Wiederholungsfristen für Modulprüfungen
Nicht bestandene Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuches einmal wiederholt werden.
Eine zweite Wiederholungsprüfung kann nur zum nächstmöglichen Prüfungstermin durchgeführt werden.
Danach gilt die Modulprüfung als endgültig nicht bestanden. Die Prüfungstermine werden jeweils fakultätsüblich auf den Webseiten veröffentlicht.