Abmelden bzw. Rücktritt
Inhaltsverzeichnis
- Fristgerechtes Abmelden von einer schriftlichen Prüfungsleistung
- Fristgerechtes Abmelden von einer mündlichen oder sonstigen Prüfungsleistung
- Fristgerechtes Abmelden von einer semesterbegleitenden Prüfungsleistung
- Fristgerechtes Abmelden von einer studienbegleitenden Prüfungsleistung
- Rücktritt wegen Krankheit bzw. unverschuldetem Versäumnis
Fristgerechtes Abmelden von einer schriftlichen Prüfungsleistung
Die Online-Anmeldung ist verbindlich. Das Abmelden von einer schriftlichen Prüfung ist bis drei Werktage (Montag bis Samstag) vor der Prüfung online ohne Angabe von Gründen möglich.
Das Abmelden für die Bachelorstudiengänge Informatik und Medieninformatik sowie den Diplom- und Masterstudiengang Informatik erfolgt über jExam.
Das Abmelden für die internationalen Masterstudiengänge Computational Modeling and Simulation (CMS) sowie Distributed Systems Engineering (DSE) und den Masterstudiengang Medieninformatik erfolgt über selma. Abmeldungen in Papierform werden in diesen Fällen nicht bearbeitet.
Für die Studiengänge im jExam: Bitte laden Sie die Abmeldebestätigungen jeweils herunter, drucken Sie sie aus und bewahren Sie sie sorgfältig bei Ihren Prüfungsunterlagen auf! Die Abmeldebestätigung gilt als Ihr persönlicher Nachweis.
Damit ist die Abmeldung vollzogen und es bedarf keiner weiteren Bestätigung durch den Prüfungsausschuss oder das Prüfungsamt. Bitte prüfen Sie vor Abmeldung von einer Prüfung, ob eine Wiederholungsfrist läuft! Bei Unklarheiten kontaktieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin im Prüfungsamt.
Fristgerechtes Abmelden von einer mündlichen oder sonstigen Prüfungsleistung
Das Abmelden von einer mündlichen Prüfungsleistung ist bis zwei Wochen vor der Prüfung (einschließlich des Prüfungstermins) ohne Angabe von Gründen möglich.
Das Abmelden hat für die Bachelorstudiengänge Informatik und Medieninformatik sowie den Diplom- und Masterstudiengang Informatik in schriftlicher Form beim Prüfungsamt über die Mailadresse zu erfolgen.
Das Abmelden für die internationalen Masterstudiengänge Computational Modeling and Simulation (CMS) sowie Distributed Systems Engineering (DSE) und den Masterstudiengang Medieninformatik hat über selma zu erfolgen. Abmeldungen in Papierform werden in diesen Fällen nicht bearbeitet.
Folgende Prüfungsarten werden den mündlichen Prüfungsleistungen zugeordnet: mündliche Prüfungsleistungen / Referate / Kolloquium / Präsentation
Für die Studiengänge im jExam: Bitte laden Sie die Abmeldebestätigungen jeweils herunter, drucken Sie sie aus und bewahren Sie sie sorgfältig bei Ihren Prüfungsunterlagen auf! Die Abmeldebestätigung gilt als Ihr persönlicher Nachweis.
Damit ist die Abmeldung vollzogen und es bedarf keiner weiteren Bestätigung durch den Prüfungsausschuss oder das Prüfungsamt. Bitte prüfen Sie vor Abmeldung von einer Prüfung, ob eine Wiederholungsfrist läuft! Bei Unklarheiten kontaktieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin im Prüfungsamt.
Fristgerechtes Abmelden von einer semesterbegleitenden Prüfungsleistung
Das Abmelden von einer semesterbegleitenden Prüfungsleistung ist bis zur hier genannten Abmeldefrist ohne Angabe von Gründen möglich.
Das Abmelden hat für die Bachelorstudiengänge Informatik und Medieninformatik sowie den Diplom- und Masterstudiengang Informatik in schriftlicher Form beim Prüfungsamt über die Mailadresse zu erfolgen.
Das Abmelden für die internationalen Masterstudiengänge Computational Modeling and Simulation (CMS) sowie Distributed Systems Engineering (DSE) und den Masterstudiengang Medieninformatik erfolgt über selma. Abmeldungen in Papierform werden in diesen Fällen nicht bearbeitet.
