22.03.2023
Studierende können Energiepreispauschale beantragen
Das Studentenwerk Dresden übernimmt für alle staatlichen und privaten Hochschulen in Sachsen die Vorbereitung, die Bearbeitung sowie den Support des Bewilligungsprozesses im vollautomatisierten Fachverfahren für ca. 120.000 berechtigte Studierende.
Nur in Sachsen und Schleswig-Holstein wurde diese Aufgabe einem Studentenwerk übertragen. Grundsätzlich beeinflussen aber die Studenten- und Studierendenwerke weder die zentralen Antragsbedingungen noch die Vergabe der Zugangscodes durch die Hochschulen. Das Antragsverfahren wurde im Vorfeld mit ausgewählten Pilot-Hochschulen aus verschiedenen Bundesländern getestet. Die Auszahlung erfolgt über die Bundeskasse. Anspruch auf das Geld haben alle Studierenden, die am 1. Dezember 2022 an einer Hoch- oder Fachschule eingeschrieben waren. Voraussetzung ist ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland zu diesem Stichtag. Die Energiepreispauschale wird weder besteuert noch bei etwaigen Sozialleistungen angerechnet.
Antragsberechtigte Studierende der Hochschulen in Sachsen können sich bei Fragen unter einmalzahlung200@studentenwerk-dresden.de an das Studentenwerk Dresden wenden. Weitere Informationen erhalten sie unter https://www.einmalzahlung200.de/eppsg-de oder die zentral geschaltete Info-Hotline +49 800 2623 003.