Klausuren
Prüfungszeitraum:
Klausuren im Fach Musikwissenschaft sollen nach Möglichkeit in dem dreiwöchigen Zeitraum von der vorletzten Vorlesungswoche bis zur ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit abgehalten werden. Im Interesse der Studierenden ist eine übermäßige Verdichtung von Prüfungsterminen zu vermeiden. Bei der Festlegung des Klausurtermins sollten daher die betroffenen Studierenden befragt werden, welche weiteren Prüfungstermine zum Semesterende angekündigt sind.
Form:
Die Dauer der Klausuren ist in den Modulbeschreibungen (im Anhang der Studienordnung) festgelegt. Die zugelassenen Hilfsmittel müssen genau angegeben werden. Das Multiple-Choice-Verfahren kann nur in Ausnahmefällen für einzelne Prüfungsteile angewendet werden (bei entsprechender Absicht bitte Rücksprache mit dem BA-Beauftragten halten).
Zwischen jedem Klausurteilnehmer soll ein freier Platz bleiben. Lässt sich dies in dem zur Verfügung stehenden Raum nicht realisieren, müssen entweder zwei verschiedene Klausuren ausgearbeitet werden oder es muss rechtzeitig über das Sekretariat ein größerer Raum reserviert werden. Letzteres ist in der Vorlesungszeit schwer, in der vorlesungsfreien Zeit dagegen sehr leicht möglich.
Anmeldung:
s. die allgemeinen Hinweise zu Prüfungsleistungen
Alle Lehrenden sind angehalten, zu Beginn des Semesters nachdrücklich auf die Notwendigkeit der Online-Anmeldung hinzuweisen und die genauen Prüfungsnummern anzugeben. Die Prüfungsnummern sind im Kommentierten Vorlesungsverzeichnis ausgewiesen. Für Studierende des Kernbereichs und des Ergänzungsbereichs gelten immer unterschiedliche Prüfungsnummern.
Bewertung:
Der Bewertungsmodus von Klausuren ist durch die Prüfungsordnung nicht geregelt. Möglich sind beispielsweise folgende Bewertungsgrundsätze, die bei der Mehrzahl der Klausuren im Fach Musikwissenschaft angewendet werden:
In der Klausur wird für jede Frage das Erwartungsquantum in Form von Zielpunktzahlen sowie die erreichbare Gesamtpunktzahl ausgewiesen. Die Klausur ist dann bestanden, wenn mindestens 50% der Gesamtpunktzahl erreicht wurden. Ist das Ergebnis schlechter, gilt die Klausur als nicht bestanden und ist einheitlich mit 5,0 zu bewerten. Sind genau 50% der Gesamtpunktzahl erreicht, wird die Note 4,0 vergeben. Ergebnisse zwischen 50% und 100% der Gesamtpunktzahl werden proportional auf die zehnstufige Notenskala 4,0 – 3,7 – 3,3 – 3,0 – 2,7 – 2,3 – 2,0 – 1,7 – 1,3 – 1,0 umgerechnet. Geringfügige Justierungen der proportionalen Umrechnung (z.B. im Fall der Bestnote 1,0) sowie die Vergabe von Zusatzpunkten sind möglich.
Dokumentation:
Jeder Prüfer muss sich nach Ende der Anmeldefrist (i.d.R. 15. Januar oder 30. Juni) die jeweiligen Prüfungsprotokolle und die Teilnehmerlisten beschaffen, entweder über das Sekretariat oder direkt über das Prüfermodul (falls er selbst darauf Zugriff hat). Auf beiden Formularen sind die Namen aller Studierenden erfasst, die sich in HISQIS für die jeweilige Prüfungsleistung angemeldet haben.
Das Prüfungsprotokoll ist während der Klausur auszufüllen. In ihm werden Beginn und Ende der Prüfung, das Fehlen angemeldeter Kandidaten, die zusätzliche Teilnahme nicht angemeldeter Kandidaten sowie Unregelmäßigkeiten im Prüfungsablauf festgehalten. Wichtig ist, dass jeder Prüfungsteilnehmer bei Abgabe seiner Klausur auf dem Prüfungsprotokoll unterschreibt. Die Unterschrift dient der Absicherung der Studierenden im Fall eines Verlusts der Klausurunterlagen.
Nach Abschluss der Korrektur müssen die Noten in die Notenliste eingetragen werden, die im Sekretariat zusammen mit dem Prüfungsprotokoll abzugeben ist. Ganz wichtig ist es, auf der Notenliste das Datum der Prüfung zu vermerken, damit das Prüfungsamt eventuelle Krankmeldungen richtig zuordnen kann. Die Ausstellung individueller Leistungsscheine ist nicht erforderlich. An alle Prüfer geht die Bitte, die Klausuren möglichst zügig zu korrigieren, so dass die Notenlisten spätestens am 15. März bzw. 15. September im Institut vorliegen. Dies ist wichtig, damit Studierende, die aufgrund der Klausur ein Modul nicht bestanden haben, sich rechtzeitig um eine Wiederholungsprüfung bemühen können. Vom Bestehen der Klausur hängt in solchen Fällen das Bestehen des Moduls und damit die Fortsetzbarkeit des Studiums und unter Umständen auch die Weiterförderung nach BAFöG ab (vgl. auch die Hinweise zu Wiederholungsprüfungen unter Prüfungsleistungen).
Die korrigierten Klausuren müssen im Institut archiviert werden. Sammelstelle ist auch hier das Sekretariat. Ein Versand auf dem einfachen Postweg sollte vermieden werden. Ist der Prüfer damit einverstanden, können die korrigierten Klausuren kurzzeitig unter Aufsicht an die Kandidaten ausgeben werden.
Wiederholungs- und Nachklausur:
Allgemeines s. unter Prüfungsleistungen.
Regulär angemeldete Wiederholungsprüfungen sollten in der zweiten Hälfte des ersten Monats des folgenden Semesters (16.- 30. April bzw. 16.-31. Oktober) abgehalten werden. Sowohl für Nach- als auch für Wiederholungsklausuren ist eine erneute Anmeldung in HISQIS erforderlich. Sie kann jeweils in den ersten beiden Wochen des ersten Semestermonats (April bzw. Oktober) vorgenommen werden. Die genauen Termine und Anmeldemodalitäten sind der Webseite des Prüfungsamts zu entnehmen. Damit die Anmeldung rechtzeitig erfolgen kann, müssen die Termine für die Nach- bzw. Wiederholungsprüfung spätestens bis zum 30. September bzw. 30. April gemeldet werden.