Folgende Prüfungsarten werden den semesterbegleitenden Prüfungsleistungen zugeordnet: Seminararbeiten / Projektarbeit / Praktikumsprotokoll / Übungsaufgaben (PVL) / Prüfungsvorleistung (Art nicht klar benannt) / Praktikumsbericht / Projektbericht
Für die Studiengänge im jExam: Bitte laden Sie die Abmeldebestätigungen jeweils herunter, drucken Sie sie aus und bewahren Sie sie sorgfältig bei Ihren Prüfungsunterlagen auf! Die Abmeldebestätigung gilt als Ihr persönlicher Nachweis.
Damit ist die Abmeldung vollzogen und es bedarf keiner weiteren Bestätigung durch den Prüfungsausschuss oder das Prüfungsamt. Bitte prüfen Sie vor Abmeldung von einer Prüfung, ob eine Wiederholungsfrist läuft! Bei Unklarheiten kontaktieren Sie die zuständige Ansprechpartnerin im Prüfungsamt.
Fristgerechtes Abmelden von einer studienbegleitenden Prüfungsleistung
Das Abmelden von einer studienbegleitenden Prüfungsleistung ist bis acht Wochen nach Ausgabe des Themas ohne Angabe von Gründen möglich.
Das Abmelden hat für die Bachelorstudiengänge Informatik und Medieninformatik sowie den Diplom- und Masterstudiengang Informatik in schriftlicher Form beim Prüfungsamt über die Mailadresse zu erfolgen.
Das Abmelden für die internationalen Masterstudiengänge Computational Modeling and Simulation (CMS) sowie Distributed Systems Engineering (DSE) und den Masterstudiengang Medieninformatik erfolgt über selma. Abmeldungen in Papierform werden in diesen Fällen nicht bearbeitet.
Folgende Prüfungsarten werden den studienbegleitenden Prüfungsleistungen zugeordnet: Großer Beleg (D-950) / Berufspraktikum (D-930) / Internship (DSE-20) / Research Project (CMS-05) / Team Project (CMS)
Rücktritt wegen Krankheit bzw. unverschuldetem Versäumnis
Ein Rücktritt nach den in der geltenden Prüfungsordnungen genannten Fristen muss dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden (siehe Prüfungsordnung).
Bei einem Rücktritt aufgrund einer Erkrankung ist der Antrag auf krankheitsbedingten Rücktritt von Prüfungsleistungen und das Formular Ärztliche Bescheinigung zu verwenden. Diese Bescheinigungen sind im Original, bis spätestens 5 Werktage nach dem Prüfungstermin, einzureichen und können per Post zugeschickt oder in einen der vorhandenen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten der TUD eingeworfen werden. Eine Zusendung per E-Mail ist nicht möglich.
Die offiziellen Amtspostkästen/Fristenbriefkasten an der TU Dresden für ärztliche Bescheinigungen mit Fristen finden Sie hier.
Der Briefumschlag ist mit vollständiger Anschrift (siehe folgend) zu versehen, sonst können die Briefe nicht korrekt zugeordnet werden und Ihr Rücktritt kann nicht wirksam werden:
TU Dresden
Fakultät Informatik
Prüfungsamt | [Ihr Studiengang]
01062 Dresden
Diese Briefkästen werden von der Poststelle täglich geleert und mit Datumsstempel versehen.
Grundsätzlich ist ein krankheitsbedingter Rücktritt *vor* der Prüfung geltend zu machen. Rücktrittserklärungen, die ohne Teilnahme an der Prüfung erst nach dem Prüfungstermin bei dem Prüfungsausschuss eingehen und auf Gründen basieren, die bereits vor dem Prüfungstermin vorgelegen haben können daher in der Regel nicht anerkannt werden.
Nehmen Sie an einer Prüfung teil, erklären Sie damit grundsätzlich, prüfungsfähig zu sein, ohne dass Sie sich nachträglich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen berufen können.
Letztlich machen wir darauf aufmerksam, dass der Rücktritt erst dann rechtsverbindlich wirksam wird, wenn er durch den Prüfungsausschuss genehmigt ist. Wird der Rücktritt durch den Prüfungsausschuss nicht genehmigt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung.