Leitfaden für den Gutachtervorschlag (Wissenschaftsgebiet Physik)
Für die Dissertation sind mindestens zwei und maximal drei Gutachter zu bestellen. Dazu machen Sie als Promovendin oder Promovend einen Vorschlag, dem der Dekan der Fakultät Physik und der Promotionsausschuss des Bereichs Mathematik und Naturwissenschaften aber nicht folgen müssen.
Anleitung:
-
Erstgutachter ist ein Hochschullehrer am Bereich Mathematik und Naturwissenschaften, in der Regel Ihr betreuender Hochschullehrer der Fakultät Physik, der sich bei Ihrer Zulassung zum Promotionsstudium zur Betreuung bereit erklärt hatte.
-
Einer der Gutachter muss hauptamtlich außerhalb Dresdens tätig sein; einer (i.A. derselbe) der Gutachter darf nicht an der Betreuung der Dissertation beteiligt gewesen sein.
-
Als Gutachter kommen grundsätzlich Professoren an in- und ausländischen Universitäten, Fachhochschul- und Juniorprofessoren sowie alle anderen mit mindestens habilitationsäquivalenten Leistungen infrage. Insbesondere können auch Honorar- und außerplanmäßige Professoren sowie Habilitierte und TUD Young Investigators Gutachter sein.
-
Die Gutachter sollen in der Regel mehrheitlich Hochschullehrer sein. Deshalb ist unter Umständen ein dritter Gutachter notwendig. Das gilt insbesondere, wenn Ihr unmittelbarer Betreuer Privatdozent oder TUD Young Investigator ist und Sie ihn auch als Gutachter vorschlagen möchten.
-
Sie sollten sich unbedingt von Ihrem betreuenden Hochschullehrer beraten lassen.
Rechtlich verbindlich ist im Zweifelsfall allein der Text des Sächsischen Hochschulgesetzes und der Promotionsordnung.