sie das Formular aus, sobald Sie das Thema Ihrer Abschlussarbeit mit Ihrem/Ihrer Erstgutachter:in festgelegt haben. Schicken Sie das Formular ans Prüfungsamt und setzen dabei unbedingt den/die Erstgutachter:in in CC.
Der/die Erstgutachter:in bestätigt dann dem Prüfungsamt, dass Sie die Abschlussarbeit zu dem im Formular eingetragenen Thema schreiben können. Erst dann kann die Anmeldung angenommen werden.
Ihr:e Zweitgutachter:in kann hingegen nach Anmeldung der Arbeit nachgereicht werden.
Ab Anmeldung beträgt die Bearbeitungszeit für die Bachelor-Arbeit zehn Wochen (alte Studienordnung: 12 Wochen), für die Master-Arbeit 20 Wochen. Der Abgabetermin der Arbeit wird Ihnen bei der Anmeldung der Arbeit im Prüfungsamt mitgeteilt. Außerdem erhalten Sie im Prüfungsamt ein Dokument, auf dem weitere Hinweise zur Abgabe der Arbeit stehen.
Zusätzlich zu den Vorgaben des Prüfungsamtes zur Abgabe (gedruckt und auf CD) möchten wir Sie bitten, die Abschlussarbeit auch digital per Mail an das Prüfungsamt einzureichen.
Die Bachelor-Arbeit ist in einem Kolloquium zu verteidigen. Das bedeutet, dass Sie nach der Benotung der Arbeit mit mindestens „ausreichend“ (4,0) zu einem Prüfungstermin eingeladen werden, bei dem Sie die Bachelor-Arbeit öffentlich (mind. vor Prüfer:in plus Beisitzer:in) erläutern und das Ergebnis schlüssig darlegen sowie fachlich diskutieren (siehe Prüfungsordnung §21, Abs. 11). Ausführliche Informationen zum Kolloquium finden Sie hier.
Hinweis: Bitte planen Sie für den gesamten Prozess der Benotung Ihrer Bachelor- oder Masterarbeit ab deren Abgabe 3 Monate ein. Bei Abschluss des Studiums zum 31. Oktober muss die Abgabe spätestens also am 31. Juli erfolgen, um eine rechtzeitige Bewertung zu gewährleisten.