Bewerbung
Zugangsvoraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums "Angewandte Medienforschung" sind laut § 3 der Studienordnung:
- Ein erster in Deutschland anerkannter berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Medienforschung/Medienpraxis, Kommunikationswissenschaft Publizistikwissenschaft, Medienwissenschaft oder in einem einschlägigen sozialwissenschaftlichen Studiengang, in dem...
- ...grundlegende Kenntnisse sozialwissenschaftlicher Methoden und Statistik erworben wurden.
- Darüber hinaus sind Kenntnisse des Englischen auf der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch das Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung oder erfolgreich absolvierter Sprachkurse.
Sollten Sie Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen haben, melden Sie sich jederzeit gerne beim Fachberater für das Masterstudium.
Ablauf des BewerbungsverfahrenS
Die Bewerbung für den Master-Studiengang „Angewandte Medienforschung“ ist bis zum 15. Juli für das jeweils folgende Wintersemester möglich. Die Bewerbung erfolgt beim Immatrikulationsamt der TU Dresden.
Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, jedoch existiert kein N.C. im klassischen Sinne. Das Auswahlverfahren ist in der Auswahlordnung dokumentiert. Die Entscheidung über die Zulassung oder Ablehnung wird den Bewerbern in der Regel innerhalb eines Monats nach Ende der Bewerbungsfrist mitgeteilt. Weitere grundsätzliche Informationen zur Studienplatzvergabe finden Sie zudem in der Vergabeordnung.
Achtung: Für Bewerber aus Nicht-EU-Staaten gelten gesonderte Vorgaben, die Bewerbungsfrist ist der 31.05. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bewerbungsunterlagen
Im Bewerbungsverfahren sind folgende Anlagen beizufügen:
-
eine amtlich beglaubigte Kopie des Zeugnisses über den ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in einem einschlägigen Studiengang. Liegt das Zeugnis zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, wird der Bewerber dennoch berücksichtigt, wenn bereits 80% der zum Hochschulabschluss notwendigen Prüfungsleistungen erfolgreich erbracht worden sind. Zu dessen Nachweis hat der Bewerber eine entsprechende Bescheinigung seiner Hochschule im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen. Die Bescheinigung soll auch eine auf Grundlage der bereits absolvierten Prüfungsleistungen berechnete, vorläufige Durchschnittsnote enthalten. (Hinweis: Das Abiturzeugnis ist als beglaubigte Kopie nur notwendig, wenn Sie damit bspw. Fremdsprachenkenntnisse nachweisen; siehe weiter unten)
-
Nachweis über im Erststudium erworbene Kenntnisse sozialwissenschaftlicher Forschungsmethoden (insbesondere quantitative Methoden der Befragung und der Inhaltsanalyse) und Statistik. In der Regel erfolgt ein solcher Nachweis über das Transcript of Records oder das Diploma Supplement. Diese Dokumente enthalten belegte Module und deren Benotung. Gleiches gilt für Nachweise zur generellen Eignung für den Studiengang „Angewandte Medienforschung“, d. h. Kenntnisse im Bereich der Kommunikationswissenschaft (oder verwandter Disziplinen) sind ebenso nachzuweisen. Achtung: Für die besuchten einschlägigen Module ist ratsam, der Bewerbung die jeweilige Modulbeschreibung beizulegen.
- Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2, z.B. durch ein entsprechendes Zertifikat oder das Abiturzeugnis (beglaubigte Kopie; B2 entspricht dem Abschluss der Sprache mit der 12. oder 13. Klasse).
- Motivationsschreiben. Dieses soll auf 1-2 Seiten die Bewerbung für den M.A. „Angewandte Medienforschung“ begründen. Dabei sollte besonderen Wert auf die Passgenauigkeit des Studienangebots auf Interessen und berufliche Ziele des Kandidaten gelegt werden. Ebenso kann die Eignung durch die vorherige wissenschaftliche Ausbildung und durch Praktika oder andere Tätigkeiten erworbenen Fähigkeiten begründet werden.
- Tabellarischer Lebenslauf (Sollten im Lebenslauf oder Motivationsschreiben Praktika oder ähnliche Tätigkeiten erwähnt werden, sollten diese mit Kopien von Praktikums- oder Arbeitszeugnissen belegt werden.)