Prüfungsleistungen
Funktion und Inhalte:
In den Prüfungen müssen die in den Modulbeschreibungen (im Anhang der Studienordnung) festgelegten Inhalte und Qualifikationsziele eines Moduls in ihrer gesamten Breite geprüft werden. Bei Klausuren und mündlichen Prüfungen erfolgt daher in der Regel keine Einschränkung auf spezielle thematische Schwerpunkte. Während bei Klausuren und mündlichen Prüfungen die Fachkompetenz im Vordergrund steht, ist bei Seminararbeiten die wissenschaftliche Methodenkompetenz, bei Referaten zudem die kommunikative, mediale und soziale Kompetenz verstärkt zu bewerten.
Anmeldung:
Jede Prüfungsleistung muss von den Studierenden beim Prüfungsamt im Online-System HISQIS innerhalb der Anmeldefrist angemeldet werden. Die Anmeldefrist endet derzeit jeweils am 15. Januar bzw. am 30. Juni. Die genauen Fristen und Anmeldemodalitäten sind den Seiten des Prüfungsamtes zu entnehmen. Die Nachmeldung einer nicht innerhalb dieser Frist angemeldeten Leistung ist nicht möglich. Bis zum Ende der Anmeldefrist kann jeder Student seine Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückziehen. Danach ist ein Rücktritt von der Prüfungsanmeldung nicht mehr möglich, es sei denn, es werden beim Prüfungsausschuss schwerwiegende Gründe wie Krankheit oder Tod von Angehörigen geltend gemacht und durch Atteste und Nachweise belegt.
Durch dieses Anmeldeverfahren wird die Chancengleichheit für alle Kandidaten gewährleistet: jeder hat einen verbindlichen Versuch und die gleichen Möglichkeiten der Vorbereitung. Vor Beginn der Prüfung muss sich jeder Prüfer eine aktuelle Notenliste mit den Namen aller angemeldeten Kandidaten beschaffen. Sollte ein Studierender unangemeldet zur Prüfung erscheinen, so ist dieser darauf hinzuweisen, dass er diese Prüfung nur unter dem Vorbehalt einer evtl. späteren Anerkennung mitschreiben kann. Eine solche müsste er dann umgehend (innerhalb von drei Werktagen) beim Prüfungsausschuss schriftlich unter Angabe von Gründen für die Nichtanmeldung beantragen. Wird dem Antrag stattgegeben, erhält der Prüfer eine Information vom Prüfungsamt. Erst dann sollte eine Benotung der Leistung erfolgen, damit der Studierende keine Möglichkeit hat, eine Antragstellung vom Ausgang der Prüfung abhängig zu machen.
Alle Lehrenden müssen zu Beginn des Semesters genau angeben, welche der in den Modulbeschreibungen genannten Prüfungsleistungen bei ihnen erbracht werden können. Zur Klärung können dabei auch die den Leistungen zugordneten Prüfungsnummern angegeben werden. Im Überblick sind diese Prüfungsnummern in den HISQIS-Tabellen unter Formulare verzeichnet. Sie werden außerdem im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis der Musikwissenschaft jeweils unter den zugehörigen Lehrveranstaltungen aufgeführt. Um die Anmeldung in HISQIS korrekt durchführen zu können, ist die Kenntnis der Prüfungsnummer allerdings nicht unbedingt erforderlich.
Wird eine Prüfungsleistung schon vor dem Ende der HISQIS-Anmeldefrist abgelegt (v.a. bei Referaten), sollte eine schriftliche Anmeldung eingeholt werden (s.unter Referate).
Nichtbestehen, unentschuldigtes Nichterbringen und Wiederholungsprüfung:
Nicht bestandene Prüfungsleistungen werden einheitlich mit 5,0 bewertet. Eine unentschuldigt nicht erbrachte Prüfungsleistung (Nichterscheinen zu einem Prüfungstermin, Nichtabgabe schriftlicher Arbeiten innerhalb der Bearbeitungsfrist) gilt gleichermaßen als nicht bestanden und wird mit 5,0 bewertet.
Nicht bestandene Prüfungsleistungen können erst wiederholt werden, wenn alle Prüfungsleistungen eines Moduls erbracht wurden und das Modul insgesamt nicht bestanden wurde. Besteht eine Modulprüfung beispielsweise aus einer Klausur und einer Hausarbeit, deren Mittelwert die Modulnote bildet, und ist die Klausur nicht bestanden (5,0), die Hausarbeit aber mit 3,0 oder besser bestanden, dann ist die Modulprüfung erfolgreich absolviert. Eine Wiederholung der Klausur ist dann nicht möglich. Für Module, in denen sich die Prüfungsleistungen über mehrere Semester erstrecken, kann dies bedeuten, dass sich erst in einem späteren Semester entscheidet, ob eine Prüfungsleistung wiederholt werden kann oder nicht.
