Uni-/ Fach-/EB-Wechsel, Anrechnung von Prüfungen
Inhaltsverzeichnis
Wechsel von der TU Dresden an eine andere Universität oder Hochschule
Die neue Uni/Hochschule entscheidet über die Anrechnung der an der TU Dresden erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Bitte lassen Sie sich dafür, bevor Sie die TU verlassen, in Ihrem zuständigen TU-Prüfungsamt eine Notenübersicht über alle hier erbrachten Leistungen ausdrucken bzw. vereinbaren Sie bei offenen Noten die Nachsendung einer solchen Übersicht.
Wechsel an die TU Dresden
- Allgemeine Informationen zur Bewerbung finden Sie hier
- Der Bewerbung muss eine Fachsemesteranrechnung beigefügt werden, wenn nicht der gleiche Studiengang fortgesetzt wird. Bitte verwenden Sie dafür nicht das Formular des Immatrikulationsamtes, sondern eines der folgenden:
- Bewerbung an der Fakultät Erziehungswissenschaften: Fachsemesteranrechnung EW
- Bewerbung der Philosophischen Fakultät/der Fakultät SLK: Fachsemesteranrechnung PhF/SLK
- Bewerbung am Bereich GSW/Masterstudiengang Digital Humanities:
Fachsemesteranrechnung DH
- Das ausgefüllte Formular muss an die zuständigen Studienfachberater:innen (siehe Homepage des jeweiligen Institutes/des Bereichs) geschickt werden, die dort ihr Votum zur Anrechnung von Leistungen und die Fachsemestereinstufung eintragen. Bitte fügen Sie folgende Unterlagen bei:
- eine Immatrikulationsbescheinigung der bisherigen Universität/Hochschule mit Angaben der studierten Fächer und der Fachsemester
- einen nach Studium der Dresdner Studiendokumente vollständig ausgefüllten Antrag auf Anrechnung bisher erbrachter Prüfungsleistungen. Dem Antrag sind eine bestätigte Notenübersicht (Original oder beglaubigte Kopie) bzw. beglaubigte Kopien der Leistungsnachweise beizufügen. Bitte beachten Sie , dass in der Spalte "Anerkennung für das Modul" die Bezeichnung des Moduls gem. Studienordnung der TU Dresden einzutragen ist, nicht die der bisherigen Universität. Die Spalte "Prüfungsnummer" muss nicht ausgefüllt werden.
Wurden die Prüfungsleistungen im Ausland erbracht, ist zusätzlich die Anlage "Studienbezogene Auslandsaufenthalte" einzureichen.
- ggf. eine Übersicht über die Leistungen, die erbracht wurden, für die aber noch kein Nachweis vorliegt (Die formale Anerkennung dieser Leistungen kann nach einer Immatrikulation an der TU Dresden erfolgen.)
Bitte beachten Sie, dass unvollständige Anträge nicht bearbeitet werden können. Sie werden dann dem Antragsteller zur Vervollständigung zurück geschickt, was die Ausstellung der Anrechnungsbescheinigung verzögert.
Die eingereichten Unterlagen werden nach Bearbeitung durch die Fachvertreter:innen über das Prüfungsamt zur Entscheidung an den Prüfungsausschuss weitergegeben. Danach wird Ihnen der Einstufungsbescheid zugeschickt. Eine direkte Weiterleitung an das Immatrikulationsam ist nicht möglich, weil Sie vorher Gelegenheit haben müssen, die Einstufung zur Kenntnis zu nehmen und ggf. in Widerspruch zu gehen.
Die Anrechnungsanträge für Prüfungsleistungen verbleiben bis zur Immatrikulation im Prüfungsamt. Danach werden sie auf Ihr Notenkonto bei Selma oder HISQIS als "anerkannt" eingetragen. Im Falle einer Ablehnung erhalten Sie postalisch einen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.
Geben Sie für Rückfragen unbedingt Ihre E-Mail-Adresse an!
Bitte beachten Sie, dass am Semesterende viele derartige Anträge eingehen.
Stellen Sie Ihren Antrag also möglichst früh.
Wechsel von Studiengang, Fach oder EB innerhalb der TU Dresden/innerhalb eines Studiengangs, Parallelstudium
- Die allgemeine Informationen zur Bewerbung gelten auch hier. Sie finden Sie hier. Dem Antrag auf Studiengang oder Fachwechsel muss eine Fachsemesteranrechnung beigefügt werden. Bitte verwenden Sie dafür nicht das Formular des Immatrikulationsamtes, sondern eines der folgenden:
- Bewerbung an der Fakultät Erziehungswissenschaften: Fachsemesteranrechnung EW
- Bewerbung der Philosophischen Fakultät/der Fakultät SLK: Fachsemesteranrechnung PhF/SLK
- Bewerbung am Bereich GSW/Masterstudiengang Digital Humanities:
Fachsemesteranrechnung DH
- Eine Fachsemesteranrechnung ist auch erforderlich, wenn Sie ein Parallelstudium beginnen wollen, für das Sie schon ankennungsfähige Prüfungen aus dem Erststudien-gang nachweisen können. Hier nehmen dann die Studienfachberater:innen auch die Einstufungen in das Semester vor, für das Sie sich im Parallelstudiengang bewerben müssen. Bei NC-Studiengängen muss dann für dieses Semester ein Platz frei sein.
- Mit diesem Formular und einem ausgefüllten Antrag auf Anrechnung bisher erbrachter Prüfungsleistungen sprechen Sie dann direkt bei der Studienfachberatung des neuen Studienfaches vor. Nehmen Sie dafür eine aktuelle Übersicht Ihrer Noten mit. Diese erhalten Sie im Prüfungsamt. Nach dem Votum der Fachvertretung für evtl. Anrechnungen und nach deren Vorschlag zur Semestereinstufung reichen Sie bitte alle Unterlagen im Prüfungsamt ein.
Anrechnung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen
Prinzipiell erfolgt die Anrechnung wie unter Wechsel an die TU Dresden beschrieben über den Antrag auf Anrechnung bisher erbrachter Prüfungsleistungen. Zusätzlich ist noch die Anlage "Studienbezogene Auslandsaufenthalte" einzureichen. Auch hier werden bei der Antragstellung die im Ausland erbrachten Leistungen den hier erforderlichen Prüfungsleistungen zugeordnet. Es wird hier unbedingt empfohlen vor dem Auslandsaufenthalt Rücksprache mit den jeweiligen Studienfachberater:innen zu nehmen und nachzufragen, was bei einer späteren Anerkennung zu beachten ist. Lesen Sie bitte auch noch einmal die Regelungen zur Prüfungsanerkennung in Ihrer Prüfungsordnung nach, v.a. den Passus zur Notenübernahme. Diese erfolgt immer nur im Falle vergleichbarer Notensysteme, was im Falle im Ausland erbrachter Leistungen sehr selten ist.