Abmelden bzw. Rücktritt
Inhaltsverzeichnis
Fristgerechtes Abmelden von einer schriftlichen Prüfungsleistung
Die Online-Anmeldung ist verbindlich. Das Abmelden von einer schriftlichen Prüfung ist bis drei Werktage (Montag bis Samstag) vor der Prüfung online ohne Angabe von Gründen möglich. Abmeldungen durch Studierende eines deutschsprachigen Studiengangs müssen über jExam, durch Studierende der internationalen Masterstudiengänge Computational Modeling and Simulation (CMS) sowie Distributed Systems Engineering (DSE) über selma erfolgen; Abmeldungen in Papierform werden in diesen Fällen nicht bearbeitet.
Bitte laden Sie die Abmeldebestätigungen jeweils herunter, drucken Sie sie aus und bewahren Sie sie sorgfältig bei Ihren Prüfungsunterlagen auf! Die Abmeldebestätigung gilt als Ihr persönlicher Nachweis.
Damit ist dann die Abmeldung vollzogen und es bedarf keiner weiteren Bestätigung durch den Prüfungsausschuss oder das Prüfungsamt. Bitte prüfen Sie vor Abmeldung von einer Prüfung, ob eine Wiederholungsfrist läuft! Bei Unklarheiten kontaktieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin im Prüfungsamt.
Fristgerechtes Abmelden von einer mündlichen oder sonstigen Prüfungsleistung
Das Abmelden von einer mündlichen oder sonstigen Prüfungsleistung ist bis 14 Tage vor der Prüfung (einschließlich des Prüfungstermins) ohne Angabe von Gründen möglich. Das Abmelden hat in schriftlicher Form beim jeweiligen Prüfer zu erfolgen.
Rücktritt wegen Krankheit bzw. unverschuldetem Versäumnis
Ein Rücktritt nach den in der geltenden Prüfungsordnungen genannten Fristen muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (siehe Prüfungsordnung). Bei Krankheit ist eine ärztliche Bescheinigung (bspw. eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) einzureichen. Ärztliche Bescheinigungen sind im Original im Prüfungsamt einzureichen. Folgende Informationen sind der Bescheinigung beizufügen:
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Name, Studiengang, Matrikelnummer und Name der Prüfung
Diese Bescheinigungen können per Post zugeschickt oder in einen der vorhandenen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten der TUD eingeworfen werden. Eine Zusendung per E-Mail ist nicht möglich.
Die offiziellen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten an der TU Dresden für ärztliche Bescheinigungen mit Fristen finden Sie hier.
Der Briefumschlag ist mit vollständiger Anschrift (siehe folgend) zu versehen, sonst können die Briefe nicht korrekt zugeordnet werden und Ihr Rücktritt kann nicht wirksam werden:
TU Dresden
Fakultät Informatik
Prüfungsamt | [Ihr Studiengang]
01062 Dresden
Diese Briefkästen werden von der Poststelle täglich geleert und mit Datumsstempel versehen.
Grundsätzlich ist ein krankheitsbedingter Rücktritt *vor* der Prüfung geltend zu machen. Rücktrittserklärungen, die ohne Teilnahme an der Prüfung erst nach dem Prüfungstermin bei dem Prüfungsausschuss eingehen und auf Gründen basieren, die bereits vor dem Prüfungstermin vorgelegen haben können daher in der Regel nicht anerkannt werden.
Nehmen Sie an einer Prüfung teil, erklären Sie damit grundsätzlich, prüfungsfähig zu sein, ohne dass Sie sich nachträglich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen berufen können.
Letztlich machen wir darauf aufmerksam, dass der Rücktritt erst dann rechtsverbindlich wirksam wird, wenn er durch den Prüfungsausschuss genehmigt ist. Wird der Rücktritt durch den Prüfungsausschuss nicht genehmigt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.