Ist eine Modulprüfung erstmalig nicht bestanden, müssen innerhalb eines Jahres alle nicht bestandenen Prüfungsleistungen wiederholt werden. Für diese ist eine erneute Anmeldung in HISQIS erforderlich. Wenn die Prüfung innerhalb eines Jahres nicht wieder turnusmäßig angeboten wird oder eine schnellere Klärung geboten erscheint, kann bei dem betreffenden Prüfer angefragt werden, ob er bereit ist, eine Wiederholungsprüfung außerhalb des regulären Angebots durchzuführen. Eine Wiederholungsprüfung außerhalb des regulären Turnus muss entweder (i.d.R. bei einer größeren Zahl von Kandidaten) bis etwa 10 Tage vor Beginn des Folgesemesters über den BA-Beauftragten des Fachs in HISQIS oder (i.d.R. bei Einzelfällen) über das auf den Seiten des Prüfungsamts abrufbare Formular "Anmeldung einer nicht online angebotenen Prüfung" angemeldet werden.
Wird eine Modulprüfung auch nach der ersten Wiederholung nicht bestanden, ist ein zweiter Wiederholungsversuch möglich. Im Rahmen einer zweiten Wiederholung müssen die Prüfungsleistungen spätestens dann absolviert werden, wenn sie das nächste Mal regulär angeboten werden. Klausuren und schriftliche Arbeiten müssen in diesem Fall zwingend von zwei Prüfern bewertet werden. Aus den beiden vergebenen Noten wird dann der Durchschnitt gebildet. Beide Prüfer müssen eine kurze Begründung ihrer Bewertung erstellen und das Prüfungsamt senden. Ist auch die zweite Wiederholungsprüfung erfolglos, so gilt das Modul als endgültig nicht bestanden. Das Studium in diesem Studiengang kann dann nicht fortgesetzt werden.
Entschuldigtes Nichterbringen und Nachprüfung:
Kann eine Prüfungsleistung aus triftigem Grund (Krankheit oder andere unvermeidliche Verhinderung) nicht zum anberaumten Termin erbracht werden, kann sie nachgeholt werden. Eine solche Nachprüfung gilt als erster Prüfungsversuch.
Sollten Sie an einer Prüfung wegen Krankheit nicht teilnehmen können, dann reichen Sie umgehend eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Krankenschein) im Prüfungsamt ein. Dabei ist unbedingt anzugeben, zu welcher Prüfung - unter Angabe der Prüfungsnummer - Sie krank waren und für welchen Termin die Prüfung angesetzt war. Im Zeitraum der Krankheit müssen Sie nicht im Prüfungsamt erscheinen. Sie können den Krankenschein auch mit der Post senden oder nach Ihrer Genesung einreichen.
Bewertung und Dokumentation:
Die Benotung von Prüfungsleistungen erfolgt auf der Grundlage der Skala 1,0 – 1,3 – 1,7 – 2,0 – 2,3 – 2,7 – 3,0 – 3,3 – 3,7 – 4,0; nicht bestanden: einheitlich 5,0. Die Noten werden im Fach Musikwissenschaft online über das sog. Prüfermodul gemeldet, entweder durch den Prüfer selbst (sofern er Zugang zu dem Prüfermodul hat) oder durch das Sekretariat. Über das Prüfermodul kann nach Ablauf der Anmeldefrist auch die Liste der angemeldeten Kandidaten abgerufen werden.
Die Studierenden können über ein Passwort ihre in HISQIS erfassten Leistungen einsehen und sich jederzeit eine Leistungsaufstellung (Transcript of records) ausdrucken. Die Ausstellung individueller Leistungsscheine ist damit überflüssig.
Über Referate, mündliche Prüfungen und die Durchführung von Klausuren muss der Prüfer ein Protokoll führen (s. unter den jeweiligen Prüfungsleistungen). Diese Protokolle sowie auch alle übrigen Prüfungsdokumente (korrigierte Klausuren, Seminararbeiten, sonstige schriftliche Arbeiten) werden im Sekretariat gesammelt und im Institut archiviert. Studierende haben das Recht, innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Modulprüfung Einsicht in die Prüfungsdokumente zu nehmen. Ist der Prüfer damit einverstanden, können korrigierte Klausuren und Seminararbeiten kurzzeitig unter Aufsicht an die Kandidaten ausgeben werden.
Praktische Durchführung:
Die genaueren Modalitäten der HISQIS-Anmeldung, der Protokollführung, der Benotung sowie der Dokumentation der Ergebnisse sind in den Hinweisen zu den einzelnen Prüfungsformen (Klausur, Seminararbeit, Essay, Referat, mündliche Prüfung, Selbststudium) beschrieben.