Promovieren und Habilitieren an der Fakultät
Die Promotion besteht aus einer eigenen, selbständigen und originären Forschungsleistung, die zum Erkenntnisgewinn auf dem jeweiligen Fachgebiet beiträgt. Die Habilitation ist als weitere akademische Qualifikationsstufe traditionell im deutschen Hochschulsystem verankert.
Promovieren und Habilitieren
Mit der Promotion weist der/die Bewerber/in nach, dass er/sie selbständig wissenschaftlich arbeiten kann und über eine dem allgemeinen Studienziel hinausgehende wissenschaftliche Bildung auf dem Gebiet der Elektrotechnik und Informationstechnik verfügt. Informationen zur Promotion an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik
Mit der Habilitation wird im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens die Befähigung zur Forschung und zur eigenständigen Lehre in einem wissenschaftlichen Fach festgestellt. Mit der Habilitation wird die Lehrbefugnis zuerkannt.
Mit erfolgreichem Abschluss der Habilitation wird dem/der Bewerber/in der akademische Grad eines habilitierten Doktors der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik verliehen. Der Doktorgrad wird um den Zusatz „habil.“ ergänzt. Informationen zur Habilitation an der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik