FAQ Bewerbung
Sie haben Fragen zur Bewerbung für ein Studium an der TU Dresden, dann lesen Sie hier die Antworten.
Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zu einem Studium an einer universitären Einrichtung im Freistaat Sachsen. Mit einer Fachhochschulreife können Sie in Sachsen nur an Fachhochschulen ein Studium aufnehmen, es sei denn Sie haben weitere Qualifikationen erworben. Informationen für Bewerber:innen mit beruflicher Qualifikation finden Sie hier.
Eine Bewerbung ist nur innerhalb des festgelegten Bewerbungszeitraumes möglich. Alle Bewerbungsfristen für deutsche und ausländische Studienbewerber:innen finden Sie im Studieninformationssystem beim jeweiligen Studiengang.
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung vor dem 16. Januar des laufenden Jahres erworben haben, sind Sie Altabiturient:in. Sofern Sie sich für einen Studienbeginn im 1. Fachsemester in den Studiengängen Medizin, Zahnmedizin und Modellstudiengang Humanmedizin bewerben wollen, gelten für Sie als Altabiturient:in andere Bewerbungsfristen.
Im Falle Ihrer Abwesenheit im Bewerbungszeitraum kann eine Person in Ihrem Auftrag die erforderlichen Dokumente unterschreiben. Dafür müssen Sie der betreffenden Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Die Vollmacht muss den Immatrikulationsunterlagen beigefügt werden.
Für die Bewerbung an der TU Dresden stehen Ihnen verschiedene Bewerberportale zur Verfügung. Welches Portal Sie wählen müssen, hängt von unterschiedlichen Faktoren wie zum Beispiel Ihrer Staatsangehörigkeit, dem gewünschten Studiengang oder der Studienform ab. Beantworten Sie die Fragen in unserer Bewerberweiche.
Sie müssen sich in jedem Fall an der TU Dresden online bewerben. Zusätzlich sind für die Immatrikulation in den gewünschten Studiengang bestimmte Dokumente in Papierform einzureichen.
Sie können sich an der TU Dresden auch für mehrere NC-Studiengänge parallel bewerben.
Bei Studiengängen, die am DoSV-Verfahren teilnehmen, können Sie maximal 12 Studienwünsche abgeben. Außerdem müssen Sie Ihre Bewerbungen im Anschluss bei Hochschulstart priorisieren.
Beachten Sie bitte, dass es in der Regel nicht sinnvoll ist, für mehrere zulassungsfreie Studiengänge eine Bewerbung zu erstellen, da Sie bei zulassungsfreien Studiengängen, sofern Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, i.d.R. immer immatrikuliert werden können.
Wenn Sie eine Bewerbung noch nicht online abgeschickt haben, können Sie diese noch selbst ändern oder löschen. Für abgeschickte Bewerbungen senden Sie bitte eine E-Mail an das ServiceCenterStudium der TU Dresden unter Angabe der Bewerbungsnummer. Sie erhalten zeitnah eine E-Mail mit Informationen über den weiteren Ablauf.
Für Bewerber mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung gilt folgendes:
Sie erfahren nach Eingabe Ihrer Online-Bewerbung, welche Unterlagen Sie innerhalb welcher Frist einreichen müssen. I.d.R. handelt es sich um Unterlagen, mit denen Sie nachweisen, dass Sie alle Studienvoraussetzungen besitzen.
Eine Besonderheit der TU Dresden ist, dass für zulassungsbeschränkte (NC-) Studiengänge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, für die Teilnahme am Auswahlverfahren zunächst keine Unterlagen eingereicht werden müssen. Ausnahmen sind Studiengänge mit besonderem Auswahlverfahren, wie z.B. Internationale Beziehungen oder Bewerber, die einen Sonderantrag (z.B. Härtefallantrag etc.) stellen wollen.
Das Auswahlverfahren erfolgt auf der Grundlage Ihrer Online-Dateneingabe. Erst wenn Sie ausgewählt und zugelassen worden sind, werden Sie aufgefordert, Ihre Unterlagen einzureichen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Ihre Angaben fehlerhaft waren, kann dies zur Versagung der Immatrikulation führen.
Bewerber:innen mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung müssen bereits mit Ihrer Bewerbung zahlreiche Unterlagen einreichen.
Informationen finden Sie auf folgender Webseite.
Bei zulassungsfreien Studiengängen (Studiengänge ohne NC) werden alle Bewerber:innen zugelassen, die die Studienvoraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung und ggf. weitere studiengangsbezogene Voraussetzungen) erfüllen.
Für zulassungsbeschränkte (NC) Studiengänge gibt es nur eine begrenzte Platzzahl, so dass in der Regel nicht alle Bewerber:innen einen Studienplatz erhalten können. Zur Einschätzung Ihrer Chancen bieten die NC-Werte vom vergangenen Jahr einen gewissen Anhaltspunkt. Weitere Informationen zum Auswahlverfahren und den NC-Werten vergangener Jahre unter Numerus Clausus.
Informationen dazu finden Sie im Zeitplan, sobald dieser für das neue Semester erstellt wurde.
Bitte beachten Sie, dass dieser Zeitplan nur für deutsche Studienbewerber sowie Bildungsinländer gilt, die sich direkt über das Immatrikulationsamt der TU Dresden bewerben.
Beachten Sie, dass kein Versand von Zulassungs- und Ablehnungsbescheiden per Post erfolgt. Sie erhalten eine E-Mail.
Sie können auf drei Ebenen Alternativen planen:
- Ort: Entscheiden Sie sich für eine andere Universität oder Fachhochschule, an der Sie möglicherweise leichter einen Studienplatz in der gewünschten Richtung bekommen.
- Zeit: Beginnen Sie das Studium später und nutzen Sie Ihre Zeit für Praktika, Auslandserfahrungen oder einen Freiwilligendienst. Das kann gleichzeitig ein Baustein Ihrer Studienorientierung und -vorbereitung sein.
- Studienrichtung: Prüfen Sie, ob andere Studienrichtungen für Sie in Frage kommen. Hierzu können Sie sich gern in der Zentralen Studienberatung beraten lassen.
Eine kleine Chance, doch noch einen Platz für den gewünschten Studiengang zu erhalten, bietet das Losverfahren. In welchen Studiengängen es noch oder wieder freie Plätze gibt, wird ab September auf der Homepage zum Losverfahren veröffentlicht.
Sie beantragen die Anrechnung von Fachsemestern im Zusammenhang mit der Anrechnung Ihrer Leistungen beim Prüfungsamt des gewünschten Studienganges und bewerben sich anschließend oder parallel im Bewerbungszeitraum für ein höheres Fachsemester.
Bei NC-Studiengängen können Sie nur im Rahmen freier Platzkapazitäten zugelassen werden. Näheres finden Sie dazu unter Studiengang-/Fachwechsel.
Fragen zur Anrechnung von Leistungen beantworten Ihnen auch gern die für Ihren Studiengang zuständigen Studienfachberater:innen.
Die NC-Grenzwerte der letzten 5 Jahre finden Sie hier.
Die aktuellen NC-Grenzwerte ergeben sich erst nach Durchführung des Vergabeverfahrens in den zulassungsbeschränkten Studiengängen. Im Vorfeld können hierzu keine Auskünfte oder Prognosen abgegeben werden. Die Grenzwerte der Vorjahre können aber ggf. als Orientierung dienen.
Wartesemester sind die Semester (Halbjahre), in denen Sie nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind. Die Wartesemester müssen Sie bei grundständigen Studiengängen nicht selbst berechnen, die Berechnung erfolgt anhand der Angaben, die Sie bei der online-Bewerbung machen.
Wartesemester verbessern nicht Ihren Abiturschnitt, einige Studienplätze pro Studiengang werden in der Regel in der Wartezeitquote an die Bewerber:innen mit der längsten Wartezeit vergeben. Weitere Informationen zu den Zulassungsverfahren finden Sie hier.
Grundsätzlich müssen Sie sich immer im Bewerbungszeitraum vor dem jeweiligen Startsemester bewerben, da das aktuelle Bewerbungsverfahren nur dann im Bewerbungsportal freigeschaltet ist.
Wenn Sie sich bereits früher bewerben, verfällt Ihre Zulassung in der Regel und Sie müssen sich zum späteren Semester erneut bewerben. Die Möglichkeit, aufgrund einer bereits im Vorjahr erhalten Zulassung im neuen Semester bevorzugt zum Studium zugelassen zu werden, gilt nur für den Fall, dass Sie zwischenzeitlich einen anerkannten Freiwilligendienst absolviert haben und muss im neuen Bewerbungszeitraum im Rahmen der online-Bewerbung gesondert beantragt werden.
Sollten nach dem Haupt- und Nachrückverfahren im 1. Fachsemester noch Studienplätze in NC-Studiengängen verfügbar sein, werden diese i.d.R. im Rahmen eines Losverfahrens vergeben. Hierfür können sich auch Personen bewerben, die sich zuvor noch nicht für ein Studium beworben haben. Die verbleibenden Studienplätze werden per Los unter allen Bewerber:innen vergeben, sind also unabhängig von z. B. dem Abiturschnitt. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie nicht an der TU Dresden studieren möchten und noch keine Immatrikulationsunterlagen eingereicht haben (also sich nur online beworben haben oder zugelassen wurden), müssen Sie nichts weiter tun. Im Fall einer Zulassung verfällt Ihr Studienplatz nach Ablauf einer Frist automatisch und wird neu an andere Bewerber:innen vergeben.
Sind Sie bereits immatrikuliert, aber das Semester hat noch nicht begonnen (also i.d.R. bis zum 30.9.), dann müssen Sie eine schriftliche Erklärung über Ihren Rücktritt vom Studienplatz abgeben. Das Rücktrittsschreiben müssen Sie an das Immatrikulationsamt bzw. Akademische Auslandsamt der TU Dresden senden (auch per E-Mail an möglich). Ihren gezahlten Semesterbeitrag erhalten Sie auf Antrag (Formular im selma-Portal ausfüllen!) zurück.
Für den Fall, dass das Semester bereits begonnen hat, müssen Sie einen Exmatrikulationsantrag über das selma Portal stellen. Informationen zur Exmatrikulation erhalten Sie hier. Nach Semesterbeginn kann der Semesterbeitrag nur anteilig zurückerstatt werden. Die Beantragung erfolgt über den Studierendenrat (StuRa) bzw. das Studentenwerk Dresden.
Für den Fall, dass Sie bereits immatrikuliert sind und noch eine Zulassung für ein anderes Studienangebot der TU Dresden erhalten haben, reicht es aus, den Immatrikulationsantrag für das neue Studium einzureichen und fügen Sie bitte eine formlose Rücktrittserklärung in Bezug auf den ersten Studienplatz hinzu.

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